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Teledienstgesetz


de50ae

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Gilt das Teledienstgesetz §6 auch für Vereinshomepages?

Muss ich auf einer Homepage eines Vereins auch ein Impressum haben, in dem eine natürliche Person als Verantwortlicher genannt wird?

Oder reicht es aus, wenn men einen z.B. einen Button "Kontakt" hat, wo der User der Seite eine Email Adresse findet, sowie die Vereinsanschrift (in unserem Fall ein Postfach)?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Gruß de50ae

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Ja, das gilt für alle Homepages. Bei einem Verein (e.V.) muß auch noch das Registergericht und die Registernummer mit rein. Also z.B. so:

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Vereinsname

Adresse

Telelefon

Internet: www.xyz.de

E-Mail: info@xyz.de

Vertretungsberechtigter Vorstand:

xxx (1. Vorsitzender)

yyy (2. Vorsitzender)

Registergericht: xxx

Registernummer: yyy

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Übrigens hallo :mrgreen: ist ja mein erster Beitrag bei gunboard

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