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Mahd auf Rehwild


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Jagd auf Rehwild mit dem Maishäcksler

Mahd auf Rehwild? Das Problem kennen die Jäger und Landwirte: In der Setzzeit des Rehwildes (Anfang Mai bis Ende Juni) drückt sich das Kitz bei Annäherung einer Gefahr fest und regungslos auf den Boden. Bei der Wiesenmahd verletzt der Kreiselmäher die Kitze dann in der Regel tödlich. Es ist gute Tradition, daß der Bauer die Jäger über die geplante Mahd informiert und dann die Wiesen abgesucht werden. Ganz modern vielerorts bereits mit Drohnenhilfe.

Wer keine Maßnahmen zur Kitzrettung trifft, riskiert, daß er wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) und wegen Wilderei strafrechtlich verfolgt wird.

Ab der dritten Lebenswoche wird dann der Drückinstinkt des Rehkitzes vom Fluchtinstinkt abgelöst, es flüchtet bei Annäherung von Gefahren.

Mahd auf Rehwild Ende Oktober?

Je weiter die Menschen von der Natur entfernt leben, beispielsweise in Städten, desto größer scheint ihre Tierliebe zu sein. Häufig völlig unbeschwert von jeglicher Kenntnis der Natur.

Beim Landwirt steht das SEK vor der Tür und überreicht einen Durchsuchungsbeschluß. Man glaubt es nicht:

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Mehr zum Tatvorwurf ist dem Beschluß nicht zu entnehmen. Das zuständige Landgericht hat diesen Beschluß gehalten. Ein Jahr später soll der Maishäcksler auf Knochen, Blut-, Haar- und Fellreste untersucht werden.

Mein Jagdverstand reicht nicht aus, um mir das zu erklären. Wie führt man eine Maismahd in rechtswidriger Weise durch?

Wie geht eine rechtmäßige Mahd Ende Oktober vonstatten? Soll der Landwirt vor dem Maishäckseln den mannshohen Bestand durchstreifen und hoffen, nicht auf wehrhaftes Schwarzwild zu treffen? Ansonsten ist es eine rechtswidrige Mahd auf Rehwild?

Ich habe dem Herrn Oberstaatsanwalt nicht verklickern können, daß die Maisernte im Oktober keine Gefahren für das Rehwild birgt. Auch sollen Rehkitze zu Tode gekommen sein. Ende Oktober Rehkitze in Deutschland?

Liebe Kollegen Agrarrechtler: Kennen Sie einen Gutachter, der so jemandem in einfachen gesetzten Worten vermitteln kann, daß der Vorwurf Unsinn ist? Wir brauchen einen Gutachter, der einem Städter die Natur vermitteln kann.

Gerne per eMail oder telephonisch unter 030/329 00 4-0

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