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Reichsbürger-Razzia: Kripo stellt im Landkreis Passau mehrere Waffen sicher


Mike57

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Ermittler der Kriminalpolizei in Niederbayern haben bei einer Wohnungsdurchsuchung im westlichen Landkreis Passau mehrere Waffen sichergestellt. Der Eigentümer steht im Verdacht, zur Reichsbürgerbewegung zu gehören.

https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-passau/kripo-stellt-im-kreis-passau-waffen-sicher-verdacht-auf-reichsbuerger-zugehoerigkeit-10423381?utm_medium=facebook&utm_campaign=FacebookLokal-e&utm_source=pnp.de&fbclid=IwAR2viLBdBJQ4yN8uA_WQyo6ecKRw3Ju80ptRyDF6kuRn5Fg7xCfiCxfsF6k#Echobox=1674747068

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Obwohl der 48-Jährige die Waffen legal besitzen durfte, zogen die Einsatzkräfte diese ein. Das Landratsam entzog ihm jegliche waffenrechtlichen Erlaubnisse. Grundlage dafür waren die Ermittlungen gegen den Mann und die vermutliche Zugehörigkeit zu den Reichbürgern, wodurch erhebliche Zweifel an seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit entstanden.
Zudem ist der 48-Jährige schon mehrfach polizeilich aufgefallen. Nach den Durchsuchungen durfte er gehen. Da er keine Erlaubnis für die gesamte Munition vorweisen konnte, wird ein Verfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet

Verstehe ich das richtig? Die entziehen ihm die Erlaubnisse, und dann leiten die ein Verfahren ein, weil er Munition ohne Erlaubnisse besitzt?

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Jupp, steht so da. Weshalb der polizeilich aufgefallen war steht da leider nicht. Hat er in der Vergangenheit z.Bspl. eine Waffe veräußert und ist noch im Besitz EINER Murmel der nun nicht mehr im seinem Besitz befindlichen Waffe ohne eine zweite im gleichen Kaliber oder noch besser, für die zweite gleichen Kalibers besitzt er keine Erwerbserlaubnis für Munition  Thats it... :icon_cool:

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Am 26.1.2023 at 23:31 , Califax sagte:

Da fehlen auf jeden Fall wesentliche Informationen in dem Artikel.

Das ist Absicht!

Wenn er Sportschütze war, hat er in der Regel die Munitionserlaubnis für seine Waffen - warum auch nicht.

Jein...

War er Sammler - dann wäre nach meinem Kenntnisstand (bitte korrigieren, wenn ich falsch liege) ein extra MES erforderlich. 

In den alten WBK Dokumenten war der Munitionserwerb extra auf der Rückseite aufgeführt:

Berechtigt zum Munitionserwerb unter lfd. Nr.------------ eingetragener Schußwaffen.

Der wurde extra!! beantragt und kostete zusätzlich Geld. Wenn Du z.Bspl. eine GSP in .32 & 22. Wechselsystem hast war der Munerwerb unter den lfd. Nr. aufgeführt. Jetzt haste Dir noch eine reine Spopi .22 gekauft & den Munerwerb nicht beantragt, da steht nur die Waffe drauf OHNE Munerwerb, haste ja durch das WS. Jetzt verkoofste die .32 incl. WS Ergo keine Berechtigung zum Munerwerb & zum Besitz....:icon_cool: Tja jetzt haste ne .22 SpoPi & keine Berechtigung zum Munerweb und somit deren Besitz... :rolleyes1: ganz Einfach das Teutsche Waffenrecht Oder ? :zwinker:

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