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Tagessatz StGB


rajede

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5,- € Tagessatz statt sonst üblicher 15,- €

Im Moment herrscht wegen des Tagessatz-Themas Eiszeit zwischen dem Richterbund und der Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers.

Worum gehts?

Geldstrafen setzen sich aus der Zahl und der Höhe der Tagessätze zusammen, § 40 StGB. Dabei soll die Zahl der Tagessätze der Unrechtsbewertung der Tat entsprechen und die Höhe des Tagessatzes den Einkommensverhältnissen des Täters.

Die in der Presse überwiegend vorkommende Berichterstattung über den Betrag der Geldstrafe ist daher wenig aussagekräftig. Eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 € kann eine hohe Strafe sein (200 Tagessätze à 15 €) oder eine niedrige bei einem Besserverdiener (10 Tagessätze à 300 €).

Das Gesetz gibt dem Richter dabei eine klare Anweisung, § 40 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB:

Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.

Der Sozialhilfeempfänger wird daher regelmäßig mit 15 € Tagessatzhöhe belastet (450 € / 30 Tage).

Strafbefehlsverfahren

Dem möchte die Generalstaatsanwältin Berlins, Frau Margarete Koppers, nun ein Ende bereiten. Dabei schwingt sie sich zur Gesetzgeberin auf und fordert von ihren Staatsanwälten die Mißachtung des § 40 Abs. 2 StGB, an den selbstverständlich auch die Staatsanwälte im Rahmen ihrer Anträge gebunden sind.

Sie hat den Staatsanwälten ihrer Behörde angeblich per Verfügung empfohlen, „für Personen mit Einkommen am Existenzminimum Geldstrafen von nur noch 5 Euro Tagessatz – statt sonst meist 15 Euro – zu verhängen“ [1], berichtet u.a. der rbb.

Wie bitte? Hier ändert eine Behördenleiterin der Exekutive ein Gesetz und will die Judikative zu einer von ihr bestimmten Entscheidung zwingen? Da ist doch die Gewaltenteilung vor? Schließlich werden Gesetze von der Legislative geändert und der Richter als Organ der Judikative entscheidet über die Höhe der Strafen.

Eigentlich könnte dem Richterbund diese Verfügung daher egal sein. Gäbe es da nicht das Strafbefehlsverfahren nach §§ 407 ff StPO. In der Praxis entwirft der Staatsanwalt bereits auf dem Briefkopf des Gerichtes einen Strafbefehl, der nur noch durch das Aktenzeichen des Gerichtes, das Datum und die Unterschrift des Richters am Amtsgericht ergänzt werden muß.  Der Entwurf enthält also bereits die ausgeworfene Strafe in Zahl und Höhe der Tagessätze.

Will der Richter also nicht auf den 5 €-Zug aufspringen, so darf er den Strafbefehlsantrag nicht ausfertigen und muß vielmehr eine Hauptverhandlung anberaumen. Dafür stehen die zeitlichen und personellen Mittel nicht zur Verfügung und der Entlastungsgedanke des Strafbefehlsverfahrens wird konterkariert.

Denn immerhin wurden in Berlin im Jahr 2021 mehr als 27.000 Verfahren ( 8,39 %) der Staatsanwaltschaft durch einen solchen Antrag erledigt. Wir berichteten: Statistik Staatsanwaltschaft Berlin.

Wie wird wohl die Leistung eine Staatsanwaltes für Beförderungen, etc. bewertet, der dieser Empfehlung der Hausspitze nicht nachkommt? Hat er genug Schneid, sich an Recht und Gesetz zu halten?

 

 

  1. [1]Liebe Journalisten des rbb: Ist es zuviel Staatsbürgerkunde verlangt zu wissen, daß Strafen nicht von der Exekutive (Staatsanwälten), sondern von der Judikative (Richtern) verhängt werden?

The post Tagessatz StGB appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte.

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Unabhängig davon, was man davon hält, den Tagessatz für Sozialhilfeempfänger zu senken, kann ich nicht erkennen, wo sich die Generalstaatsanwältin von Berlin "zur Gesetzgeberin aufschwingt", oder die Staatsanwälte gezwungen werden, sich nicht an Recht und Gesetz zu halten.

Das der Tagessatz für Sozialhilfeempfänger 15 € beträgt ist ja eben nicht im Gesetz festgelegt, sondern wird, wie auch im Artikel steht, aktuell regelmäßig so angenommen. Ansichten zu Tagessätzen können sich ja ändern. Ändert sich das Einkommensniveau, muss sich auch das Niveau der Tagessätze ändern.

Die Generalstaatsanwältin schlägt jetzt ihren nachgeordneten Staatsanwälten vor, das ganze anders als wie bisher zu handhaben, und von der bisherigen Tagessatzhöhe abzuweichen. Was daran ist problematisch (wie gesagt, abgesehen davon was man generell von der Absenkung hält)? Sie befiehlt niemandem gegen Gesetzte zu verstoßen, sondern nur aktuelle, nicht in Gesetzen festgelegte Handhabungsweisen zu überdenken.

Und wenn die Art und Weise, wie das wohl mit den Strafbefehlen gehandhabt wird der Richterschaft nicht passt, muss diese Praxis wohl auf Anregung der Richter geändert werden. Sollte die StA das nicht wollen, müssen die Richter wohl mehr Verhandlungen ansetzen, und zur Not das System gegen die Wand fahren. Dann wird die Politik reagieren müssen, und irgendeine Entscheidung muss her.

Bin kein Jurist, falls ich was übersehe, klärt mich auf. Aber aus meiner Sicht ist der Artikel wenig objektiv, sondern eher Meinungsmache.

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