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Faeser will Waffenrecht weiter verschärfen


gbadmin

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Büchsen und Flinten, die nach jeder Schußabgabe händisch nachgeladen werden müssen, dürfen volljährige EU-Bürger in Österreich (anders als in Deutschland) völlig problemlos, ohne Waffenbesitzkarte erwerben. Obwohl solche Waffen ebenfalls tödlich wirken und in der Vergangenheit nicht nur in Österreich unzählige Menschen damit ermordet wurden. Bei den Schulmassakern mit legal erworbenen Schrotflinten 2018 in Kertsch (Krim) und 2021 im russischen Kasan gab es insgesamt 29 Todesopfer, überwiegend Schüler. Die gleichen Mordwaffen wurden verwendet 2010 beim Amok in der nordenglischen Grafschaft Cumbria. Oder 1999 in der Columbine High School in Colorado und 2016 in der Community School in La Loche (Kanada).

Ähhm, hey Blindfisch!

Wenn die so gefährlich sind, warum hat es damit in Ö keinen Massenmord gegeben?

Achja und da finden wir wieder mal eine Grafsche Lüge: Die Täter in Columbine konnten legal keine Waffen erwerben weil sie zu jung waren. Weiters war nur einer von vier Waffen eine doppelläufige Flinte, welche illegal gekürzt war.

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Die größte Sorge des Stalkers ist es arbeitslos zu werden! Der werden zur Not schon mal ideologisch angepasste Pamphlete aufgesetzt! 

Nur bitte darauf achten, dass er sich nicht irgendwo durch angepasstes Verhalten und nem falschen Schnauzer ne Waffe erschleicht! 

Dem würde ich zutrauen ein Attentat auf einen Kindergarten zu verüben, nur um uns eins auszuwischen! :e034:

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Am 23.2.2023 at 20:22 , earl66 sagte:

 Dem würde ich zutrauen ein Attentat auf einen Kindergarten zu verüben, nur um uns eins auszuwischen! 

Wieviele ähnliche  Straftaten, die den angeblich Rechten zugeordnet werden, sind tatsächlich von Roten, Grünen, Linken und ähnlichem Gesocks bestellt?????

Grüße

Gunfire

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  • 3 weeks later...
Laut den Innenministern der Länder sollen Behörden künftig gesundheitliche Informationen über Antragsteller für Waffenscheine erfragen dürfen. Die Gesundheitsämter hätten oft mehr Erkenntnisse als die Polizei allein. Auch Personen über 25 Jahren sollen ein Gutachten vorlegen müssen.

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