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alles was Recht ist


Henry

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heute beim Besuch des Leipziger Schiesskeller folgendes erfahren:

aus LVZ-online vom 28.1.04:

Sportschützen müssen für Überprüfung zahlen

Koblenz- Behörden dürfen Sportschützen, deren Zuverlässigkeit sie durch regelmässige Auskünfte aus dem Bundeszentralregister überprüfen, zur Kasse bitten.

Das entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Urteil.

Zwar erfolge die Überprüfung auf behördliche Veranlassung, sie liege aber letzlich im Interesse des Sportschützen (Az.: 12 A 11556/03.OVG).

Denn er behalte seine WBK nur, wenn auch seine Zuverlässigkeit feststehe, betonten die Richter. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Sportschützen ab. Er hatte sich dagegen gewandt, dass die Stadt Ludwigshafen ihm eine Gebühr für eine Auskunft in Rechnung stellte, die sie über ihn beim Bundeszentralregister eingeholt hatte. Das geltende Waffenrecht schreibt eine solche regelmässige Überprüfung zwingend vor.

Gleichwohl meinte der Kläger, da er die Überprüfung nicht veranlasst habe, müsse er auch nicht zahlen.

Dem folgte das OVG nicht.

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Gilt die Unschuldsvermutung für WBK-Inhaber nicht mehr?

Ich sehe es so:

Die Behörde hat nur festzustellen, ob es Bedenken gegen die Zuverlässigkeit gibt, somit ist sie es auch, die Nachweispflichtig ist.

Ein Beweis der Zuverlässigkeit ist, als positive Zukunftsprognose, an sich nur schwer möglich, wohl aber das Gegenteil.

Geht es um die Wiederholungsprüfung, so hätte die Behörde hierbei in ihrem Interesse zu handeln, nicht jedoch im Interesse des Antragstellers.

Ist das Urteil rechtskräftig, oder geht der Zauber noch weiter?

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  • 3 years later...

Die deutsche Bundeswehr hat einen Ausbilder, der wegen eines Skandal-Videos in den Schlagzeilen steht, fristlos entlassen. Er verliere damit seinen Dienstgrad und den Anspruch auf Bezüge.

In dem im Internet verbreiteten Video hatte der Ausbilder einen Wehrdienstleistenden aufgefordert, sich beim Schiessen vorzustellen, er feuere auf drei Afroamerikaner im New Yorker Stadtteil Bronx.

Ausserdem befahl er ihm, vor jedem Schuss das Wort «Motherfucker» zu rufen. Das Prüfungsverfahren gegen den zweiten Soldaten, der das Video gedreht hatte, ist laut dem Sprecher noch nicht abgeschlossen.

Die Massnahme gegen den Ausbilder erfolgte demnach auf Grundlage des Soldatengesetzes, wonach Zeitsoldaten während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden können.

Dies sei möglich, wenn ein Soldat seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt und sein Verbleib im Dienst die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernsthaft gefährden würde.

Die Ermittlungen in dem Fall laufen dem Ministeriumssprecher zufolge bereits seit Januar. Dies zeige, dass diese nicht erst seit den Erkenntnissen im Internet und den Veröffentlichungen darüber aufgenommen worden seien. Der Vorfall war auch in den USA heftig kritisiert worden.

(Quelle: MyVideo.de)

Zum Video hier klicken

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