Henry Posted March 5, 2004 at 10:05 PM Share Posted March 5, 2004 at 10:05 PM heute beim Besuch des Leipziger Schiesskeller folgendes erfahren: aus LVZ-online vom 28.1.04: Sportschützen müssen für Überprüfung zahlen Koblenz- Behörden dürfen Sportschützen, deren Zuverlässigkeit sie durch regelmässige Auskünfte aus dem Bundeszentralregister überprüfen, zur Kasse bitten. Das entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Urteil. Zwar erfolge die Überprüfung auf behördliche Veranlassung, sie liege aber letzlich im Interesse des Sportschützen (Az.: 12 A 11556/03.OVG). Denn er behalte seine WBK nur, wenn auch seine Zuverlässigkeit feststehe, betonten die Richter. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Sportschützen ab. Er hatte sich dagegen gewandt, dass die Stadt Ludwigshafen ihm eine Gebühr für eine Auskunft in Rechnung stellte, die sie über ihn beim Bundeszentralregister eingeholt hatte. Das geltende Waffenrecht schreibt eine solche regelmässige Überprüfung zwingend vor. Gleichwohl meinte der Kläger, da er die Überprüfung nicht veranlasst habe, müsse er auch nicht zahlen. Dem folgte das OVG nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michel Posted March 6, 2004 at 03:41 AM Share Posted March 6, 2004 at 03:41 AM Jetzt wirds wohl Zeit dass wir dem Finanzamt die Zeit welche wir zum abfassen der EK-Steuererklärung benötigen in Rechnung stellen... Liegt ja im Interesse des Staates. wird immer besser hier MfG Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoffnung Posted March 11, 2004 at 10:38 PM Share Posted March 11, 2004 at 10:38 PM Gilt die Unschuldsvermutung für WBK-Inhaber nicht mehr? Ich sehe es so: Die Behörde hat nur festzustellen, ob es Bedenken gegen die Zuverlässigkeit gibt, somit ist sie es auch, die Nachweispflichtig ist. Ein Beweis der Zuverlässigkeit ist, als positive Zukunftsprognose, an sich nur schwer möglich, wohl aber das Gegenteil. Geht es um die Wiederholungsprüfung, so hätte die Behörde hierbei in ihrem Interesse zu handeln, nicht jedoch im Interesse des Antragstellers. Ist das Urteil rechtskräftig, oder geht der Zauber noch weiter? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 18, 2007 at 06:53 PM Share Posted April 18, 2007 at 06:53 PM Die deutsche Bundeswehr hat einen Ausbilder, der wegen eines Skandal-Videos in den Schlagzeilen steht, fristlos entlassen. Er verliere damit seinen Dienstgrad und den Anspruch auf Bezüge. In dem im Internet verbreiteten Video hatte der Ausbilder einen Wehrdienstleistenden aufgefordert, sich beim Schiessen vorzustellen, er feuere auf drei Afroamerikaner im New Yorker Stadtteil Bronx. Ausserdem befahl er ihm, vor jedem Schuss das Wort «Motherfucker» zu rufen. Das Prüfungsverfahren gegen den zweiten Soldaten, der das Video gedreht hatte, ist laut dem Sprecher noch nicht abgeschlossen. Die Massnahme gegen den Ausbilder erfolgte demnach auf Grundlage des Soldatengesetzes, wonach Zeitsoldaten während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden können. Dies sei möglich, wenn ein Soldat seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt und sein Verbleib im Dienst die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernsthaft gefährden würde. Die Ermittlungen in dem Fall laufen dem Ministeriumssprecher zufolge bereits seit Januar. Dies zeige, dass diese nicht erst seit den Erkenntnissen im Internet und den Veröffentlichungen darüber aufgenommen worden seien. Der Vorfall war auch in den USA heftig kritisiert worden. (Quelle: MyVideo.de) Zum Video hier klicken Link to comment Share on other sites More sharing options...
g1zmo Posted April 19, 2007 at 05:32 AM Share Posted April 19, 2007 at 05:32 AM Video und Bericht wurden schon hier erwähnt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now