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Lebensgefährlicher Schuß vor Imbissbude - Urteil


Der Reservist

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Warum so böse?? Wenn du auf der Anklagebank sitzen würdes, würdest du mit Sicherheit ein solches Statement nicht hören!:bninja:

Der war aber jetzt noch böser.

Ihm wird das Bedürfnis auf Selbstschutz quasi straffrei zugestanden, heutzutage ist ja eine Bewährungsstrafe quasi hinnehmbar. Und vor dem Hintergund der NSU-Killertruppe sollte jetzt jeder Döner/Gyros/Falaffelbäcker einfach ne Wumme zum Selbstschutz beantragen. Mit der Aussage des Staatsanwaltes sollte es ein leichtes sein, dieses Bedürfnis auch durchzukriegen.

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Waffe - ungesichert? - im Schlafzimmer aufbewahrt (unter Pullovern? in der Nachttischschublade?)

Wie leicht hätte eines der Kinder die Waffe an sich nehmen können und............

Sofort die Zuverlässigkeit aberkennen und Waffen einziehen - - - oooh verdammt - war ja ´ne illegale - die dürfen so aufbewahrt werden. Die dienen ja zum Schutz der Familie.

:ironie1:

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Der ganze Fall ist uns nicht wirklich en Detail bekannt. Der für mich alles entscheidende Satz im Artikel ist aber dieser:

Und ob dieses Satzes aus dem Munde eines Staatsanwaltes möchte ich vor Zorn platzen.

Es gibt ebbend Bürger erster und zweiter Klasse.

Mit dem Kültürbonus, wie in diesem Fall, ist man Bürger erster Klasse.

Jeder andere, der schon mehrfach ausgeraubt wurde und sich bewaffnet zur wehr setzt, ist Bürger zweiter Klasse und muss die ganze Härte des Gesetzes spüren.Die Besorgnis um die Sicherheit der Familie ist dann nicht nachvollziehbar.

Und Legalwaffenbesitzer sind sowieso Bürger letzter Klasse die ungestraft schikaniert, verleumdet und beleidigt werden dürfen, wie wir es fast jeden Tag aus den Medien erfahren.

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Dazu finden sich einige Meinungen im Netz:

Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein

Jedenfalls dann nicht, wenn der Täter aus der Türkei kommt. Da fühlt man sich schnell mal bedroht! So urteilte ein Kieler Staatsanwalt. “Als der Mann dann bedrohlich wirkend auf den Angeklagten zugegangen sei, durfte der Angeklagte, egal, ob das Opfer bewaffnet ist oder nicht, von der Schusswaffe Gebrauch machen – Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein”, sagte der Staatsanwalt.”

Ganz anders sieht es aus, wenn der “Täter” aus Deutschland kommt, wie der unbescholtene Student Sven G.. Der bekam vom Münchner Schwurgericht fast vier Jahre, als er sich gegen 5 Angreifer mit einem Minimesser verteidigt, nachdem ein Freund schon niedergeschlagen wurde. Begründung damals: “Der Stich sei für die Notwehr nicht notwendig gewesen.”

http://quotenqueen.wordpress.com/2013/06/27/notwehr-muss-nicht-verhaltnismasig-sein/

Messerstich als Notwehr: Student bekommt neuen Prozess!

München - Eineinhalb Jahre sitzt Sven G. (31) nun schon in Haft, verurteilt zu fast vier Jahren. Er war in Garching angegriffen worden, hatte sich verteidigt – und dabei übertrieben.

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/tz-messerstich-notwehr-student-bekommt-neuen-prozess-465262.html

Münchner Urteile gegen Zivilcourage

Peter Mühlbauer 22.09.2009

In der bayerischen Landeshauptstadt scheinen Notwehr und Nothilfe mit relativ großen Risiken verbunden zu sein

Mittlerweile hat die Polizei bestätigt, dass sich beim mutmaßlichen Mord an einem 50-Jährigen am Münchner S-Bahnhof Solln etwa 20 Menschen in der Nähe des Tatorts befanden, ohne dem Opfer zu helfen. Warum mangelt es scheinbar gerade in der im Vergleich zu anderen Städten eigentlich recht beschaulichen Isarmetropole an Zivilcourage? Eine Rolle dabei könnte der Münchner Richter Manfred Götzl spielen. Er machte in den letzten beiden Jahren durch zwei spektakuläre Fälle auf sich aufmerksam, in denen er gegen Personen, die sich auf Notwehr oder Nothilfe beriefen, lange Haftstrafen verhängte. Die beiden Urteile wurden nicht nur sehr ausgiebig im Netz diskutiert, sondern führten bei vielen Kommentatoren auch zu dem Schluss, dass man zumindest in München im Zweifelsfall lieber wegsehen sollte, wenn man Gewalttätern in Aktion begegnet................................

...................Zu dem Schluss, dass Götzl hier zu weit ging, kam nun auch der Bundesgerichtshof, der in der Revision des Falles darauf hinwies, dass das Münchner Schwurgericht den "besonderen Umständen des Falles" nicht gerecht" wurde. Jetzt muss der Fall unter einem anderen Richter neu verhandelt werden. Möglicherweise etwas zu spät für Sven G., der bereits eineinhalb Jahre Haft hinter sich hat. Und möglicherweise auch zu spät, um jene Zivilcourage wieder zu etablieren, mit der Dominik Brunner vielleicht geholfen hätte werden können.

http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html

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