Jump to content

Kontrolle der Lagerung


Steven

Recommended Posts

Hallo Mutter

die Verlängerung habe ich bereits. Ich darf lediglich kein NC lagern. Und dagegen klage ich.

Steven

Und wie funktioniert dass dann in der Praxis? Treibladungspulver erwerben. Verwahren Nein? Das bedeutet, Du erwirbst das Treibladungspulver, fährst damit zur Ladewerkstatt und verlädst sofort den gesamten Inhalt des gerade gekauften Behältnisses?

Gruß

Link to comment
Share on other sites

nur noch so viel: wenn Du das offiziell bekommst mit dem Wohnung umdrehen, kann das den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Sollte Dein Anwalt prüfen.

Wenn sie tatsächlich die Wohnung umdrehen, kannste mit ganz erheblichem Schaden rechnen, den du nicht ersetzt bekommst. Du hast dann das ganze Überfall-Kommando, was bezeugt, daß beim Einrammen der Tür kein Sachschaden entstanden ist. Dann bekommste eine Strafanzeige wegen Betruges (sie haben ja ca 10 Zeugen, daß kein Schaden entstanden ist). Und die kommen bei der Generalstaatsanwaltschaft damit durch. Zumindest bei der in Koblenz. Will sagen: Du bleibst dann auf mehreren tausend Euros für eine verwüstete Wohnung sitzen.

Scheint übrigens gängige Praxis in Rot-Grünland-Pfalz.

Link to comment
Share on other sites

Wenn Du das offiziell bekommst mit dem Wohnung umdrehen, kann das den Tatbestand der Nötigung erfüllen.

Hallo

das mit dem "Wohnung umdrehen"" hat mir jemand vom Amt hinter vorgehaltener Hand gesteckt. Er ist damit scheinbar nicht einverstanden und wollte mich tatsächlich warnen.

Ist gar nicht mal so unwahrscheinlich. Kaufe ich Pulver und die Behörde bekommt davon Wind, ist die Wahrscheinlichkeit nicht so gering, dass ich am nächsten Morgen noch nicht alles verladen habe. Und dann hätten die ein Problem gelöst.

Es wird kein Grümel übrig sein.

Steven

Link to comment
Share on other sites

Wie freundlich von der Behörde. Erst nur die halbe Erlaubnis ausstellen und dann bei Nutzung dieser Hälfte auch noch ein Überfallkommando vorbeischicken. :peinlich:

Da wird doch ein Schuh draus .... entweder sie machen das tatsächlich, dann wird man ihnen die Begründung nachträglich um die Ohren hauen und für illegal erklären. Oder sie machen es nicht, damit ist ihre Begründung für die Nichterteilung ins Lächerliche gezogen...

KAUFEN, KAUFEN !

Link to comment
Share on other sites

Nur mal so als Frage - - Ist eigentlich "Gefahr im Verzug" exakt definiert, oder darf jeder SB sich aussuchen, wann diese Gefahr im Verzug ist?

Solche "schwammigen Begriffe" dürfte es bei Gesetzen mit solcher Tragweite (Einschränkungen der Grundrechte) nicht geben. Öffnet - wie man sieht - der "Behördenwillkür" Tür und Tor

Bei Durchsuchungen (wie zum Beispiel bei allgemeiner Fahrzeugkontrolle) ist es bestätigt, dass die Verweigerung der Genehmigung ("Darf ich mal ins Hanschuhfach schauen - NEIN") nicht als Begründung für einen Verdacht genommen werden darf, die dann eine Durchsuchung (auf "Verdacht oder Gefahr im Verzug" rechtfertigen.

Link to comment
Share on other sites

Da wird doch ein Schuh draus .... entweder sie machen das tatsächlich, dann wird man ihnen die Begründung nachträglich um die Ohren hauen und für illegal erklären. Oder sie machen es nicht, damit ist ihre Begründung für die Nichterteilung ins Lächerliche gezogen...

KAUFEN, KAUFEN !

Das sollte Steven lieber mit seinem Anwalt besprechen!

Link to comment
Share on other sites

  • 5 weeks later...

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)