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eGun Fundstücke


Nightingale

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vor 20 Minuten, dragnut sagte:

Magazin >5Schuss, keine Visierbegrenzung 300m, Bajonett

Da bist Du nicht mehr ganz auf der Höhe, siehe Dein Anhang. Magazin mit Wechselmöglichkeit >10 Patronen fällt weg. Visierbegrenzung war mal. Bajonett ist ein Thema und die Entwicklung für militärische Zwecke. Bajo ab, nur noch ein Merkmal-> legal.

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vor 18 Minuten, Jägermeister sagte:

Da bist Du nicht mehr ganz auf der Höhe, siehe Dein Anhang. Magazin mit Wechselmöglichkeit >10 Patronen fällt weg. Visierbegrenzung war mal. Bajonett ist ein Thema und die Entwicklung für militärische Zwecke. Bajo ab, nur noch ein Merkmal-> legal.

Das VZ 52 ist unter Nr.29 explizit aufgeführt und die fehlende 300m Visierbegrenzung und das Bajonett machen es sehr wohl zur Kriegswaffe.

Man braucht zur Bearbeitung d.h. Entfernung der Visiersperre und Bajonetthalterung eine Genehmigung zur Bearbeitung einer Kriegswaffe und diese Genehmigung gibt es nicht für den Rückbau für Waffen nach 1945

SWT, Ljungmann, SKS = Ja

VZ52/57 = Nein

Magazinabänderung ist 5 Schuss, das Magazin und der Verschluss sind mechanisch abgeändert so das kein 10er oder anderer Verschluss-träger austauschbar sind. Ist das Bajonett ab, wird es legal, aber die Aufnahme ist zugeschweisst......

Meldest du das Angebot bei egun ist es weg, das ist aber nicht meine Sache.

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Aus Deiner Anlage:

Zitat

Bei der im Übrigen notwendigen Einzelfallprüfung ist insbesondere das Vorliegen mehrerer der folgenden Merkmale ein Indiz für die Kriegswaffeneigenschaft:
- Entwicklung für militärische Zwecke,
- Umstellbarkeit oder Umrüstbarkeit mittels allgemein gebräuchlicher Werkzeuge auf die Abgabe von Dauerfeuer/Feuerstößen,
- Handschutz mit Lüftungsöffnungen, Kühlrippen am Waffenrohr,
- Seitengewehr- oder Bajonettaufnahmevorrichtung,
- Mündungsfeuerdämpfer, Mündungsbremse, Gewehrgranataufnahmemöglichkeit,
- abklappbare oder einschiebbare Schulterstütze oder
- Wechselmöglichkeit für Magazine mit mehr als 10 Patronen

Erste fette Markierung: ja

Zweite fette Markierung: (noch) ja

Dritte fette Markierung: nein.

Fällt 2 weg, ist es legal.

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vor 8 Minuten, Jägermeister sagte:

Aus Deiner Anlage

Du darfst es gar nicht bearbeiten ohne Genehmigung, es wird dann automatsch wieder zur Kriegswaffe auch nur bei Änderung eines der Merkmale.

Visierpunkt entfernt und die Waffe ist wieder Kriegswaffe und strafbar wie ein ganzer Panzer.....

Nach 2003 dürfen diese Waffen überhaupt nicht mehr geändert werden in zivile Waffen, nur Altbestände sind handelbar

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