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Einzellfall? Mühlenbergschule -Hauptschule-


Jägermeister

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Erlass v. 29.06.1977, geänd. am 15.01.2004

  1. Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschl. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z.B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Dies Verbot gilt auch für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
  2. Alle Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses Erlasses zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- und Ordnungsrnaßnahme zur Folge haben kann.

http://www.hs-edemissen.de/seiten/wir/schulordnung/Waffenverbot.php?submenu=1
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1977 war ich noch an der Höheren Bundes Lehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie. Da wäre das als guter Witz durchgegangen. Schließlich hatten wir alles von toxisch bis explosiv permanent zur Hand.

BTW wurde auf den Schulsportwochen von den Sportlehrern wohlwollend vermerkt, daß die meisten Burschen ein Messer dabei hatten. Andere Zeiten.

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in einem der Chemielehrbücher stand drin, man solle doch die Reaktion von KClO3 und rotem Phosphor demonstrieren. Ein paar Seiten weiter standen Hinweise zur Nitrierung von Aromaten. Leider hab ich das Buch nicht mehr. Ich hatte aber damals (vor 30 Jahren) einen erstaunlich gut ausgerüsteten Chemiekasten. Mit metallischem Natrium, KClO3 gab es pro analysi in 100g-Packungen ohne Nachweis in der Apotheke. Feinste Magnesium- oder Aluminiumspäne waren ebenfalls kein Problem, rauchende HNO3 gab es beim lokalen Glasbläser, der auch ein Platindrahtnetz und 98%ige H2SO4 sponsorte. Glasgeräte hab ich mit H2SO4 (rauchend) plus K2Cr2O7 gereinigt. Ging gut. HTPB hatte ich allerdings nicht. Ebenso wenig wie N2O (steht heute die 10kg-Flasche im Keller).

Für die Schergen, die mitlesen: ich habe heute nur genau das, was meine §27er hergibt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Meine §27 ist allerdings sehr lustig zu lesen ...

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Ja, die gute alte "Chrofelsäure" ist unschlagbar. Heute wird schon rumgeheult, wenn man H2SO4/H2O2 in wirksamer Konzentration benutzen möchte...

Heute bekommst du Besuch wenn du H2O2 in größeren Mengen bestellst. Wenn dann noch ein Fläschchen Aceton/Äther dabei ist, erlebt die Nachbarschaft ein kostenloses Lichtspektakel

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So oder eine ähnliche Verordnung habe ich während meiner ganzen Schulzeit nie gesehen. Im Gegenteil den späten 1980er Jahren war mal eine Armeekompanie zu Gast bzw. einquartiert im Schulhaus bzw. den Zivilschutzbunkern unterhalb des Schulhauses. Waren wohl auch Funker dabei, da man die provisorisch aufgestellten Telefonmasten beim Schulhaus beobachten konnte. Es gab auch Plakate die im Schulhaustrakt hingen, was man tun soll, wenn man bsp. Blindgänger der Armee findet. Heute undenkbar aber zu meiner Primalschulzeit 1980er frühe 1990er Jahre hat man den Hauswart der mit einem Haus auf dem Schulgelände wohnte, vielfach am freien Mittwochnachmittag vor seiner Hütte sein Stgw 57 im freien putzen sehen. Ja ja das waren noch gute alte Zeiten. :dancing: Heute wäre das nicht mehr möglich, da würden wohl die zahlreichen übervorsorglichen Mamis die ihre Kinder die 200 bis 300 Meter Schulweg mit dem Auto zur Schule fahren, da ja sonst dem Kinde was passieren könnte, Sturm dagegen laufen. So wird aber eine Generation von Kindern aufgezogen die überbehütet in Watte verpackt gross geworden sind und die uns danach mit grüner Ideologie vorschreiben wollen, was sie uns alles verbieten wollen. :mad:

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...ist normal, in Niedersachsen gibt es darüber einen entspr. Erlaß des Kultusministeriums (Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen). Inhalt ist jedes Jahr den Schülern zur Kenntnis zur geben, Schulform ist dabei egal.

Meine Gören haben das sowohl in Grundschule, als auch am Gymnasium jedes Jahr erhalten. Bei Aufnahme in eine Schule, also in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen, erhalten auch die Erziehungsberechtigten einen Abdruck des Erlasses.

Aus meiner Schulzeit (endete Anfang der 80er) kann ich mich auch nicht daran erinnern. Ich glaube erstmalig kamen solche Regelungen Anfang des neuen Jahrtausends.

Schulrecht ist ja Ländersache. Derartiges muß es also in anderen Bundesländern nicht geben, vermutlich gibt es aber zumindest in einigen einen ähnlichen Erlaß...

gruss

blackys

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