Jump to content

So ein Unsinn.........


Hollowpoint

Recommended Posts

Ein Ami "Waffen"hersteller hat wieder mal einen absoluten Schmarrn gebaut. Eine "Schrotflinte im Kreditkartenfomat. :gaga: :gaga: :gaga:

Wenn man das Ding im Ernstfall gegen einen bösen Buben einsetzt wird er garantiert nicht kampfunfähig, sondern vielmehr seeeehr wütend! :dr:

http://www.theiowachannel.com/news/3786913/detail.html

Nützlicher Nebeneffekt dieser Seite: Es ist auch eine Umfrage enthalten, ob das verdeckte Waffentragen in den USA legal bleiben soll. Wer möchte, kann entsprechend abstimmen. In diesem Fall ist "YES" die richtige Antwort. :wink: 8)

GRUß

Link to comment
Share on other sites

Das Teil ist eine Schwarzpulver(mini)kanone und somit nach US Waffenrecht (bis auf in NY und MA) gar keine Waffe!

Viel wird das Teil nicht bringen.

Die Abstimmung zeigt einen neuen Trend hier in den USA, wo Reisende nicht mehr hinnehmen wollen, das Freiwild fuer Verbrecher zu sein!

Link to comment
Share on other sites

Ich halte dieses Teil für volkommen untauglich für SV. Wenn ich in die Möglichkeit hätte, eine Waffe zu führen, dann wohl eher eine Glock 17.

Da muss ich energisch widersprechen. So ein Teil taugt sehr wohl zur SV. Allerdings nach dem Prinzip, dass sich der potenzielle Angreifer beim Anblick dieser Wunderwaffe vor Lachen nicht mehr rühren kann...

Link to comment
Share on other sites

  • 2 years later...

Mainz (ddp-rps). Ein Polizist hat durch seine Unachtsamkeit einen Großeinsatz seiner Kollegen in Mainz erforderlich gemacht. Der Beamte hatte am Dienstag beim Beladen seines Dienstfahrzeuges ersten Ermittlungen zufolge eine Dienstwaffe auf das Autodach gelegt und war anschließend losgefahren, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Irgendwo auf dem Weg zwischen dem Polizeipräsidium und einer Anschlussstelle der Autobahn 63 müsse die Waffe vom Wagendach gerutscht sein. Eine groß angelegte Suchaktion mit 30 Beamten der Bereitschaftspolizei und zwei Sprengstoffhunden habe jedoch kein Ergebnis gebracht.

Ein anonymer Anrufer teilte der Polizei am Dienstag allerdings mit, er habe vor dem Haupteingang der Universitätsklinik eine Waffe gefunden. Diese habe er einem Passanten ausgehändigt, der behauptet habe, die Waffe gehöre seinem Sohn. Die Polizei vermutet, dass es sich bei dieser Waffe um den Polizeipistole handelt. Bei der Waffe handelt es sich den Angaben zufolge um eine reparierte Walther P5, die in einen Plastikbeutel gewickelt war. Außerdem hätten sich in dem Beutel zwei Magazine befunden. Munition sei aber «nicht dabei gewesen», sagte ein Polizeisprecher auf ddp-Anfrage.

(ddp)

http://de.news.yahoo.com/ddp/20070822/twl-polizist-verliert-dienstwaffe-fc06a42.html

Link to comment
Share on other sites

warum sollte man auch mit einer legalen waffe eine straftat begehen?

da kann man gleich am tatort bleiben bis die polizei eintrifft.

sorry bezüglich meiner unwissenheit, ging davon aus dass leute die schwarfe waffen offen tragen und benutzen können auch einen entsprechenden schein zwecks ihrem beruf bekommen.

Link to comment
Share on other sites

sorry bezüglich meiner unwissenheit, ging davon aus dass leute die schwarfe waffen offen tragen und benutzen können auch einen entsprechenden schein zwecks ihrem beruf bekommen.

Polizisten haben einen Dienstausweis, der berechtigt sie zum Führen von Dienstwaffen - und das im Gegensatz zum Dienstausweis der Bundeswehr auch ausserhalb des Dienstes (siehe mitheimnehmen der Dienstwaffe nach Dienst).

Wenn ein Polizist über eine Ersatzwaffenbesitzkarte eine private Waffe erwirbt, darf er die mit einem Ersatzwaffenschein auch führen - solange ihm seine Dienststelle diese Dokumente ausstellt.

Da ein Polizist aber normalerweise nicht in der Lage ist, die im WaffG geforderten Nachweise über eine überdurchschnittliche Bedrohung nachzuweisen und auch sicherlich nicht die notwendigen Versicherungen bezahlen will, ist ein "normaler" Waffenschein bei Polizisten nicht praktikabel (für diese Fälle gibt es ja auch die Ersatzdokumente) - es sei denn, sie erfüllen die Anforderungen des WaffG wie z.B. durch die Mitarbeit bei einer Sicherheitsfirma o.ä. - das ist aber wohl parallel zum aktiven Dienst arg selten, da kenne ich nur einige wenige Beispiele.

Link to comment
Share on other sites

es sei denn, sie erfüllen die Anforderungen des WaffG wie z.B. durch die Mitarbeit bei einer Sicherheitsfirma o.ä. - das ist aber wohl parallel zum aktiven Dienst arg selten

Ich kenne da zufällig jemanden persönlich PDT_Armataz_01_18 ziemlich gut der das mal probiert hat bei seinem Arbeitgeber durchzusetzen. Man war das ein abschmetterndes Disaster PDT_Armataz_01_19PDT_Armataz_01_12

Was Nebenjobs angeht ist die Polizei arg wählerisch. Da fallen dann Begriffe wie "Interessenskonflikt" oder "Außenwirkung des Beamten in der Öffentlichkeit".

Kurz: Normale Nebenjobs sind schon schwierig, Nebenjobs in der Sicherheitsbranche, sei es Security oder einfach nur der Türsteher, sind nur sehr schwer bis gar nicht genehmigt zu bekommen. Da brauchen die bei V schon einen guten Tag......

Link to comment
Share on other sites

ich kenns nur von nem arbeitskollegen der früher mal beim geldtransport mitgefahren ist.

der hat einen waffenschein bekommen und nach dientsende bei der firma wurde die in eine zivile WBK umgewandelt...

Zweifelt auch keiner an, nur wo ist der Zusammenhang zum obigen Diskussionspunkt bzw Problematik??! Oller Spämer PDT_Armataz_01_12

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)