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Neue Beschußzeichen?


Der Reservist

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Erlasse nicht.

http://www.bmi.bund.de/DE/Ministerium/Struktur-Abteilungen/Aufgaben-Abteilung-KM/aufgaben-abteilung-km_node.html

Zu den Aufgaben der Abteilung KM, hier des Referates KM 5, gehört schließlich die Vorbereitung von Rechtsvorschriften im Bereich des Waffen-, Beschuss- und Sprengstoffrechts und in Teilen des besonderen Sicherheitsrechts sowie die Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (NWR).

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Zur Beschussbescheinigung:

Bei Nitrowaffen nach CIP ist diese nicht unbedingt erforderlich. Kann aber gegen zusätzlicher Gebühr angefordert werden.

Bei Schewarzpulverwaffen, Vorder- oder Hinterlader, ist seit anfang 2013 die Beschussbescheinigung Teil des ganzen Prozederes, da darauf die Umrechnung auf SP-Ersatzstoff angegeben ist. Der Beschuss mit Ersatzstoff soll auch ins EU Recht übernommen werden, ist zwar noch kein nationales Recht und wird desalb auch nur rechnerisch ermittelt und die Waffe damit noch nicht beschossen. Als Info: Nur SP Waffen mit entsprechender Bescheinigung dürfen mit Ersatzstoff verwendet werden.

Wie es in Suhl mit den Stempeln aussieht werde ich in der kommenden Woche sehen.

Bill

Ach, meine Kunden bekommen immer das Original der Bescheinigung und ich behalte eine Kopie.

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Ist das der typisch Deutsche vorauseilende Gehorsam?:puke:

Hallo Forum

Meine Erfahrung in anderen Bereichen ist eher, dass Regelungen aus Deutschland kommen und dann von der EU umgesetzt werden.

Sprich, irgendwelche Pläne liegen in Berlin in der Schublade, man wartet aber auf die EU, um dann alles in einem Abwasch zu erledigen, anstatt erst selber ein Gesetz zu verabschieden und dann darauf zu warten, dass die EU mitzieht.

Bei der Textilkennzeichnung kann man das gut sehen. Die EU hat in den 90ern das deutsche Gesetz von 1973 fast wortwörtlich übernommen und die Verschärfungen in den 2010er Jahren sind alle auf deutschem Mist gewachsen. Würde mich also nicht wundern, wenn es hier kein vorauseilender Gehorsam wäre, sondern Deutschland seine eigene Initiative schon mal umsetzt.

(Oh Mann, die Emoticons sind echt klasse, man muss sich tierisch beherrschen nicht überall eins zu setzten:n08:)

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Hallo Zylinderbohrung, das ist sicherlich gerade im technisch normativen Bereich gerne mal der Fall. Aber grundsätzlich kann etwas gesetzlich geregeltes erst umgesetzt werden, wenn es auch eine entsprechende Rechtsordnung dafür gibt.

Das Beschussgesetz ist eben einfach ein Gesetz und wenn es für die neuen Beschusszeichen keine rechtsverbindliche Grundlage gibt, dann läufst du, den Buchstaben des Gesetzes folgend, eben mit einer nicht beschossenen/gekennzeichneten Waffe rum.

Ob dies hier der Fall ist kann ich aber nicht beurteilen.

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  • 2 months later...
  • 2 weeks later...

Müßten die nicht in irgendeinem Gesetzblatt veröffentlicht werden, bevor sie gültig sind?

Genau das meine ich auch. Nachdem ich den Thread hier gefunden habe ich im Netz gesucht aber nichts weiteres gefunden.

D.h. bis jetzt kenne ich nur das PDF und das hier auch noch verlinkte Österreichische BGBl.

Nur gibt das PDF selber auch keinen Bezug zu irgendeiner Quelle und das österreichische BGBl hat in Deutschland ja keine Gültigkeit.

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  • 6 years later...
Am 27.1.2014 at 21:26 , Bill sagte:

Als Info: Nur SP Waffen mit entsprechender Bescheinigung dürfen mit Ersatzstoff verwendet werden.

Ich muss das mal reanimieren: Ist das jetzt irgendwo rechtlich fixiert worden? Quelle? Was ist mit den „Alt-Waffen“? Man kann ja problemlos die erlaubte SP-Menge auf Ersatzstoffe umrechnen.

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