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EU nimmt Schusswaffen ins Visier


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Der Verlust der Kontrolle über die Instrumente der Gewalt kann katastrophale Folgen für jede Gesellschaft haben, auch für echte demokratische Zivilgesellschaften wie die der Europäischen Union. Deshalb werden Herstellung und Besitz von Schusswaffen in allen EU-Mitgliedstaaten kontrolliert. Dennoch befinden sich Schusswaffen in großer Zahl in den Händen von Verbrechern oder sind auf dem Schwarzmarkt erhältlich. Der illegale Handel mit Schusswaffen, d. h. der unerlaubte grenzüberschreitende Verkehr von Schusswaffen und der Handel mit nicht gekennzeichneten Schusswaffen, ist eine wichtige Quelle für illegale Schusswaffen. Auf europäischer Ebene werden derzeit Schritte eingeleitet, um die Vorschriften für die Aufzeichnung und Kennzeichnung von Schusswaffen zu verstärken und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verwaltungen zu verbessern.

Die Kontrolle des illegalen Waffenhandels ist im Kampf gegen Unsicherheit und Kriminalität, besonders das organisierte Verbrechen, von entscheidender Bedeutung. Zu diesem Zweck wurden auf Ebene der Europäischen Union (EU) Maßnahmen zur Ergänzung der Initiativen der Mitgliedstaaten ergriffen. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere die Kontrolle des Waffenumlaufs und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verwaltungen.

In der Praxis zielt die Politik zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels auf verstärkte Kontrollen des gesetzlichen Waffenverkaufs und -besitzes in der Europäischen Union, um:

die Verbringung von Waffen innerhalb der EU streng zu kontrollieren;

eine Zusammenarbeit zwischen den nationalen, für die Kontrolle des Waffenhandels zuständigen Verwaltungen (Polizei- und Zollbehörden) aufzubauen.

Im Rahmen der EU-Außen- und Sicherheitspolitik hat die Europäische Union verschiedene Initiativen lanciert. Diese umfassen ein Programm zur Verhütung und Bekämpfung des illegalen Handels mit konventionellen Waffen, einen Verhaltenskodex für den Export konventioneller Waffen und eine gemeinsame Aktion zu kleinen und leichten Waffen.

Der Aufbau eines Systems zur wirksamen Bekämpfung des illegalen Waffenhandels dient in erster Linie dazu, den Weg von Schusswaffen zurückzuverfolgen. Die Europäische Union erachtet dieses Ziel als den Kernpunkt des Systems, das durch das UN-Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit geschaffen wurde. Dieses Protokoll ergänzt das UN-Übereinkommen von Palermo vom Dezember 2000 über die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.

Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht die EU-Aktion?

Mit der Errichtung des Binnenmarktes ist es den Mitgliedstaaten nicht mehr erlaubt, an den Binnengrenzen der EU persönliche Kontrollen vorzunehmen. Da dies den unerlaubten Handel mit Schusswaffen und Munition erleichtern kann, nahm die Europäische Gemeinschaft flankierende Maßnahmen zur Vollendung des Binnenmarktes an. Spezifische EU-Initiativen datieren aus dem Jahr 1991, dem Zeitpunkt der Annahme einer Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Schusswaffen durch Einzelpersonen. Diese Richtlinie beinhaltet Maßnahmen bezüglich der Verbringung von Schusswaffen innerhalb der Europäischen Union.

Zwischen 1999 und Februar 2001 beteiligte sich die Europäische Gemeinschaft an Verhandlungen über das UN-Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit. Die Staaten und Organisationen für regionale Wirtschaftsintegration können dieses Protokoll unterzeichnen und ratifizieren. Die Europäische Gemeinschaft unterzeichnete das Protokoll im Jahr 2002 und wird es ratifizieren, sobald die erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.

Welche Informationssysteme gibt es?

Die EU-Mitgliedstaaten haben Zugang zu Informationen des Zollinformationssystems und des Schengener Informationssystems sowie dessen Datenbank über Waffendiebstähle.

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