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... ein schweres Los ...


Henry

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unser Bundespräsident fordert in seiner heute Abend übertragenen Rede, dass die Politiker ehrlich sein sollen und den Bürgern nichts mehr vormachen sollen, das wird für einige sehr hart werden ... :wink::roll:

der scheidende General der CDU hat gerade eine Lehrvorführung diesbezüglich abgeliefert ... :mrgreen:

... aber mit 52000 Euro Abfindung ist der Abschied vom Amt nicht ganz so bitter ... :wink:

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... aber mit 52000 Euro Abfindung ist der Abschied vom Amt nicht ganz so bitter ... :wink:

52.000 sind doch offensichtlich nur ein Wochengehalt fuer diesen Herrn.

Wenn die RWE schon "aus Versehen" mal eben mehr ueberwiesen hat, dann gehe ich davon aus, dass andere Betriebe auch dem armen Beduerftigen unterstuetzt hat!

Denk mal, wenn von den Grossbetrieben und Banken nur die Haelfte etwas abgedrueckt haben, dann sehen wir nicht einmal die Spitze des Eisbergs!

Deshalb ist der Gute jetzt auch schnell in der Sinke verschwunden!

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  • 2 years later...

Verteidigungsfall hin, Grundordnung her, die Abwehr eines Terroranschlags nach dem Muster von 9/11 ist nicht in Paragrafen zu fassen. Es wird Zeit für einen Kompromiss oder den Verzicht, meint Tilman Steffen.

Man kann es nicht in Regeln fassen, man kann es nur tun – oder lassen. Entführte Flugzeuge mit unbeteiligten Passagieren an Bord, die Terroristen in ein besetztes Fußballstadion oder in Gebäude stürzen wollen, kann der Verteidigungsminister von seinen Soldaten mit gezielten Schüssen vom Himmel holen lassen. Er sollte nur im Vorfeld nicht öffentlich drüber reden und im Anschluss die Konsequenzen tragen: Rücktritt, Strafverfahren, Schutz des beteiligten Kampfpiloten vor Schadenersatzforderungen. Er darf auch nicht erwarten, dass ihm der Bundestag die Möglichkeit zum Abschuss in ein Gesetz schreibt. Diese Hoffnung hat das Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde genommen, als es das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz für rechtswidrig erklärte – in selbstverständlich unanfechtbarer Entscheidung.

Es bleibt dabei: Das Leben der Passagiere gegen die Menschen im anvisierten Terrorziel abzuwägen, ist eine Entscheidung, die erst angesichts der konkreten Situation getroffen werden kann. Darauf zentriert sich die Diskussion der politisch Verantwortlichen, seit Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) beteuert hatte, er würde seinen Abschussbefehl mit dem so genannten übergesetzlichen Notstand begründen. Empörung war die Folge, Soldaten kündigten Befehlsverweigerung an, als sie von Jungs öffentlichen Gedankenspielen hörten.

Denn übergesetzlicher Notstand heißt: Der Minister handelt in der akuten Situation, wie sein Gewissen ihm sagt und nimmt Folgen und Konsequenzen in Kauf. Auch SPD-Fraktionsvize Walter Kolbow meint, dass sich keiner von vornherein auf den übergesetzlichen Notstand berufen kann. Denn dies, das ist klar, käme einer Regelung 'Leben gegen Leben' gleich, die das Verfassungsgericht ja ausschloss. Kolbow verlangt vom Verteidigungsminister im «Stern», dass er «dieses nicht auflösbare Entscheidungsdilemma» aushalte und im Falle des Falles «besonnen und verantwortungsvoll » reagiere.

Doch Unionsvertreter wehren sich gegen ein Ende der Debatte. Sie suchen nach neuen Wegen, die Möglichkeit zur Gefahrenabwehr durch das Militär sogar ins Grundgesetz hineinzuzwingen. Kolbows Bundestags-Amtskollege Wolfgang Bosbach (CDU) kleidet sein Ziel zunächst in die Frage, ob derjenige, der den Abschuss ablehne, «die Verantwortung für das Leben möglicherweise Zehntausender übernehmen kann, obwohl sie durch einen Abschuss hätten gerettet werden können». Diejenigen, die durch Verzicht auf den Knopfdruck gerettet werden sollte, stürben ja sowieso.

Bosbach verweist auf Fälle, in denen Kapitäne sinkender Schiffe den «Schotten dicht»-Befehl erteilten. Obwohl in dem leck geschlagenen Bereich des Schiffs noch Matrosen um ihr Leben kämpften, ließen sie die noch trockenen Sektoren abriegeln und opferte damit Kameraden, um den Rest der Mannschaft zu retten. Der Unionsmann erinnert an den Verfassungsrichter, der nach der Richtung weisenden Entscheidung über das Luftsicherheitsgesetz die Hoffnung bekundete, dass in der akuten Situation ein Verantwortlicher sich über das Abwägungs-Verbot hinwegsetze und das Notwenige vollziehe.

Tatsächlich hat ja das Gericht nur verboten, den Fall zu regeln. Nicht jedoch, ein Flugzeug abzuschießen. Sofern eine Terrorakt auf die «Beseitigung des Gemeinwesens und der Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind», dürfe der Staat nicht «unzählige Menschen den Terroristen - und damit dem Tod - ausliefern», verlangt Bosbach. Das klingt zunächst wie ein Plädoyer für den übergesetzlichen Notstand und die freie Gewissensentscheidung des politisch verantwortlichen Befehlhabers. Doch die Union zielt damit auf ein Ausweitung des Verteidigungsbegriffs, um das Militär auch innerhalb der Grenzen schießen zu lassen (s. Kasten). Was jedoch muss vorfallen, damit Gemeinwesen und Ordnung in ihrem Bestand gefährdet sind? Terroristen stürzen ein Flugzeug in ein Stadion, in den Reichstag? Oder reicht schon eine brandenburgische Polizeiwache? Sie verursachen einen bundesweiten Stromausfall? Attackieren deutsche Internet-Server?

Die SPD hält den Ball dagegen flach. «Wir führen keinen 'Krieg gegen den Terror'», widerspricht Fraktionsvize Kolbow. Es gehe lediglich darum, «terroristische Kriminalität» zu bekämpfen. Also um einen Job für die Polizei. Sofern diese mit der Abwehr dieser Gefahren in ihren Fähigkeiten überfordert ist, willigt die SPD ein, dass die Armee mit militärischen Mitteln der Polizei zu Hilfe eilt. Doch wenn das Flugzeug naht, schwinden die Unterschiede der Konzepte dahin. Nachdem die Kriminalitätsbekämpfer die Luftwaffe angefordert haben, gelten andere Regeln: Den Abschuss-Befehl gibt der oberste Verantwortungsträger des Militärs: Der Verteidigungsminister.

Letztlich sei das Ganze, so Kolbow, eine «theoretische Diskussion». Denn wer will ermessen, ob sich in dem Flugzeug wirklich keine Unbeteiligten befinden, fragt der Verteidigungsexperte auf Netzeitung.de. Offen ist zudem immer, ob das Flugzeug wirklich in das anvisierte Terrorziel einschlägt. Kolbow erinnert an eine Situation während der Olympischen Spiele 1972, als eine Passagiermaschine ungeplanterweise auf München zusteuerte und den Puls der Organisatoren nach oben trieb. Der damalige Verteidigungsminister, ein Sozialdemokrat, ließt zwar Abfangjäger aufsteigen, blieb aber besonnen. Zu Recht, denn die Piloten der finnischen Maschine hatten sich nur verflogen.

Hintergrund:

Das Verfassungsgericht hat im Februar 2006 das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz für rechtswidrig erklärt. Demnach es unzulässig, den Abschuss von mit unbeteiligten Passagieren besetzten, von Terroristen entführten Flugzeugen gesetzlich zu regeln.

Vorstellbar ist nur der Abschuss vom Jets, in denen sich mit Sicherheit nur Terroristen befinden. Aber auch das ist derzeit nicht möglich, weil die Bundeswehr in diesem Fall im Inland nicht militärisch agieren darf.

Die Union will das durch eine Grundgesetzänderung generell ermöglichen. Im Falle eines Terrorangriffs will sie den Verteidigungsfall ausrufen, um das Militär in Bewegung zu setzen. Der Innenminister plant, den Verfassungsartikel 87 a Absatz 2 so zu ergänzen, dass die Streitkräfte außer (wie bisher) zur Verteidigung auch «zur unmittelbaren Abwehr eines Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens» eingesetzt werden dürfen. Damit solle die Möglichkeit eröffnet werden, «in einer Extremsituation, die dem 'klassischen Verteidigungsfall' vergleichbar ist, militärische Mittel einzusetzen, und zwar auch dann, wenn Tatunbeteiligte mitbetroffen wären», heißt es in dem Papier. Die Entführung eines Flugzeugs durch Terroristen käme demnach einem Quasi-Verteidigungsfall gleich und würde die Bundeswehr zum Abschuss des Flugzeugs berechtigen. Dagegen ist die SPD.

Zudem plant Schäuble, den Streitkräften "für einen begrenzten Zeitraum und Auftrag den Schutz ziviler Objekte zur Unterstützung der Polizeikräfte zu übertragen". Voraussetzung ist eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Die SPD lehnt eine Ausweitung des Verteidigungsfalles ab. Für den Fall, dass ein nur mit Terroristen besetztes Flugzeug abgeschossen werden müsste, schlägt der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz vor, den Artikel 35 Grundgesetz um einen Absatz 4 zu ergänzen: Er soll die Streitkräfte zur «Abwehr erheblicher Gefahren» im Inland berechtigen, wenn Polizeikräfte nicht in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden. Diese Linie stützt auch Fraktionsvize Kolbow. Wiefelspütz schränkt jedoch stark ein: Nur der Zwischenfall rechtfertige einen Streitkräfteeinsatz im Inland, "durch den der Eintritt eines besonders schweren Unglücksfalles zu erwarten ist». Der Union ist das zuwenig.

http://www.netzeitung.de

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Ich vermute mal ehr andere Ziele bzw. andere Fahrzeuge oder Transportmittel als Waffen.

Den Zug oder auch ein Schiff halte ich auch für Denkbar. Aber auch Freizeitparks, Eissporthallen und Einkaufszentren halte ich nach wie vor für gute Ziele von Schulen, Unis und auch vom Wochenmarkt gar nicht erst gesprochen.

Dazu kommt eine Vielzahl von schlecht gesicherten Industrieanlagen. Also Ziele und mögliche Waffenträger gibt es bei uns genug. Deshalb ist eine wirkungsvolle Terrorbekämpfung nur im Vorfeld möglich, da wo die Terroristen her kommen, geworben und ausgebildet werden, muss der Hebel angesetzt werden. Wenn der Terrorflieger unterwegs ist, ist es für die Passagiere sowieso gelaufen, sterben werden sie in jedem Fall.

Auch denke ich, hinter diesen Schmalspur Terroristen von neulich, steckt ehr so ein Art von Ablenkungs Manöver. Weil das erscheint mir doch alles ein wenig zu einfach gelaufen zu sein. Vielleicht wurden sie nur als Test losgelassen, um ein wenig mehr über den Ermittlungstand der Bundesbehörden heraus zu bekommen. Diese Clowns sind geleimt worden. Wenn Al Kaida es knallen lassen will, dann bestimmt nicht auf so dilettantischer Art. Nur sollte man nicht das Terror Netzwerk unterschätzen. Mit Arroganz kommt man diesem Gelumpe nicht bei. Sieht man in den Irak, so weiß man das der Ami dort so ziemlich alles Falsch gemacht hat was man nur machen kann. Säbelrasseln bringt nichts. Auch hier zählt ?Teamfähigkeit?. Kommandoeinheiten können auch nur so funktionieren. Ein Rad, muss ins andere greifen. Ich halte unsere Vorgehensweise in Afghanistan, sowie auch die der Holländer, für die Richtige. Gewinne die Herzen des Volkes, und auf dauer geht dem Terrorpack mit zusätzlichen harten Schlägen, die Luft aus.

kittede

PDT_Armataz_01_18

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