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Soldat erschiesst bei Ãœbung Offizier mit Sturmgewehr


dynamite

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4. Januar 2005, 17:10, NZZ Online

Oberauditor geht von Unfall aus

Bei einer militärischen Gefechtsübung in St-Maurice im Wallis hat ein Soldat einen 24-jährigen Luzerner Oberleutnant erschossen. Das Oberauditorat geht von einem Unfall aus. Der Soldat habe offenbar reflexartig auf einen simulierten Angriff reagiert.

(ap/sda) Zu dem Vorfall kam es am Montagabend auf dem Schiessplatz Verolliey bei St-Maurice, wie das Oberauditorat mitteilte. Der Sprecher der Militärjustiz erklärte, der Unfall sei im Rahmen einer Gefechtsübung einer Deutschschweizer Einheit mit scharfer Munition geschehen. Der Schiessleiter habe die Soldaten aufgefordert, die Waffen für eine Übungspause zu sichern.

Demonstration mit simulierten Messer-Angriff

Der Offizier aus dem Kanton Luzern habe in der Pause eine Demonstration gemacht und einen Angriff mit einem Messer auf einen Soldaten simuliert. Dieser habe reflexartig zur Waffe gegriffen und ihn mit dem Sturmgewehr erschossen.

Wahrscheinlich reine Reflexhandlung

Der betroffene Soldat ist nicht in Haft. Er werde wie alle Beteiligten psychologisch betreut, erklärte ein Sprecher der Militärjustiz. Es gehöre auch zum Ziel der Ausbildung, dass die Soldaten innert kürzester Zeit die Waffe entsichern und schussbereit machen können. Es dürfte sich deshalb um eine reine Reflexhandlung des Soldaten gehandelt haben, der nach dem Vorfall psychologisch betreut werde. Zur genauen Abklärung des Unfallhergangs wurde eine militärgerichtliche Untersuchung eingeleitet.

Vorbereitung auf Bewachungs-Einsatz

Bei der betroffenen militärischen Einheit handelt es sich um das Grenadierdetachement 20/5, das sich in der ersten Woche des Wiederholungskurses befand. Sie bereitete sich auf den bevorstehenden Einsatz zur Bewachung von diplomatischen Einrichtungen in Bern und Genf vor.

Letztmals kam es in der Armee 1998 zu einem tödlichen Schiessunfall. Bei Manipulationsübungen durch Angehörige der Genie-Rekrutenschule in Bremgarten auf dem Schiessplatz Spittelberg war am 19. August jenes Jahres ein Leutnant durch Leuchtspurmunition aus einer vermeintlich entladenen Panzerfaust tödlich verletzt worden. Der überlebende Leutnant wurde ein Jahr später von einem Divisionsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu 30 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt, weil er für keine umfassende Entladekontrolle gesorgt hatte. Der mitangeklagte Rekrut wurde freigesprochen.

http://www.nzz.ch/2005/01/04/vm/page-newzzE3K1ECIR-12.html

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Übel ... aber wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Grenadier getan, was von ihm erwartet wurde ... Ausbildungsziel erreicht. Schlimm nur, daß er sich offenbar selbst nicht über den Ladezustand seiner Waffe klar war und diese vor der Übung auch nicht kontrolliert hat. Auch der Offizier hätte die Waffe zunächst entladen lassen müssen.

Ich halte formalisierte, nach einem festen Ritual ablaufende Entladekontrollen deshalb für extrem wichtig und sinnvoll, für eine echte Form der Lebensversicherung.

Eine Waffe, die zu einer derartigen Übung eingesetzt werden soll, muß mE grundsätzlich direkt vor der Übung noch einmal entladen werden und darf dann nicht mehr aus der Hand gegeben werden.

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Naja Henry,

Gefechtssimulation mit scharfer Munition. Übungspause. Munition am Mann. In dieser Situation möchte der Oberleutnant die Abwehr eines Messerangriffs mit dem Sturmgewehr demonstrieren. Da sollte einem eigentlich schon das gesunde Eigeninteresse sagen, daß man das Gewehr mal kurz überprüft.

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Im Bericht steht, dass es eine Pause gab und die Waffen gesichert waren. Bei uns im Militär heisst das, dass die Waffen somit noch geladen waren und lediglich der Sicherungshebel umgelegt war. Dass der Offizier dann mit einer Demonstration im Bereich dieser Waffen kam, ist für mich unverständlich und unverantwortlich. Sieht mir ganz nach Grenadier-Haudegen aus, der da zuviel auf einmal wollte und dies nun mit dem Leben bezahlte.

Tragisch für alle Beteiligten...

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  • 2 years later...

"Lehren" darfst Du so lange Du lustig bist und Leute findest, die gewillt sind, Dir zuzuhören.

Der Knackpunkt wird sein, dass Du nicht berechtigt bist, offiziell anerkannte Prüfungen abzunehmen. Das bedarf im Allgemeinen der Zusammenarbeit mit dem waffenrechtlich zuständigen Amt.

Generell gilt auch hier: Wenn Du die Frage hier so stellst, wirst Du es wahrscheinlich nicht dürfen... ;)

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Als erstes würde ich damit anfangen, uns mitzuteilen um welches Bundesland es geht.....

Dann frag ich mich weiter was du mit Waffenkunde meinst? Die Lehrgänge für die Sachkunde??

Ansonsten:

Ein guter Freund von mir hat gerade das Antragsverfahren für Lehrgänge ´Waffenschein´ laufen. Ich sags mal so, dass was dafür gefordert wird füllt einen 15cm dicken Aktenordner und zieht ein wochenlanges Prüfungsverfahren mit sich.

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Gut, die Frage war etwas wischi waschi gestellt.

Also:

Was muss ich vorweisen können und oder beantragen, um Lehrgänge abzuhalten und darauf amtlich anerkannt Prüfen zu dürfen?

Ich bin NRW'ler

Mir geht es nicht darum ob ich es darf oder nicht, mir gehts einfach um die Sache selber, was dahinter steht. Was da alles gemacht werden muss etc.

Greetz

Neogaja

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