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FWR: VG Würzburg zur Erwerbsbeschränkung auf Sportschützen-WBK


bopper

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ABER: dieses Urteil hat sicher einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die kommenden Verwaltungsvorschriften. Dadurch wurde den 2/6-Befürwortern für WBK "gelb" ganz schön viel Wind aus den Segeln genommen.

In meiner Gelben WBK steht auch keine 2/6 Regel, dennoch gilt sie für mich, weil sich das Erwerbsstreckungsverbot nach Ansicht der Sächsischen Staatsregierung bereits aus dem Gesetzestext ergibt. Insofern ist vor allem die Urteilsbegründung von Bedeutung, weil erstmals ein deutsches Gericht im Namen des Vorkes festgestellt hat, das es nicht im Sinne des Gesetzgebers war, die 2/6 Regel auf § 14.4 anzuwenden.

Bela

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Ich teile aber deine Meinung, daß es so in den Beratungen zum Gesetz und danach (leider nicht so eindeutig) fast Gesetzestext geworden wäre.

Aus den Beratungen ergibt sich der Wille des Gesetzgebers eindeutig, wie das nicht nur das VG Würzburg feststellte, sondern wie es auch im Kommentar zum neuen WaffG steht und wie jeder selber nachlesen kann.

Die entgegenstehende Meinung einiger Verwaltungen und des BdMP-Präsi ist unvertretbar.

Daß es irgenwo ein anderslautendes VG-Urteil gibt, glaube ich auch erst, wenn ich es gesehen habe.

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