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Waffenbesitzer geht in die Berufung


karaya

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NORTHEIM. Das Strafverfahren um den tragischen Tod eines 13-jährigen Schülers aus Northeim geht in die nächste Instanz. Der Verteidiger des wegen fahrlässiger Tötung verurteilten 40-jährigen Sportschützen hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Northeim Berufung eingelegt. Dies teilte am Montag ein Justizsprecher mit. Damit muss sich demnächst das Landgericht Göttingen mit dem Fall beschäftigen. Das Amtsgericht hatte den Sportschützen kürzlich zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Der Mann hatte in seiner Wohnung in der Northeimer Ortschaft Stöckheim mehrere Waffen herumliegen lassen. Im März 2006 waren in seiner Abwesenheit zwei Kinder von der Nachbarwohnung aus über den Dachboden in seine Wohnung eingestiegen und hatten von dort einen Revolver mitgenommen, um ihn dem 13-Jährigen zu zeigen. Beim Hantieren mit der Waffe löste sich ein Schuss, der den 13-Jährigen am Kopf traf.

Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Nach Ansicht des Gerichts war jedoch das pflichtwidrige Verhalten des Angeklagten der Auslöser für die Tat. Dieser hätte seine Waffen verschlossen aufbewahren müssen. (pid)

Hessische Niedersächsische Allgemeine - hna.de

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Stehen die Eltern eigentlich auch wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht, weil sie ihre Aufsichtspflicht gröbstens verletzt und zugelassen haben, dass ihre Kinder eine schwere Straftat begehen?

Dass dem Waffenbesitzer die Waffenrechtlichen Befugnisse und damit seine Waffen weggenommen gehören, weil er sie nicht nur ungesichert sondern sogar noch geladen ohne Aufsicht liegen gelassen hat, ist IMHO allerdings gerechtfertigt.

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Mich würde mal Interessieren wer sich strikt und genau an das Waffengesetz hält.

Ich habe auch schon mal meine Waffen am Tisch liegen lassen, ok die waren nicht geladen da ich die reinigen wollte, aber ich bin dann auch kurz ausser Haus und die Waffen waren am Tisch.

Denke doch das jeder schon mal ein kleines Vergehen gegen das Waffg. gemacht hat. PDT_Armataz_01_18

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Dabei kommen aber offensichtlich keine Menschen zu Tode.

Wenn das passiert, dann liegt das (zumindest zum Teil) an dem Nichtbeachten der Gesetze durch den Waffenbesitzer und dafür hat er in letzter Konsequenz die Folgen zu tragen. In diesem Fall meiner Ansicht nach der Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

Darüber sollte sich jeder jederzeit im Klaren sein, denn nur wo kein Kläger da kein Richter. Wenn was passiert ist, ist es dafür zu spät.

Eine Haftstrafe, auch auf Bewährung, halte ich hier aber ebenfalls für ungerechtfertigt. Einen grösseren Anteil am Vorfall haben die Eltern, die ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, die Waffe auf dem Tisch hat von alleine keinen getötet.

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wenn jemand in einem haus einbricht und dann dort ein messer mitnimmt und jemanden anderen absticht, das auto aus der garage klaut und damit jemanden tot fährt oder ne packung rattengift ausm küchenkasten futtert und stirbt....warum sollte dann der täter das opfer des eigentlich geschädigten sein?

okay eine geladene waffe gehört nicht auf den tisch sondern weggeschlossen.

ob nun klasse B oder nur klasse holzschrank.

egal

sichtbar würde ich schon aus eigener sicherheit keine waffe rumliegen lassen.

besteht ja auch die möglichkeit dass man heimkommt und der einbrecher dann die eigene waffe gegen einen richtet!

aber wenn die einbrechen, etwas klauen und dann damit jemanden umlegen, warum sind die dann quasi weniger schuld als der der die waffe rechtmässig besessen hat?

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