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Großkaliber Gebrauchspistole 2003 zulegen ??


Sandra

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Hi Waffenfans,

ja, ich gratuliere zum allerersten Doppelposting hier bei Gun-board.de :rol:

Habe ich das System nicht so eingestellt das Benutzer ihre eigenen

Mails löschen können ?? Also editieren geht auf jeden Fall, löschen

ist technisch auch möglich, aber ob es freigegeben ist, oder freigegeben

werden soll, das muß ich mal mit den anderen bereden.

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Hi Leute,

1.

§ 8/§14 WaffGNeu – Bedürfnis

Zur Anerkennung eines Waffenbedürfnisses müssen Sportschützen Mitglied in einer schießsportlichen Vereinigung sein.

und 2.

§ 4 WaffGNeu – Zweite Überprüfung des Bedürfnisses

Die zuständige Behörde überprüft drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Bedürfnis

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und das zum Erbenprivileg:

Da auf Dauer das Sichanhäufen von Schusswaffen in Händen von Personen, die weder sachkundig sind noch ein eigenes Bedürfnis für den Umgang mit Schusswaffen haben müssen, im Interesse der öffentlichen Sicherheit nicht hinnehmbar ist, wird das Erbenprivileg auf fünf Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes befristet (Artikel 18 Nr. 2 in Verbindung mit § 20 Satz 2).

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Moin cress,

url Zitat: http://www.ger-forum.de/k106forum/showthread.php?id=19

da hat hutti aber das letzte halbe Jahr geschlafen.

Das schlimme ist ja, daß viele so denken und bis jetzt nich mitgekriegt haben, daß bereits alles vorbei ist.

Trotzdem hat eine nicht unbeträchtliche Anzahl von uns den Politikern gehörig den Daumen gezeigt.

Wenn ich an den innenoilitischen Sprecher der SPD denke, der hat ja im Fernsehen fast geheult, weil er mit Mail`s und "aggressiven" Anfragen von Sportschützen überschüttet wurde.

Ich bin der Meinung, daß wir das "Schlimmste" verhindert haben und nu müssen wir das "Beste" daraus machen.

Zumindestens hat man uns in Politikerkreisen auch für die Zukunft "lautstark" und vernehmlich registriert.

Ich wünsch allen einen schönen Tag

Bis bald

Klaus

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  • 1 month later...

Naja ne GK Pistole, hast du genug Training mit der Waffe, genug im Schießbuch stehen?

Ihr müßt davon ausgehen, der Bearbeiter im OA kennt euch nicht, er geht nach Fakten, wie etwa Schießbuch usw, ein Bedürfnis vom Verein uä,

@ralfi

die Sache mit der Einschränkung des §13 sehe ich als Niederlage für den legalen Waffenbesitz, wobei ein richterlicher Beschluß, oder Gefahr im Verzug dort mitgenannt werden.

Aber Gefahr in Verzug kann oft sehr zweideutig ausgelegt werden.

Kleines Beispiel von mir, stellt euch vor, Silvester;

Ich bin in Feierlaune und geh (wohlgemerkt als legaler Waffenbesitzer) mit meiner Schreckschuß (frei ab 18) und Aufsatz zum Feuerwerk abschießen. Ich mach also da mein Ding, und freu mich, dann geh ich wieder rein, auf dem Hof fällt mir ein, das ich ja für meine Fam. ja noch ein paar schöne Böller übrig hab, und wir legen los.

Der Nachbar hört Schüsse und alarmiert die Polizei.

Schon stellt sich für diese die Gefahr im Verzug dar, die kommen, und machen mir die Wohnung link.

Für mich stellt diese Einschränkung einen Vertrauensbruch gegenüber dem legalen Waffenbesitzer dar.

@geli

Ich hoffe, ich darf dich so nennen,

ja, es ist richtig, wer aus einem Schützenverein austritt, verliert das dortig ausgestellte Bedürfnis dann, wenn er nicht innerhalb eines Jahres zu einem anderen Verein wechselt.

Dazu ist noch zu beachten, das die Sportordnung des neuen Vereins die Benutzung der Waffen unterstützt.

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@Clock17

wie Klaus schon sagt, aber es ist nicht so einfach zu erklären.

Wenn du jetzt schon eine GK hast und auch behalten möchtest, dann mußt du im neuen Jahr ab April auf eigene Kosten deine Zuverlässigkeit nachweisen, dh MPU machen.

Es sei denn, die Verwaltungsvorschriften lassen den Altbesitz nach altem Gesetz zu, die werden der Haken am neuen WaffG

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bisher habe ich da noch keine Ahnung, aber sie wird sicher nicht so, wie die bei Verkehrssündern, denen wurde der Schein abgenommen, und sie wollen ihn wiederhaben, du aber hast das, und willst es behalten, das sieht sicher anders aus, im günstigsten Fall ne Stunde auf der Coutch bei einem Psychologen, es könnte aber für dich auch ganz wegfallen, siehe Verwaltungsvorschriften, und die kennen wir alle noch nicht.

Also mache dich nicht vorher verrückt.

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kenne sowas ja nur aus erzählungen...

aber vielleicht wird das so wie die anhörungen zur wehrdienstverweigerung in den 70ern:

- "ein russe vergewaltigt deine schwester. du hast eine geladene waffe. was tust du?"

- "ich diskutiere mit ihm über seine beweggründe und bitte ihn, aufzuhören."

- "und wenn das nicht hilft?"

- "ich rufe um hilfe."

und ZACK hast du deine .44 magnum genehmigt. :wink:

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