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Bundespolizei am Flughafen Hamburg stellt zwei Schlagringe, ein Springmesser und eine Gaspistole sicher


Jägermeister

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Zitat von: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70277/3111333

Hamburg (ots) - Die Bundespolizei stellte gestern Nachmittag zunächst zwei Schlagringe von einem 38-jährigen Iraner sicher. Der Mann war auf dem Weg nach Istanbul und hatte diese in seinem Reisegepäck verstaut. Schlagringe sind verbotene Waffen und schon der Besitz ist verboten. 

Wenige Stunden später erschien ein 22-jähriger US-Amerikaner in der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Hamburg. In seinem Handgepäck fanden die Luftsicherheitskontrollkräfte ein Springmesser mit einer beidseitig geschliffenen Klinge und einer Klingenlänge von 9cm. Alle Springmesser mit Klingenaustritt nach vorn und einer Länge von über 4,1 cm, wie auch in diesem Fall, sind verboten. 

Bereits am späten Samstagabend fanden Bundespolizisten eine Gaspistole im Reisegepäck einer 28-jährigen Türkin. Die ungeladene Pistole "Walther P22" verfügte nicht über das erforderliche Prüfzeichen "PTB". Zudem konnte die 28-Jährige keine Waffenbesitzkarte bzw. keinen Waffenschein vorlegen. 

In allen drei Fällen fertigte die Bundespolizei Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Fluggäste konnten ihre Reise nach Abschluss der Maßnahmen fortsetzen. 

Unabhängig von den hier vorliegenden Straftaten rät die Bundespolizei: Nehmen Sie auf Ihrer Reise nur mit, was Sie unbedingt benötigen. Informieren Sie sich bereits vor Ihrem Flug über die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Mitnahme von gefährlichen Gegenständen an Bord eines Flugzeuges. Näheres finden Sie unter www.bundespolizei.de

 

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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 In seinem Handgepäck fanden die Luftsicherheitskontrollkräfte ein Springmesser mit einer beidseitig geschliffenen Klinge und einer Klingenlänge von 9cm. Alle Springmesser mit Klingenaustritt nach vorn und einer Länge von über 4,1 cm, wie auch in diesem Fall, sind verboten.

Da wurde aber einiges durcheinander gewürfelt:

Springmesser mit Klingenaustritt nach vorne oder Klingenlänge über 8,5 cm oder beidseitig geschliffen

( hat in diesem Fall aber wohl niemanden interessiert ), sind komplett nach WaffG verboten.

Messer ( egal welche ) mit Klingenlänge über 4,1 cm sind ja nicht verboten, man darf sie nur nicht mit ins

Fluggerät nehemen.

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