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KK-Leuchtspur


Henry

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Es gibt irgendeinen Hersteller, der Leuchtspur-Schrotmunition fertigt. Da Waffen mit glatten Läufen per gesetzlicher Definition keine Kriegswaffen sind (solange es sich nicht um Kanonen handelt), fällt auch entsprechende Leuchtspurmun nicht unter das KWKG. Dasselbe gilt auch für Randzünderwaffen und Mun.

GRUß

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Diese Leuchtspurmunition für nicht KWKG Kaliber ist verboten, es kann aber durch das BKA eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Inwieweit das hier der Fall ist, weiß ich nicht.

Ansonsten ist das Verbot ja nur entstanden, weil man was verbieten wollte und bis auf eine Person keiner was dagegen hatte. Aber das ändert nichts mehr an der Situation.

Leider sind sie aber zum Ausbildungsschießen und für solche Vorstellungen doch sehr hilfreich. Übrigens glaube ich mal grundsätzlich nicht, dass man die nicht auf gewissen, wenn auch nicht allen, offenen Ständen nutzen könnte. Es kommt hier auf den Kugelfang an.

Also, ein Verbot aufgrund des Verbotswillen von Beamten, ohne wirklichen praktischen Bezug. Mal sehen, ob da einer in die Falle gelaufen ist.

Gruß

Makalu

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