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CHer Waffengesetz-Entwurf Jan.06


dynamite

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Um etwas Ordnung in dieses Forum zu bringen und den SD-Thread nicht völlig zuzupflastern mit all diesen Waffenrechtsfragen, mache ich jetzt hier einen eigenen Topic.

Ich bin froh, all diese komplizierten und für uns Schweizer doch sehr wichtigen Dinge mit kompetenten und intelligenten Leuten diskutieren zu können. Das Spezialforum hier hat den Vorteil, dass man auch einmal Dinge fragen und gewichten kann, die ich sonst öffentlich lieber nicht sage (z.B. Verschärfung Soft-Air, etc.). - Ausserdem hoffe ich, dass man hier wirklich beim Thema bleibt und Sachfremdes irgendwo anders vorträgt...

Jedenfalls zunächst einmal eine Übersicht über die relevanten Gesetze und Vorlagen:

- aktuell gültiges Schweizer Waffengesetz

http://www.admin.ch/ch/d/sr/c514_54.html

- aktuell gültige Verordnung zum Waffengesetz

http://www.admin.ch/ch/d/sr/c514_541.html

- aktuell gültige Verordnung über verbotene Munition

http://www.admin.ch/ch/d/sr/c514_541_1.html

-Bundesrat verabschiedet revidiertes Waffengesetz

http://www.fedpol.ch/d/aktuell/index.htm

- Botschaft zur Revision

http://www.fedpol.ch/d/aktuell/medien/WG_bot_060111.pdf

- Entwurf Revision Waffengesetz

http://www.fedpol.ch/d/aktuell/medien/WG_gent_060111_d.pdf

- Schengen Abkommen

http://www.europa.admin.ch/nbv/off/parl/d/schengen_beschluss.pdf

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@Dynamite

Weil der Artikel 9 eine Zuständigkeit regelt für den Erwerbschein, dieser aber eben im Artikel 8 geregelt wird.

Nimmst du die Fassung von 1997 oder die vom Schengenvertrag hast du überhaupt nicht das gleiche.

Der jetzige Vorschlag ist sowieso nicht alleinstehend, sondern es werden nur die Veränderungen gegenüber dem Vorherigen Gesetz angegeben.

In der Anleitung steht das, das Gesetz von 1997 geändert wird.

Wenn das so ist dann gibt es zum Beispiel keinen Erwerbsgrund mehr, da der Artikel 8 von 1997 gilt.

Aber es steht überall als Fussnote folgendes:

BBl 1996 I 1053

5 Die am 17. Dezember 2004 im Rahmen des Bundesbeschlusses über die Genehmigung

und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über

die Assoziierung an Schengen und Dublin beschlossene Fassung (Bundesbeschluss

Schengen/Dublin; Referendumsvorlage: BBl 2004 7149) wird in Bezug auf Absatz 2 Einleitungssatz

geändert.

Das heisst es wird auch angegeben was geändert wird gegenüber der Referendumsvorlage.

Da steht zum Beispiel nicht das Artikel 8 von der Referendumsvorlage gestrichen wird und wieder durch den Arikel 8 von 1997 ersetzt. Es steht auch nirgends, dass Artikel 42 1-2 von der Referendumsvorlage gestrichen wird.

Also ein bisschen unklar bleibt es für mich.

Hier noch den Link zur Referendumsvorlage http://www.europa.admin.ch/nbv/off/parl/d/schengen_beschluss.pdf

Joker

Ja, ich muss Dir leider recht geben... Mir ist es jetzt auch wieder alles andere als klar.

Ich finde den ganzen Mist extrem undurchsichtig und nervig - schon das aktuelle Gesetz ist der reinste Flickhaufen, durchsiebt von Querverweisen und metzlerschen Änderungen in der Verordnung...

Zur Zeit kann ich echt nicht nachvollziehen, was geändert werden soll und was nicht. Wenn die kantonale Registrierung nun doch so wie im Schengen-Abkommen kommt, wieso erzählt der Bundesrat dann in der Botschaft so einen Mist von wegen es gäbe kein Register, da viel zu aufwändig, etc.? Das wäre dann tatsächlich eine faustdicke Lüge!

Ich muss mir den ganzen Plunder wohl einmal ausdrucken und dann nebeneinanderlegen und vergleichen. Wie konnten wir uns nur so ins Elend reiten, es ist doch zum Verrücktwerden - als man vor über 10 Jahren die Bundeskompetenz einführte, hiess es, um Missbrauch zu verhindern; aber wer verhindert nun den Gesetzesmissbrauch..?

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also ich sehe das problem eher in den verordnungen, die da noch kommen werden.

Also um eine "Kategorie" zu verbieten, genügt eine Verordnung in der Regel nicht. Das muss dann im Gesetz stehen. Oder das Gesetz muss den Bundesrat ermächtigen, darüber eine Verordnung zu erlassen - deshalb darf man in einem Gesetz nie eine solche Generalklausel zulassen (die wird flugs missbraucht, siehe das metzlersche Geschossverbot!).

Probleme wird es eher geben, wenn die EU neue schärfere Richtlinien rausgibt und wir die automatisch übernehmen müssen. Mir wird schlecht, wenn ich daran denke, dass wir freiwillig auf unsere politische Freiheit verzichtet haben, dazu ohne Not..! Aber so ist es nun 'mal, vor lauter Lügerei und Angstmacherei hat das Volk nun 'mal so entschieden, was wir akzeptieren müssen.

Mein Hoffnungsschimmer ist immer noch Justizminister Blocher, dass der mit einigen vernünftigen Fachleuten den Schaden begrenzen kann - fragt sich einfach wie lange noch; nicht auszudenken, was so ein Leuenberger mit unserem Waffengesetz anstellen würde...

Aber zur Zeit beschäftigt mich echt die Frage, was denn nun zum Kuckuck wie geändert wird!!

... und mir schwant Böses: in der Botschaft (siehe link oben) steht unter 1.4.4 auf Seite 9 ganz klar, dass die Schengen-Artikel beschlossenes Recht sind und in der Vorlage nicht mehr behandelt werden (das trifft ja auch zu, wir nahmen den Mist tatsächlich an) - wie dumm von mir, zu glauben, die hätten sich inzwischen auf eine vernünftige Lösung rückbesonnen...

:cry::cry::cry:

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Antworten auf all meine Fragen scheint die erwähnte Botschaft zu geben. Es lohnt sich, die zu lesen! Auch erfährt man dort, was jetzt noch einfach erwerbbar ist und in Zukunft bewilligungspflichtig wird (z.B. besonders konstruierte Waffenbestandteile wie Läufe bei Seriefeuerwaffen, Gattlings, etc.) - muss mir die Botschaft morgen ausrucken und in Ruhe zu "Gemüte" führen... Gewisse Abschnitte das Schengen-Beschlusses werden auch tatsächlich geändert, z.B. durch eine andere Nummerierung oder sogar einen anderen Wortlaut, da es "inhaltlich" nichts ändere. Jaja, so kann man das natürlich sehen...

Wünsche gute Lektüre - und tiefen Blutdruck.

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So aus dem Bauch heraus haben die jetzt die Schengenvorlage nocheinmal gegen allen Versprechungen verschäft und dies mit Billigung von Blocher. Bin halt kein Jurist.

Wenn ich Recht habe was ich nicht hoffe, kommen meine Äusserungen betreffend illegal zum tragen.

Was mich daran so stört, ist nicht so meine eigene Position, erstens wie jeder CH werde ich sicher nicht nackt da stehen, zweitens selbst unter Verschärften Konditionen werde ich wahrscheinlich die nächsten 20 oder 30 Jahre weiter sammeln und schiessen können. Selbst den Worstcase a la Deutschland würde ich überleben.

Nein das Problem liegt für mich erstens in dem Begriff eines freien Menschen (darauf gehe ich jetzt nicht ein) und in dem Punkt das wenn schlussendlich jeder Problemlos zum Kriminellen wird, die Grenze zwischen dem ehrlichen Bürger und dem Kriminellen immer schwammiger wird. Das ist für mich das Ende unser Rechtsgeselschaft.

Bis vor nicht so langer Zeit hatte man eine ziemlich dichte Grenze zwischen dem Kriminellen und dem normalen Bürger, heute reicht es zu schnell gefahren zu sein, morgen zu den 1'000'000 gehöhren die vieleicht noch irgendwo eine Waffe haben, und übermorgen? Sich erlaubt haben über eine Religion sich despektierlich zu äussern?

Joker

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Tja, so ist es... Früher hatten wir einmal das grundsätzliche Recht auf

Waffen - jetzt mit Schengen haben wir es grundsätzlich nicht mehr.

Nach kurzer Durchsicht der Botschaft muss ich sagen, dass einige Verschärfungen vorgesehen sind. Waffen werden ziemlich schnell und unkompliziert eingezogen werden können, wenn auch nur etwas krumm läuft. Dann sind sie aber definitiv weg. Die relativ kurzen Verjährungsfristen im Waffengesetz werden gestrichen und es kommen die längerern des Strafgesetzbuches zum Tragen, von 7 Jahren aufwärts, bisher 2 Jahre bei Übertretungen; etc.

Bei den Messern wird es wohl eine leichte Milderung geben, aber das ist neben all dem anderen ein schwacher Trost.

Besonders ärgerlich: niemand wehrt sich oder interessiert sich für die Revision!

Naja, immerhin Du joker - und Du bist zum Glück nicht niemand...

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Das Schlimmste an dieser ganzen Sache ist nicht das kommende Waffengesetz. Nein, es ist die Aufgabe urschweizerischer Werte und Moralvorsellungen.

Die Mehrheit der Schweizer hat ohne Not ihre Freiheit, die Wehrhaftigkeit, die außenpolitische Souveränität, ihre Eigenständigkeit, ihren Stolz und ihre Ehre auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen!

Jetzt werden die Schweizer über kurz oder lang (falls sie sich nicht doch noch möglichst schnell eines Besseren besinnen!!!) im europäischen Einheitsbrei aufgehen und langfristig mit selbigen untergehen. :shock: :? :(

Traurig........

GRUß

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nun, was nützt das "wehren" gegen solche sachen, wenn

schon protell selbst ein zahnloses "hündchen" ist...

mit den gewissen ausnahmen (sportschützenwaffen und ehm. ordonnanzwaffen) hat man den gegnern schon im vornherein

den wind aus den segeln genommen. somit fällt auch eine grosse lobby

einfach weg, die sicherlich unterstützung gebracht hätte... aber eben

ich habs ja selbst erlebt im schützenverein... denen ist das sowas von gleichgültig, ob jemand eine semi-auto ak-47, oder sonst was besitzen darf. solange niemand ihre sportgewehre etc. in frage stellt. leben die in ihrer "freien" waffenwelt weiter, als wenn nichts gewesen wäre.

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Wie gesagt, traurig aber wahr.

Doch widmen wir uns hier lieber den rechtlichen Aspekten des neuen Gesetzes bzw. was wir noch kaufen und machen dürfen, bevor es zu spät ist.

Wenn ich es richtig verstanden habe, z.B. wesentliche Bestandteile von Seriefeuerwaffen. Mich selbst interessieren solche Waffen zwar grundsätzlich nicht, aber ich bin froh um weitere Hinweise.

V.a. was Waffenzubehör (will heissen SD) betrifft, ist mir die neue Besitzregelung und Registrierungspflicht noch nicht ganz klar. Muss übers Wochenende unbedingt die Botschaft Punkt für Punkt studieren und die Artikel vergleichen. Macht das doch auch, dann können wir nachher das Relevante zusammen herausschälen.

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Das mit den wesentlichen Bestandteilen von Serienfeuerwaffen ist schon heute in etwa so.

Das steht in der heutigen Verordnung:

Art. 5a10 Besonders konstruierte Waffenbestandteile

(Art. 1 Abs. 2 Bst. a WG)

Als besonders konstruierte Waffenbestandteile gelten Bestandteile von Feuerwaffen,

die speziell für diese Waffen entwickelt oder abgeändert wurden und in derselben

Ausführung nicht auch für andere Zwecke verwendbar sind. Nicht als besonders

konstruiert gelten Waffenbestandteile wie Federn, Normstifte, Splinten, Schrauben

oder die Holz- und Kunststoffteile der Schäftung.

und das in dem heutigen Gesetz

Verboten sind der Erwerb, das Tragen und das Vermitteln an Empfänger und

Empfängerinnen im Inland sowie die Einfuhr von:8

a.9 Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Hand- oder Faustfeuerwaffen umgebauten

Seriefeuerwaffen sowie ihren besonders konstruierten Bestandteilen;

Mit anderen Worten du kannst eigentlich schon heute keine STEN Magazine kaufen. Die wenigsten kennen diesen Passus übrigens und wird in der Praxis nicht angewendet. Also nichts neues unter der Sonne.

Joker

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also ich hab mal letztens mit einem geredet, und der ist beamter der kapo fachstelle waffen/sprengstoffe und der sagte mir, dass 2008 die "alte norm" halbautos und die sd's dann gemeldet werden müssen und quasi wie heut schon die full-autos eine sonderbewilligung benötigen. welche man dann vermutlich relativ anstandslos bekommt... natürlich gegen bezahlung vermute ich mal....

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Ja das gleiche habe ich auch als Antwort bekommen, nach einer offiziellen Anfrage die ich bei der Fachstelle gemacht habe. Die haben mich selbst zurückgerufen bei der Arbeit.

Tenor:gilt für FR. Sammler lassen sie in Ruhe, weil keine Probleme mit ihnen, besonders die, die schon eine Ansehnliche Sammlung haben. Neu sie kommen jetzt einen Besuchen, was sie bis jetzt nicht gemacht haben, im Zuge der Kantonalen Vereinheitlichung der Durchführung. Der Ton war aber noch sehr gemässigt: Ich sollte diesen besuch nicht falsch verstehen, er hätte nichts polizeiliches an sich, sondern wäre er zum kennlernen und kaffetrinken da und überhaupt hätten sie schliesslich auch ihren Spass an solchen Waffen.

Da habe ich nichts dagegen, weil es ja eigentlich schon jetzt möglich ist und einen persönlichen Kontakt wo fachgesimpelt wird vor einer Flasche Wein für die Zukunft bei ein bisschen komplizierteren Fragen sicher von Nützen ist.

Anders gelagert habe ich einen Freund, der ist Arzt und macht regelmässig Nachtwachen und muss deswegen öfters bei der Polizei aufkreuzen für deren medizinischen Fälle. Der wird bei alcoholkontrollen immer durchgewunken. :mrgreen:

Joker

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Das mit den SDs melden wüsste ich gerne noch im Gesetz,

hab's noch nicht rausgefunden, wo das steht...

Und wenn wir sie registriert haben, was bedeutet das - dass sie uns dann in Ruhe lassen oder dass es einfach eine Frage der Zeit ist, bis sie verboten werden; ausser vielleicht mit einem Bedürfnis, das keiner erbringen kann. Lohnt es sich "kriminell" zu werden, weil man ein technisch hochinteressantes Teil, das man noch vor nicht langer Zeit bewilligungslos kaufen konnte, nicht an-/abgibt..? Mich reisst das echt in einen Gewissenskonflikt...

Und was für eine Legitimation hat ein Gesetz, dass auf blossen Phantasien beruht? Ich diskutierte schon vor dem Erwerbsverbot mit verschiedenen Waffenforensikern der Kantons- und Stadtpolizei Zürich, und sie sagten einhellig, dass Dämpfer in ihrem Alltag keine Rolle spielten. Ich habe Mühe, diese ständig erweiterten Verbote noch ernst nehmen zu können. - Früher konnte man sogar als Kind auf dem Jahrmarkt Schmetterlingsmesser kaufen, etc. Plötzlich sind sie verboten. Ich hatte und wollte nie eines, aber mein Verständnis für dieses Gesetz hält sich in Grenzen.

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@ Joker

Das mit dem Kaffeetrinken ist ja sicher ganz gemütlich, und auch ich habe einen sehr guten Kontakt mit dem zuständigen Kantonsbeamten auf der Fachstelle Waffen - aber wenn ein Verbot gewisser Dinge einmal steht (und wie es ja immer wieder durchzubringen versucht wird), dann hilft der beste Kaffee nichts gegen die Einziehung...

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Da gebe ich dir recht.

Schlussendlich muss jeder selbst entscheiden wie er handeln wird.

Ich würde es so sagen: Exponierte Leute wie solche, die schon EWS beantragt haben oder selbst Kantonale bewilligungen bekommen haben werden Vorsichtig sein, obwohl bis es zur einer Hausdurchsuchung kommt, muss schon viel passieren.

Bei der grossen Masse die besitzt aber nicht bei der Behörde gemeldet ist, wird voraussichtlich Funkstille herschen. Das betrifft im grossen Stiele Halb-autos aber auch einen ziemllich grossen Park an Voll-autos.

Damit wird auf einem Schlage die CH vom legalen Waffenparadies, zum illegalen Waffenparadies.

Man muss sich nur anschauen wie die wirkliche Situation zb in F ist um das nicht als Hirngespinste anzusehen. Bis vor 10-20 Jahren konntest du im F-Jura für eine gute Flasche Wein eine Sten erstehen. Ich habe Franzosen gekannt, die haben sich als Kinder Taschengeld gemacht, indem sie aus Verstecken der Resistance die Waffen verkauft haben. Die Pistole 1911 ist ihn F die Kriminellenpistole Nummer 1 weil die Amerikaner davon Tonnen über Frankreich abgeworfen hatten. Auch heute noch schlummern alle möglichen Waffen von WKII in Kellern und Dachböden und werden über die Generationen weitergeben.

Das mit den Dämpfern ist sowieso ein Witz. Unser Problem ist Mebe, der das deutsche Gesetz als Vorbild hat, was willst du ein verhinderte schlechter Büma kann nur zur Katastrophe führen.

Joker

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@jocker: besuchen tuen sie uns in unserem kanton jetzt schon.

aber der jenige ist sehr nett, und besitzt selber eine sammlung... :lol:

@dynamite: verboten sind die dinger doch jetzt schon.

du brauchst eine bewilligung um die "sd" kaufen zu könnnen.

was mich auch etwas beunruhigt ist die tatsache, dass wenn

sie mal kenntnis von solchen sachen haben, diese auch bei einer verschärfung des gesetzes einziehen können,.... und es kann

ja keiner sagen wie die gesetzliche lage in 10 jahren oder so sein wird. oder die politischen verhältnisse so sind, dass nur noch die "gutmenschen" das sagen haben.... :dots:

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Dürfte glaub ich nicht so kommen.

SV wird immer mehr zum Thema, war noch vor 5 Jahren absolut Tabu, jetzt wurden die Gesetze in Italien gewechselt, in Östereich ist SV auch ein Thema.

In der CH gibt es immer mehr brutale Überfälle.

Schlussendlich, wir kopieren immer das was die USA machen ob gut oder schlecht, mit 10 Jahren verspätung. Insofern dürfte die SV auch in der CH bald wieder ein Thema sein.

Die alt 68 er sind auch auf dem Absteigenden Ast, die müssen ja bald in Frührente um noch von dem Sozialstaat zu profitieren.

Jetzt Problematik SD, ich prophezeie das vieleicht ein paar dutzende SD angegeben werden.

Behalte immer vor Augen, was in D passiert ist, eingezogen haben die nämlich nichts, nur den Weg für neuere unendlich schwer gemacht, Insofern, das was du hast dürfte nicht so schnell verschwinden. Dafür gibt es auch den neuen Artikel 12 im Waffg.

Joker

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@dynamite: verboten sind die dinger doch jetzt schon.

du brauchst eine bewilligung um die "sd" kaufen zu könnnen.

was mich auch etwas beunruhigt ist die tatsache, dass wenn

sie mal kenntnis von solchen sachen haben, diese auch bei einer verschärfung des gesetzes einziehen können,.... und es kann

ja keiner sagen wie die gesetzliche lage in 10 jahren oder so sein wird. oder die politischen verhältnisse so sind, dass nur noch die "gutmenschen" das sagen haben.... :dots:

Den Besitz meine ich, der ist (noch) nicht verboten.

Und was im ersten Waffengesetz-Entwurf stand, wisst ihr ja: ein Besitzverbot!

Deshalb behagt mir die Registrierung nicht wirklich. Denn wenn

es nur eine Einziehung auf Zeit ist, habe ich Mühe damit...

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Habe die Botschaft jetzt "gesichtet" (gab richtig Arbeit).

Bezüglich SD bin ich jedoch immer noch nicht schlauer geworden was die Besitzregelung und die Registrierung betrifft - mir kommt es so vor, als sei dies letztlich sowohl beim Schengen-Dossier als auch im Revisionsentwurf vergessen gegangen (falls es doch irgendwo geregelt ist, klärt mich auf). Offenbar gilt dann für neue SD wie für alle Waffenteile eine Kennzeichnungspflicht, d.h. es wird eine Nummerierung geben und der Hersteller wird ersichtlich sein müssen.

Vergessen oder noch nicht geregelt ist sodann Einiges und man wird wohl auf die Verordnung dazu warten müssen. Generell ist mir aber unwohl, dass man so vieles an den Bundesrat delegiert und er dann darüber Verordnungen trifft.

Was ich auch nicht wusste, ist die Neuregelung bei der Munition: da will man die verbotene dadurch definieren, wie viel Energie sie in einem Körper abgibt. Weiss der Kuckuck, wie sie auf diese Idee gekommen sind. Wieso nicht einfach Zerlegungs- und Explosivgeschosse verbieten, so wie früher..? Was ist mit einer 50 BMG, die flott durchschlägt und praktisch keine Energie verliert; ist sie weniger gefährlich als eine Hohlspitz, die im Körper stecken bleibt..?

Gespannt bin ich auf die Messerverordnung; im jetzigen Entwurf ist nur von "automatisch" öffnenden Messern die Rede, aber ob die einhändig zu öffnenden ohne "Automatik" dann wieder getragen werden dürfen, wage ich jetzt einmal zu bezweifeln.

Militärwaffen werden neu bei der Abgabe auch registriert. Was mir nicht klar ist, was bei sich schon im Besitz befindlichen Waffen verlangt wird: muss man die auch angeben, wenn man sie nicht direkt vom Militär bekam sondern nur indirekt von demjenigen, der sie von der Armee hat? Hat mir jemand den link zur Schengen-Botschaft..?

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Das mit der Munition hat wenigstens noch Hand und Fuss, ist ähnlich wie die Regelungen in D, für einmal nicht komplett blöd sind.

Unmöglich ist aber zb, das man nur noch auf Bundesgesgneten Plätzen schiessen darf. Auch wieder durch die Hintertür ein Versuch alles zu verbieten. Es gibt doch zb viele Private Schiesskeller.

Weisst du eigentlich was Pro-tell macht, die scheinen ja stumm geworden zu sein.

Da du Jurist bist, muss man es jetzt so verstehen das das ganze Waffg 97 + Schengenveränderungen + Neues Waffg ist?

Joker

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Das mit der Munition hat wenigstens noch Hand und Fuss, ist ähnlich wie die Regelungen in D, für einmal nicht komplett blöd sind.

Unmöglich ist aber zb, das man nur noch auf Bundesgesgneten Plätzen schiessen darf. Auch wieder durch die Hintertür ein Versuch alles zu verbieten. Es gibt doch zb viele Private Schiesskeller.

Weisst du eigentlich was Pro-tell macht, die scheinen ja stumm geworden zu sein.

Da du Jurist bist, muss man es jetzt so verstehen das das ganze Waffg 97 + Schengenveränderungen + Neues Waffg ist?

Ob das mit der Mun soviel Sinn macht, bezweifle ich. Da würde ich mich noch nicht zu früh freuen; bisher haben die sog. "Experten" ja noch nicht allzu grosse Glanzleistungen vollbracht, wenn sie sich an waffentechnischen Definitionen versuchten..!

Den Schiessstandzwang habe ich auch seit Beginn bemängelt, aber da diese Bestimmung von keiner Seele zur Kenntnis genommen wird und die Schiessverbände sowieso dafür sind, gibt's da wohl nicht allzu viel Aufhebens. Dabei sind neu sogar starke Luftgewehre vom WG erfasst, und wieso soll ich keine 4mm mehr in meinem eigenen Keller schiessen dürfen..? Seit wann greift einem der Staat in der Schweiz dermassen in die Privatsphäre..? Hier wären sicher noch ein paar Leserbriefe hilfreich.

Wann das WG im Parlament behandelt wird, weiss ich nicht. Von ProTell hörte ich bis anhin nichts; hoffe einfach, dass sie nicht ganz blind sind und ihren Einfluss auf gewisse Politiker noch ausüben, bevor es zu spät ist.

Und ja, Du hast recht: die Schengen-Änderungen sind beschlossene Sache, der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten; und die Revision muss noch durchs Parlament, ein Referendum dagegen wird es wohl kaum geben. Und wenn sie's wie geplant durchziehen können, tritt das ganze Patchwork auf Anfang 2007 in Kraft.

Für mich jedenfalls ein Grund, dieses Jahr noch ein bisschen zuzulangen; ich möchte meine Eisen als freier Schweizer mit freiem Recht auf Bewaffnung erwerben; nachher gilt ja dann der Erwerb als Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot, Waffen zu bekommen; vgl. Vereinspflicht, etc. Das gibt mir echt zu denken... der Staat selbst bildete mich an StGW, MP, MG, Pistole, Pumpgun und HG aus - und jetzt soll ich nicht einmal mehr das Recht haben, ohne besondere Ausnahmegründe eine Waffe zu erwerben...

PS: die Botschaft zum Schengen-Dossier (336 S.) ist übrigens hier zu finden, auf den link klicken und "Botschaft" + "Schengen" eingeben: http://www.fedpol.ch/d/suchen/index.htm

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