Jump to content

Lampensets für Jagdwaffen verboten


rugerclub

Recommended Posts

Ich denke, dass der Gesetzgeber es auch nicht haben will, das der rechtschaffende Buerger anstaeniges Geraet zur Verteidigung gegen Diebe in der Nacht hat.

Da koennte ja noch Jemand zu koerperlichen Schaden kommen!

Ist doch viel besser wenn die Diebe ungestoert und sicher klauen koennen!

Link to comment
Share on other sites

Schon mal auf den genauen Wortlaut des Gesetzes geachtet?

Der Besitz von Lampen, mdie zur Waffenmontage Bestimmt sind, ist verboten.

Demnach wäre aber z.B. die Montage einer Fahrradlampe an einer Waffe vollkommen legal, es gibt nämlich kein Gesetz, dass das verbietet.

:D

im §19 BJG steht wörtlich:

http://www.ljv-rlp.de/html/jagd%20und%20recht/bjg/bjg5.html

5. a) künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;

entsprechend ist das sehr uneindeutig geschrieben, denn das "uns für Schußwaffen bestimmt sind", kann sich somit rein auf die nachtzielgeräte, oder aber auf alle vorab genannten geräte beziehen.

Link to comment
Share on other sites

Schon mal auf den genauen Wortlaut des Gesetzes geachtet?

Der Besitz von Lampen, mdie zur Waffenmontage Bestimmt sind, ist verboten.

Demnach wäre aber z.B. die Montage einer Fahrradlampe an einer Waffe vollkommen legal, es gibt nämlich kein Gesetz, dass das verbietet.

:D

...es ging hier wohl eher um die Nutzung als Fahrradlampe. Für Waffen bietet sich da doch eher ein Laserpointer an, der mit Klebeband am Lauf befestigt wird ... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Link to comment
Share on other sites

Also... das Bunjesjagdgesetz interessiert MICH einen feuchten Kehricht...

Ob Laserpointer oder Lampe ist natürlich egal, aber wenn man den genauen Wortlaut des Gesetzes nimmt, dann ist es vor allem wichtig, dass der Gegenstand und seine Halterung nicht für Schusswaffen bestimmt sind.

Was nicht heisst, dass ich jemandem solche Spielereien empfehle...

Link to comment
Share on other sites

Meine Nachtwaffe hat natuerlich eine M6X drunter.

Besser geht es doch gar nicht, da hat man Taschenlampe und Waffe in Einem.

Auf diese Art und Weise erschiesst man Nachts nicht aus Versehen den Nachbarn der sich verlaufen hat.

Link to comment
Share on other sites

Lass mal sehen: IdR eine Handwaffe in .357 SIG oder .45 ACP + ein M4 (.223) mit einem 30 Schussmagazin und einem Beta Magazin.

Dann ist im Schlafzimmer noch ein Handtresor, wo sich zwei weitere Waffen gefinden.

Meinst Du das reicht??

Link to comment
Share on other sites

Da ich das Material habe, waere es dumm es im Tresor verschlossen zu halten.

Zu Deiner Frage des Aufraeumens: Einer von 7 Gerichtsmedizienern hier in Maine ist ein begeisterte Kunde.

Der wuerde das als Selbstmord abschreiben. Das ist ja auch nicht einmal falsch ist, denn wer bei mir einbricht ist quasi Selbstmoerder!

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)