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Wo beantrage ich großen Waffenschein?


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Quelle:

http://www.landkreis-kamenz.de/html2/lra/d3/a32/s321/waffen/infos/waffen4.html

Ordnungsamt - SG Allgemeines Ordnungsrecht / Ausländerbehörde / Staatsangehörigkeit

Gebiet Waffenrecht

Waffenschein

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein, der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Gemeinde - ausgestellt wird.

Beschreibung

Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums, benötigen Sie einen Waffenschein. Dazu zählen auch Luftdruck-, Federdruck- oder CO2 Waffen. Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd, benötigen Sie keinen Waffenschein.

Zum Führen (in der Öffentlichkeit bei sich tragen) von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit „PTB“-Zeichen benötigen Sie einen sogenannten „Kleinen Waffenschein“

Nähere Einzelheiten teilt Ihnen sicher gerne die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde mit.

Voraussetzungen

Waffenschein - Zuverlässigkeit, Sachkunde, Bedürfnis, Versicherung.

Kleiner Waffenschein – Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

Die Zuverlässigkeit wird durch die Kreisverwaltungsbehörde überprüft. Der Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sowie der Nachweis einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der zugriffsbereite Besitz von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums, z.B. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern.

Kosten

Waffenschein - zwischen 102,26 € und 204,52 €.

Kleiner Waffenschein – 50,00 €.

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz (WaffG) in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11. Oktober 2002 (BGBl I S. 3970).

Stand

15.05.2003

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Unterlagen, die glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der zugriffsbereite Besitz von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums, z.B. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern.

Und genau das sind die beiden hüpfenden Kommata. Allerdings haben die noch vergessen zu erwähnen, dass eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden muss - in Höhe von 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden.

Ein Normalsterblicher wird in der Regel keinen großen WS bekommen, selbst wenn er z.B. als Tankstellenpächter schon 3x ausgeraubt worden ist.

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Würde ich so nicht sagen. Einige der Dinger sind recht massiv und immerhin aus Zinkdruckguss. Also, ich möchte nicht, dass mir damit jemand an den Kopf oder sonstwo hin haut .....

Mist, das wollte ich auch gerade schreiben.

Es gibt aber noch einen zweiten Faktor, der für Gaswummen spricht:

Erkennt der Angreifer, dass es sich um eine billig-Schreckschusskanone aus Italien handelt, lacht er sich vielleicht tot. Der Angriff wäre dann beendet.

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ich bin immernoch für den pfefferspray, der is leicht zu bedienen.

aber wenn du unbedingt ne waffe in den händen halten willst, wie wärs mit einem teleskopschlagstock, z.b. von Monadnock? in der schweiz sind die dinger aber nur mit ausnhamebewilligung zu haben, und man darf sie auch NICHT auf sich tragen. k.a. wie das in D gehandhabt wird. zudem ist son ding wertlos, wenn du nicht weisst wie damit umgehen. sonst nimmt dir der aggressor das ding noch aus den händen und verwendet es gegen dich ;)

selbstverteidigung ohne waffen (z.b. systema, krav maga oder jiu-jitsu) ist im alltag wohl immer am besten, da auch am schnellsten. wenn einer nahe an dir dran ist, kannst eh niemehr ne waffe ziehen.

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der kleine Waffenschein erstreckt sich nur auf SSW (Schreckschusswaffen) also Gaser und die sind, darüber sind wir uns eigentlich alle einig, nichts wert um sich damit zu verteidigen.

korrekt, aber auch solche Waffen haben durchaus ihr lethales Potential ... wenn man sie beim Angreifer direkt auf den Körper halten kann ... weitere Info gibt es bei jedem gut geschulten Sachbearbeiter der zuständigen Ordnungsämter ... :mrgreen:

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aber auch solche Waffen haben durchaus ihr lethales Potential ... wenn man sie beim Angreifer direkt auf den Körper halten kann ...

Das mag ja sein, ein Teppichmesser ist aber am Ende genauso gefährlich - wenn man Körperkontakt bekommt.

Der Haken beim Gaser ist, dass das Stück Zinkdruckguss vorspiegelt, eine echte Waffe zu sein. Und das senkt beim Gegner sehr die Hemmschwelle, den Gaser-Träger auszuschalten.

Variante 1) Der Gegner glaubt, es wäre eine echte Waffen

Entweder: Er gibt auf (das ist ja beabsichtigt)

Oder: Er ist besser bewaffnet (Das wäre Pech. Man geht halt nicht mit einem Gaser zu einer Schießerei)

Oder: Er rammt dir schnellstmöglich sein Messer in den Bauch. Das wäre auch dumm.

Variante 2) Der Gegner glaubt, nur eine Gaswaffe vor sich zu haben.

Dann hast man von Variante 1) die beiden unteren Möglichkeiten. In beiden Fällen ist man der Dumme.

So oder so - die Chancen stehen schlecht, die Auseinandersetzung zu gewinnen. Wenn jedenfalls mich jemand mit einen Gaser bedrohen würde, würde ich sämtliche Möglichkeiten des Notwehrrechtes ausschöpfen. Was mir dann leid tun würde, wäre, dass die Sozial- und Krankenkassen dadurch zusätzlich belastet würden.

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Das würde ich mir aber lieber verkneifen. Die Jungs sind da echt total humorlos wenn sich jemand mit ihren Jacken schmückt der nicht dazu gehört.

Ich kenne Leute die hier in der Altstadt mit Motor Clan Jacken rumgelaufen sind um in der Disko bei den Mädels eindruck zu schinden.

Eindruck haben sie anschließend im Krankenhaus geschunden...:roll:

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