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Bedürfnisprüfung für ALLE Sportschützen???


Califax

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Für diejenigen, die bei WO aus welchen Gründen auch immer nicht reinschauen:

http://www.bdmp.de/lvnrw.de/

Wichtige Informationen des Ladndesreferenten Jens Rasmus

In jüngster Zeit versuchen einige Behörden in Nordrhein-Westfalen, unter missbräuchlicher Verwendung des § 4 Abs. 4 WaffG und durch bewußt falsche Auslegung des Begriffs der "schießsportlichen Regelmäßigkeit" den Fortbestand des waffenrechtlichen Bedürfnisses bei langjährigen Sportschützen unter Androhung von Sanktionen zu prüfen. So hat zum Beispiel das Polizeipräsidium Duisburg am 24.05.2006 mehrere Mitglieder angeschrieben [Anlage 1].

Mit Schreiben vom 31.05.2006 ist das Polizeipräsidium Duisburg nachdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es für ihr Handeln keine Rechtsgrundlage gibt [Anlage 2].

Den betroffenen Mitgliedern ist angeraten worden, gegen das Schreiben der Behörde Widerspruch einzulegen und gegen den Sachbearbeiter Beschwerde zu erheben.

Die Interventionen sind insoweit erfolgreich gewesen. Das Polizeipräsidium Duisburg hat zwischenzeitlich den Betroffenen mitgeteilt, dass die eingeleitete Überprüfung "aufgrund der unsicheren Rechtslage und der unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen" bis auf weiteres ausgesetzt worden ist [Anlage 3].

Wir empfehlen daher jedem Mitglied dringendst, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen und fristgerecht Widerspruch unter Verwendung des beigefügten Musters einzulegen [Anlage 4], sobald ihm von seiner Behörde ein derartiges Schreiben zugeht. Diejenigen, die Mitglied im Forum Waffenrecht sind, sollten sich zusätzlich auch dort Rat und Beistand einholen.

Das sollte man in jedem (!!!) Verein zumindest in den Munitionsschrank legen.

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Ich persönlich finde, jeder Sportschütze sollte auch entsprechend aktiv sein. Aber wie oft, muss seine persönliche Entscheidung bleiben!

Es ist halbwegs ok, dass diejenigen, die neue Eisen kaufen wollen, auch ein ein bestimmtes Maß an Aktivitäten vorzeigen sollten. Aber es gibt genügend Schützen, die aus den verschiedensten Gründen länger oder kürzer pausieren. Stress wie Hausbau, Prüfungen ebenfalls Krankheit oder Alter zum Beispiel.

Und ich habe verschiedentlich von grösstenteils erfolgreichen "Beutezügen" der Sachbearbeiter gehört. Nicht nur in Nord-Rein-Wandalia.

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Ich persönlich finde, jeder Sportschütze sollte auch entsprechend aktiv sein. Aber wie oft, muss seine persönliche Entscheidung bleiben!

Es ist halbwegs ok, dass diejenigen, die neue Eisen kaufen wollen, auch ein ein bestimmtes Maß an Aktivitäten vorzeigen sollten. Aber es gibt genügend Schützen, die aus den verschiedensten Gründen länger oder kürzer pausieren. Stress wie Hausbau, Prüfungen ebenfalls Krankheit oder Alter zum Beispiel.

Da stimme ich Dir zu.

Und die SBs sind eben dann erfolgreich, wenn man so naiv ist und auf sowas antwortet... denn wenn jemand zugibt, dass er zur Zeit nicht schiesst, dann liegt ein begründeter Verdacht vor, dass das Bedürfnis nicht besteht. Zumindest bei Waffen auf Grün kann sich das Amt dann u.U. was daraus zusammenbasteln.

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Deshalb gibts es IMHO nur 2 Möglichkeiten:

a - man ist aktiver Schütze und hat seine 18 "Einheiten" - dann kann man die - freiwillig - dem SB vorzeigen. Man muss ja Ärger nicht heraufbeschwören.

b - man macht gerade eine Auszeit - dann nur das antworten, was einem ein Rechtsverdreher in den Mund legt. (Sich also nicht um Kopf und Kragen reden und schon gar nicht das leere Schiessbuch vorlegen). Eine RS-Versicherung ist hierbei hilfreich.

Leider haben die meisten "Nasen" (nämlich die "faulen Schützen") weder FWR-Mitgliedschaft noch eine RSV noch irgendeine Ahnung und dazu noch gehörig Angst vor der Obrigkeit. Leichte Beute für forsche Beamte. Die, die das vorgenannte haben, sind auch i.d.R. aktive Schützen.

BTW: Ich komme zwar selbst locker auf 18 "Einheiten" - aber nicht mit jeder einzelnen Waffe.

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Und ich habe verschiedentlich von grösstenteils erfolgreichen "Beutezügen" der Sachbearbeiter gehört. Nicht nur in Nord-Rein-Wandalia.

In NRW kommt ja noch hinzu, dass man nach dem Regierungswechsel eigentlich auf eine Liberalisierung in der Beziehung gerechnet hätte, nicht mit einer Verschärfung.

Was machen die schwarz-gelben Abgeordneten und Minister eigentlich den ganzen Tag? Der Innenminister Wolf ist doch von der FDP...

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Man muss ja Ärger nicht heraufbeschwören.

DAS ist genau die falsche Einstellung!

Bei rechtswidrigen Verwaltungsakten würde der SB von mir außer Widerspruch, Dienstaufsichtsbeschwerde, anwaltschaftlichen Schreiben und einer Schadenersatzklage wegen Amtspflichtverletzung (Ersatz der Anwaltskosten, die durch den rechtswidrigen Verwaltungsakt verursacht wurden) gar nichts zu hören kriegen!!! :x

GRUß

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Hollow hat Recht. Ich versuche erst mit dem zu reden. wenn dass nicht geht, dann gehe ich zum Landrat.

Und danach ziehe ich in den Krieg .......

Oh, ja ... ich hab echt viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeeeeeeeeel Erfahrung mit Kriegen.

Ich hab sogar mal daran mitgewirkt, das ein Landrat gegangen wurde. (War aber wo ganz anders und hat lange gedauert.)

Hat sich aber ganz schön rumgesprochen .... LOL .... ne Kollegin hat mir neulich erzählt, dass sie sich mit einem SB (so einer Art) heftig auseinandergesetzt hat und auf keinen grünen Zweig gekommen ist.

Dann meinte sie, in dem Fall müsse Sie den Vorgang weiterleiten und nannte meinen Namen.

Daraufhin konnte Sie in wenigen Minuten eine Einigung erzielen.

Ich hab vor Lachen beinah in den Papierkorb gepinkelt ....

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