Glock17 Posted July 30, 2006 at 04:56 PM Share Posted July 30, 2006 at 04:56 PM In meinem Verein hat sich der Vorstand neu zusammengesetzt und somit wäre es wünschenswert wenn auch die Vereins WBK den Inhaber wechselt. Ist sowas möglich? Hat jemand mit soetwas schon Erfahrungen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted July 30, 2006 at 05:08 PM Share Posted July 30, 2006 at 05:08 PM Gibts so nicht mehr. Die WBK wird auf den Verein umgeschrieben und der Verantwortliche wird dann hinten eingetragen. Wenigstens wird das hier in NRW so gemacht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted July 30, 2006 at 05:43 PM Share Posted July 30, 2006 at 05:43 PM Da die wahrscheinlich noch auf ein altes Vorstandsmitglied ausgestellt ist, würde ich einfach den Vorstandswechsel der Behörde mitteilen, die stellt dann nach neuem Recht eine auf den Verein aus. Es muss dann zukünftig nur ein Verantwortlicher bestimmt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted July 30, 2006 at 06:40 PM Share Posted July 30, 2006 at 06:40 PM Da die wahrscheinlich noch auf ein altes Vorstandsmitglied ausgestellt ist, würde ich einfach den Vorstandswechsel der Behörde mitteilen, die stellt dann nach neuem Recht eine auf den Verein aus. Es muss dann zukünftig nur ein Verantwortlicher bestimmt werden. würde ich auch so sehen ... § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen (2) Eine Waffenbesitzkarte über Schusswaffen, die mehrere Personen besitzen, kann auf diese Personen ausgestellt werden. Eine Waffenbesitzkarte kann auch einem schießsportlichen Verein als juristischer Person erteilt werden. Sie ist mit der Auflage zu verbinden, dass der Verein der Behörde vor Inbesitznahme von Vereinswaffen unbeschadet des Vorliegens der Voraussetzung des § 4 Abs. 1 Nr. 5 eine verantwortliche Person zu benennen hat, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen sind; diese benannte Person muss nicht vertretungsberechtigtes Organ des Vereins sein. Scheidet die benannte verantwortliche Person aus dem schießsportlichen Verein aus oder liegen in ihrer Person nicht mehr alle Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 vor, so ist der Verein verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen. Benennt der Verein nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue verantwortliche Person, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen werden, so ist die dem schießsportlichen Verein erteilte Waffenbesitzerlaubnis zu widerrufen und die Waffenbesitzkarte zurückzugeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kosta Posted July 30, 2006 at 07:46 PM Share Posted July 30, 2006 at 07:46 PM Alles was ihr geschrieben habt ist korrekt. Aber vorsichtshalber würde ich noch einen zweiten eintragen (2.Vorstand oder Sportleiter) falls der 1.Vorstand krank oder verhindert ist kann ohne Probleme (es muß kein Leihschein ausgeschrieben werden...) der andere die Waffen zum Schießstand bringen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted July 30, 2006 at 07:58 PM Share Posted July 30, 2006 at 07:58 PM dazu gehört auf den hinteren Teil der Vereins-WBK : Â zur Mitbenutzung sind berechtigt ... und da steht bei mir die restliche SLG-Leitung drauf ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kosta Posted July 30, 2006 at 08:02 PM Share Posted July 30, 2006 at 08:02 PM Null Problemo. :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted July 30, 2006 at 08:50 PM Author Share Posted July 30, 2006 at 08:50 PM Noch eine positive Neuerung des Waffengesetzes Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted July 30, 2006 at 09:03 PM Share Posted July 30, 2006 at 09:03 PM nö, war schon vorher so meine Vereins-WBK´s sind älteren Datum´s ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted July 30, 2006 at 09:49 PM Share Posted July 30, 2006 at 09:49 PM Echt? War es nicht so, dass nach altem WaffG die Vereinswbks auf eine Person ausgestellt sein musste? Erst nach dem neuen WaffG war es möglich den Verein als Inhaber einzutragen. Bei meinem Vater war das zumindest so. Die WBKs vor 2003 sind auf ihr ausgestellt, die danach auf den Verein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted July 30, 2006 at 11:01 PM Author Share Posted July 30, 2006 at 11:01 PM Dachte Ich auch, bei uns waren die bisher immer Personengebunden. Dürfen die Waffen dann auch bei verschiedenen Personen aufbewahrt werden wenn mehrere Leute darüber verfügen dürfen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted July 31, 2006 at 07:59 AM Share Posted July 31, 2006 at 07:59 AM stimmt/stimmt nicht ... die Vereins-WBK wurde auf eine juristische Person ausgestellt und rückseitig wurden die berechtigten Mitbenutzer angegeben. Ich sehe mit dem Verein als WBK-Inhaber so meine Probleme - da ist der Streit vorprogrammiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted November 4, 2007 at 08:24 PM Author Share Posted November 4, 2007 at 08:24 PM Dürfen die Waffen dann auch bei verschiedenen Personen aufbewahrt werden wenn mehrere Leute darüber verfügen dürfen? Die Frage ist nun wieder aktuell. Hat sich ansonsten noch was geändert? Aufgrund des Platzmangels würden wir gerne die Waffen auf eine zweite Person aufteilen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted November 5, 2007 at 08:42 AM Share Posted November 5, 2007 at 08:42 AM Man kann für jede einzelne Waffe eine Vereins-WBK auf verschiedene Personen bekommen. Früher wurde eine Vereins-WBK ausgestellt auf den ersten Vorsitzenden als Berechtigten. Das konnte man aber auch ändern und auf den Sportleiter eintragen lassen. Eigentlich hat sich da nichts geändert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted November 5, 2007 at 10:40 AM Share Posted November 5, 2007 at 10:40 AM Naja nur das bei Personalwechsel der Behörde lediglich der neue Verantwortliche mitgeteilt werden muss und nicht wieder neue WBKs ausgestellt werden müssen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted November 5, 2007 at 03:21 PM Author Share Posted November 5, 2007 at 03:21 PM Eine zweite WBK wäre auch eine gute Idee. Muss man Vereinswaffen auch beim Verband mit einem Formular beantragen oder können die so eingetragen werden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted November 5, 2007 at 03:50 PM Share Posted November 5, 2007 at 03:50 PM Der Verband hätte das gerne, aber unsere Behörde genehmigt Vereinswaffen ohne Bedürfnisbescheinigung. Eine Bedürfnisprüfung bei einem Verein macht ja eigentlich auch keinen Sinn, da es dort ja keine Kontigentierung gibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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