Jump to content

Flüchtling erschossen: Verfahren gegen Jäger eingestellt


Mike57

Recommended Posts

Zitat

Ende April wurde ein 18-jähriger Flüchtling aus Albanien, der in Herford untergebracht war, bei einem Einbruch in Hagen vom Wohnungsbesitzer erschossen. Das Verfahren gegen den 63-Jährigen wurde laut der Neuen Westfälischen jetzt trotzdem eingestellt.

https://www.tag24.de/nachrichten/fluechtling-erschossen-verfahren-gegen-jaeger-eingestellt-herford-notwehr-196915

geht doch!!

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

Hab es gefunden.

Zitat

In Nummer 5 sind auch Strafverfahren ohne Verurteilung und Ordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen.

Das ist richtig spannende Scheiße das!

Zitat

Für „wiederholt“ reicht eine einmalige Wiederholung aus, sodass schon der zweite Verstoß mit obigem Inhalt die Zuverlässigkeit ernstlich in Frage stellt.

Steht in der AwaffG §5

Und bedeutet, die Behörde kann mir bei zweimaliger Notwehr die Zuverlässigkeit aberkennen. Strafverfahren wegen Verletzung eines hohen Rechtsgutes (Recht auf Leben) obwohl eingestellt.

Die AwaffG und die VwV sind sowas von unrechtsstaatlich, man kommt aus dem Kotzen nicht mehr raus. Das WaffG an sich ist nicht so furchtbar aber die Verwaltungsvorschriften pervertieren das gesetz geradezu!

Link to comment
Share on other sites

Yep, siehe mein Text. Keine Strafe ohne Schuld, Einstellung wegen Notwehr bedeutet, Bestätigung der Schuldlosigkeit. Einstellung wegen Beweismangels wäre problematisch. 

Abgesehen davon: glaubst Du öfters wen umnieten zu müssen? Ich verdiene seit eineinhalb Jahrzehnten mein Geld bewaffnet und bin noch nicht über Androhnung des Schußwaffengebrauchs, bzw ein paar verbeulte Rechtsbrecher hinausgekommen.

Edited by Glockologe
Link to comment
Share on other sites

Moment, erst mal wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Das läuft von Amts wegen. Dann kann der Staatsanwalt ein Strafverfahren eröffnen oder auch nicht. Stellt er das Ermittlungsverfahren nach §172 ein, wird eben kein Strafverfahren eröffnet. Damit greift auch die Verwaltungsvorschrift nicht.

Außerdem hängt es da denk ich schon vom Einzelfall ab. 

Für Strafverfahren reichen verleumderische Anzeigen.

 

Link to comment
Share on other sites

vor 1 Stunde, Glockologe sagte:

Abgesehen davon: glaubst Du öfters wen umnieten zu müssen?

Nein. Aber das ist nicht der Punkt. Es ist eine Schweinerei eingestellte Verfahren berücksichtigen zu MÜSSEN als SB.

vor 55 Minuten, CarlFriedrichvonBöttcher sagte:

Und wenn dann das behauptet wurde, nicht beweisbar ist (Zeugen sind sich z.B. nicht sicher), wird nach §170 2 eingestellt.

Wären wir dann nicht wieder bei meinem Punkt?

vor 2 Stunden, Jägermeister sagte:

Kann es nicht. Es muss schuldhaftes Handeln vorliegen.

Das ja bei Einstellung nicht zu beweisen war aber behauptet wurde, oder nicht?

Link to comment
Share on other sites

vor 1 Minute, Zylinderbohrung sagte:

Das ja bei Einstellung nicht zu beweisen war aber behauptet wurde, oder nicht?

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, bedeutet, daß es keinen Anfangsverdacht für schuldhaftes Verhalten gibt. Das Ermittlungsverfahren  ist nur eine Sammlung der Aussagen, Beweismittel und Gutachten durch die Staatsanwaltschaft. Bei einem berechtigten Verdacht würde ein Strafverfahren eröffnet.

In Österreich hat man dafür andere Begrifflichkeiten, Dort wird das Verfahren nicht eingestellt, sondern "niedergelegt". Man sagt auch der StA legt nieder. Tut er dies im Ermittlungsverfahren, ist das ein Persilschein.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

http://www.focus.de/panorama/trotz-verstoss-gegen-waffengesetz-fluechtling-bei-einbruch-erschossen-staatsanwaltschaft-stellt-verfahren-gegen-jaeger-ein_id_6411326.html
 

Zitat

Das wäre etwas Anderes gewesen, wenn der Einbrecher bei Tag erwischt worden wäre. Dann, so Maas, wäre es sogar die Pflicht des Jägers gewesen, den Angreifer lediglich kampfunfähig zu machen und ihm etwa in die Beine zu schießen. „Diese Einschätzung hat nach der Beschwerde auch die Generalstaatsanwaltschaft geteilt und unsere Entscheidung, das Verfahren einzustellen, bestätigt“, sagte Maas.

 

Wo steht denn das im Notwehrrecht?

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)