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BKA Ausnahme Genehmigung


Glock17

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warum benötigst du gleich automatisch eine ausnahmegenehmigung dazu?

kommt imho sehr auf das land an, in dem du kaufen willst. daher die frage, aus welchem land es denn sein soll.

ich selbst war z.b. sehr überrascht, als ich mal mit einem schweizer büchsenmacher bez. einer langwaffe (flinte) gesprochen habe, denn ich hätte diese einfach so in der schweiz mit meinem jagdschein erwerben und dann mit über die grenze nehmen können.

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Ja aber für einen HA brauchts du einen CH-EWB und den kriegst du nur wenn du den entsprechenden Deutschen hast. Alles andere über Privat würde heissen als Ausländer es illegal zu machen.

Es gibt übrigens ein paar wenige Stg 57 die als Werkshalbautomaten gebaut wurden, für den zivilen Markt. Die sollten wenigstens nicht unter das deutsche KWG fallen.

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Hat jemand Erfahrungen mit dem BKA bezüglich einer Ausnahme Genehmigung für SLB? Wie gewaltig wäre der Rattenschwanz den solch eine Aktion nachsich ziehen würde? Ungefähre Kosten? Oder gibt es einen rechtlichen Grund der von Anfang an dagegen spricht?

Ich denke da an ein SIG PE 57 in 7,5x55

oder

SIG AMT in 7,62x51

Dürften leiderleiderleider KWKG sein (ähnlich PE90).

Das 57er sicher, das AMT wahrscheinlich ...

Grüße

Iggy

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