beretta Posted February 12, 2003 at 12:46 PM Share Posted February 12, 2003 at 12:46 PM Mittlerweile habe ich schon mehrere Stunden mit der Suche nach einer Übersicht über die verschiedenen Waffengesetze in Europa verbracht und absolut nichts gefunden. Auch auf den Seiten des FWR und der E.L.F. finden sich keinerlei Hinweise. Kennt jemand von Euch einen Link zu einer Auflistung oder Gegenüberstellung europäischen Waffenrechts? Gruss beretta Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted February 12, 2003 at 02:03 PM Share Posted February 12, 2003 at 02:03 PM @ uli: wär doch mal eine idee für nen visier-beitrag. oder gab es sowas schon? @ beretta: http://www.berettaforum.net/cgi-bin/ubbcgi/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=1;t=001122 ist nicht so wahnsinnig viel bei rausgekommen, ein bisschen info über italien, israel und norwegen. aber so ne richtig amtliche quelle wäre cool. Link to comment Share on other sites More sharing options...
beretta Posted February 12, 2003 at 02:30 PM Author Share Posted February 12, 2003 at 02:30 PM Jo, hab stundenlang gegoogelt und nix verwertbares gefunden. Nur das allgemeine geschwafel über das, je nach Sichtweise, ach so liberale oder restrektive Waffengesetz in anderen Teilen Europas. Interessant wäre z.B. was beim kauf einer Waffe in einem EU-Land zwecks mitnahme nach Deutschland zu beachten ist. Und damit meine ich nicht die deutschen importvorschriften, die kann ich ja selber nachlesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
beretta Posted February 13, 2003 at 01:19 AM Author Share Posted February 13, 2003 at 01:19 AM So wie es aussieht habt Ihr auch keinen Plan?!? Da scheint es wirklich Nachholbedarf zu geben. Meiner Meinung nach wäre gerade die E.L.F. nahezu verpflichtet, die wichtigsten Vorschriften und Bestimmungen anderer EU-Länder zu sammeln und auf ihrer Webseite zu veröffentlichen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Old_Surehand Posted February 13, 2003 at 02:24 AM Share Posted February 13, 2003 at 02:24 AM Das brauchbarste, das ich dazu mal im Netz gefunden habe, war das hier: http://www.landratsamt-dachau.de/lc/pdf/SG30/Merkblatt.Europ.Waffenrecht.pdf Bei weitem nicht ausreichend, aber immerhin ein Anfang.... Gruß, Marcus Link to comment Share on other sites More sharing options...
beretta Posted February 13, 2003 at 09:45 AM Author Share Posted February 13, 2003 at 09:45 AM Danke Dir, aber das ist auch das Einzige was zu dem Thema im Netz herumschwirrt. Interessant wäre es, wenn der Europäische Waffenpass auch den Erwerb von Waffen regeln würde. Mit einem Voreintrag wie in einer grünen WBK: "XYZ ist in seinem Herkunftsland berechtigt zum Erwerb folgender Schusswaffen..." Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted February 13, 2003 at 06:05 PM Share Posted February 13, 2003 at 06:05 PM Leider bin ich auf der Suche nach Einfuhrbestimmungen in EU-Länder auch nicht weiter gekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
8th Inf Div. Posted February 13, 2003 at 08:03 PM Share Posted February 13, 2003 at 08:03 PM Hallo. Ich habe mich eine weile mit dieser thema jetzt auseinander gesetzt und festgestellt dass wenn mann waffe von EU land A nach B bringen will muß mann die einfuhr und ausfuhr der jeweiligen EU land einzeln abrufen. dann kann mann sehen was gemacht werden muß. Ich habe auch keine einheitliche gesetzgebung unter eine nenner gefunden ziemlich arm für VEREINIGTE EUROPA. Grüß. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 2, 2003 at 05:04 PM Share Posted March 2, 2003 at 05:04 PM http://www.gunclub.info/firearms_law.pdf Das Waffen(un)recht "Groß"britanniens!!! :gaga: :gaga: :gaga: :puke: :puke: :puke: GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Impulse Austria Posted March 3, 2003 at 02:00 PM Share Posted March 3, 2003 at 02:00 PM Da gibt es keine Vergleichsseiten. Da habe ich auch schon viel gesucht, und im Endeffekt dann unser Ministerium gequält. Innerhalb von der EU gilt zwar der freie Warenverkehr, trotzdem gibt es nationale Einschränkungen. Dh im grenzüberschreitendenen Verkehr (Versand) ist der Empfänger akkreditiert durch WBK oder Konzession. Die Erfassung der Pistole, oder des Waffenteils geht dann über WBK oder eben das Waffenhandelsbuch. Das Mitbringen oder Mitführen von Waffen ist generell an die Erlaubnis des anderen Staates gebunden. Dh wenn wir Läufe und Pistolen zur Messe bringen haben wir einen Antrag am jeweiligen Ordnungsamt gestellt und auch genehmigt erhalten. Die Frage, die Ihr mal vorab klären müsst, ist wen und was ihr abdecken wollt in einer Gegenüberstellung. Weiters wäre es gut wenn die ELF mit lokalen Vertretungen, siehe FWR (die hier am besten Bescheid geben könnten), sowie mit IWÖ und ProtELL: Abdecken sollte man die häufigsten Fragen, bzw. Problemchen. Meines Erachtens: A) Was tun wenn man zu Wettberwerb nach Ö, D, Dk, Ch fährt? etc... Erwerb von privat aus Ö, D, .... C) Import einer Gebrauchtwaffe von Privat aus Dittland, wie CH und USA D) Export ..siehe oben usw. Selbstverständlich wären die Angaben ohne Gewähr, aber immerhin mit brauchbarem Inhalt, sodaß Einzelperson Idee vom Ablauf hat. Wichtig sind immer die Ordnungsämter... was habe ich da schon die Telefonbücher auf und abwärts gesucht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Impulse Austria Posted March 3, 2003 at 02:05 PM Share Posted March 3, 2003 at 02:05 PM oh.. kleiner Nachsatz IM EU Raum, gibt es keine Export oder Importgenehmigungen mehr. Es sind Anträge auf Verbringung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted March 3, 2003 at 06:49 PM Share Posted March 3, 2003 at 06:49 PM Da hat sich in der EU echt noch keiner Gedanken gemacht, glaub ich, da ist ein echter Nachholebedarf. Wenn da Grenzen geöffnet werden, dann könnte auch ein Franzose mit seinem gültigen Eintrag in Östereich oder Italien seine Waffe erwerben können. (träum so gern) Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted March 3, 2003 at 06:54 PM Share Posted March 3, 2003 at 06:54 PM kleiner Nachtrag noch, dann müßte es aber auch eine europaweit gültige WBK geben, ähnlich wie beim Führerschein, und daran scheiden sich die Geister. Selbst die länder in deutschland sind sich da insofern nicht einig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Impulse Austria Posted March 3, 2003 at 06:56 PM Share Posted March 3, 2003 at 06:56 PM @ nightforce Natürlich kann er. Er braucht eine Verbringungsgenehmigung. Das wars. So wie er im Inland eine Genehmigung braucht, braucht er auch bei Erwerb oder Verkauf im EU Raum einen Nachweis, daß er empfangsberechtigt ist. Das betrifft jetzt privat. Von Händler zu Händler ist es einfacher. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted March 3, 2003 at 07:12 PM Share Posted March 3, 2003 at 07:12 PM @impulse, genau das meinte ich, ne Verbringungsgenehmigung bekomme ich aber auch aus USA, wo ist das vereinte Europa??? es wurde viel gemacht, doch oft nicht nachgedacht.... Ist dein Führerschein nur für Österreich gültig, gibt es den Euroführerschein im Scheckkartenformat... Wo ist die Euro-WBK?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Impulse Austria Posted March 3, 2003 at 07:24 PM Share Posted March 3, 2003 at 07:24 PM Nightforce, Für Pistolen gibts Abweichungen. Aber aus Österreich raus brauche ich für die Läufe in den EU Raum nur die WBK (bei Versand). Voreintrag des Laufes ist okay, muss aber nicht sein. Deswegen wäre es tatsächlich hilfreich, wenn man eine Gegenüberstellung der EU Länder hätte. Vor allem nur meldepflichtige Teile werden schon mit erheblich weniger Bürokram gemacht. Da wir auch immer wieder Privatkunden haben, bin ich natürlich ständig irgendwie auf der Matte vom Ministerium. Generell kannst Du im EU Raum davon ausgehen, daß genehmigungspflichtige Teile den Voreintrag brauchen. Wenn das Lieferland nicht deutsch kann, dann mit beglaubigter Übersetzung bestellen. Da ist es schon einfacher einfach den nächsten Handel mit der Bestellung beauftragen und mit dem Händler vor Ort den Eintrag abwickeln. Drittländer: wie die Schweiz. Das ist ein Horror. STets Import und Exportnachweis. Dann prüfen die im Ministerium, ob einer der Teile nicht auf schwarzer LIste steht, oder andere Bedenken der anderen EU Länder gegen die Ausfuhr bestehen. Tatsache! Es gibt Länder, in die hat Ö exportiert, seit wir in der EU sind, nicht mehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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