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DSB Liste "B" vom BVA abgesegnet


Völker

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Der alte, graue DSB hat einige hübsche Töchter - nämlich die Landesverbände.

Diese haben z.T ergänzende Sportprogramme - hervorzuheben, @Nightingale, ist der Sächsische Schützenbund mit seinem BdMP-liken Flintendisziplinen.

Jetzt sind diese Zusatzdisziplinen auch vom Vater Staat genehmigt (lange hats gedauert!) und manche DSB-Schützen dürfen nun endlich auch solch bitterböse Repetierlinten beantragen:

http://www.bsb-web.de/Dateien/Dokumente/ListeB.pdf

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Sehr gut finde ich, daß es wieder Disziplinen für die Sportpistolen in .22 kurz gibt! :!: :P

Die Sachsen haben den Vogel mal wieder gründlich abgeschossen: "böse" Selbstlader aller Art sind erlaubt, ebenso Repetier- und Selbstladeflinten aller Art! :P 8)

Da könnte der Rest des DSB sich noch eine dicke Scheibe von abschneiden!!! :roll:

Aber der Trend geht bundesweit schon in die richtige Richtung! :P

GRUß

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Die Sachsen haben den Vogel mal wieder gründlich abgeschossen: "böse" Selbstlader aller Art sind erlaubt, ebenso Repetier- und Selbstladeflinten aller Art!

Das wirkliche Joker, keine Kaliberbegrenzungen, Flinte Kaliber 8(!) und Kaliber 12/96, Selbstlader und Repetierer im "Originalzustand) soviel Du im Stehen halten kannst - nicht besonders sportlich aber sehr befriedigend.

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Merke: Sport ist nicht nur Leichtathletik, sondern auch Hammerwerfen!

Hammerwerfen ist Leichtathletik, Hasi. Nachdem beim BDS die .50er Gewehrkaliber abgestorben sind hatte ich mal eine .50 BMG in den Stehendanschlag genommen. 1,64 m lang und 16 Kilo schwer ist im Stehen einfach nicht zu machen (außer für DH, klar) und damit nicht auf Neu-Gelb über SpO Sächsischer Schützenbund zu erwerben. Das Gleiche mit die Selbstladies: es gibt zwar keine Gewichts- und Kaliberbegrenzung, .50 BMG oder 14,5x114 wären theoretisch drin aber Schießstättennachweis auf Neu-Gründ erforderlich und damit ebenfalls Fehlanzeige.

:(

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Gibt's hierzu was Offizielles? auf der DSB-Seite wurde ich nicht fündig.

http://www.bsb-web.de/aktuelles.htm

23. März 2007

Mit Bescheid vom 01.03.2007 hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln die abweichenden Disziplinen der Landesverbände des Deutschen Schützenbundes - die sogenannte "Liste B" - genehmigt.

Damit ist nun ein über 2 Jahre dauernder Abstimmungsvorgang mit dem BVA und den Landesverbänden abgeschlossen, der es nun den Schützen in den Landesverbänden ermöglicht, bei ihren Polizei - und Ordnungsbehörden auch Waffen für die Disziplinen der Liste B ihres Landesverbandes zu beantragen.

http://www.saechsischer-schuetzenbund.de/aktuelles/aktuelles.html

Landessportprogramm des SSB durch BVA lt. § 15.7 WaffG genehmigt

13.03.2007- Durch Bescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 01.03.2007 wurde dem Deutschen Schützenbund mitgeteilt, dass die durch die Landesverbände eingereichten Landessportordnungen/ Landessportprogramme genehmigt wurden. Im Bescheid heißt es: „Die ... für die Landesverbände des Deutschen Schützenbundes e. V. vorgelegte „Liste B“, mit den von der genehmigten Sportordnung des DSB abweichenden Disziplinen der Landesverbände, wird in der Fassung vom 28.11.2006 als Teil der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e. V. nach § 15 Abs. 7 WaffG genehmigt, soweit deren Inhalt für die Ausführung des Waffengesetzes und auf der Grundlage der erlassenen Rechtsordnung erheblich ist.“

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Jo, der KK-HA schmeckt ihm nicht so recht... Sollte froh sein dass der bay. Zusatz eher gering ausgefallen ist. Werde mir die Liste aber mal in Ruhe zu Gemüte führen, eventuell ist was dabei was mal in weiss-blauen Gefilden getestet werden sollte, und wenn's nur ist um die "Oberen" mal zu schrecken.

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