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  1. Das habe ich mir auch immer gedacht. Die GESETZLICHEN Vorgaben haben wir in Deutschland genau wie in den USA, manchmal (man glaubt es kaum) sogar lockerer! Siehe beispielsweise RN 472 im StGB-Grundlagen Standardwerk von Volker Krey. -> https://books.google.de/books?id=fHfslhCe-XkC&pg=PA174&lpg=PA174#v=onepage&q&f=false Das ist / war ca. ein komplettes Jahrhundert Fakt. Und daher wurden über Jahrzente auch nahezu alle Straftaten, bei denen sich auf - natürlich rechtmäßige - Notwehr beriefen wurde mehr oder weniger sofort eingestellt. Auch bei Trutzwehr. Das war einfach gängige Praxis. Siehe noch den erschossenen Wilderer aus 1968 als wahllos herausgegriffenes Beispiel: https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1968-05-10/4-StR-16_68 Wohl gemerkt, die gesetzlichen Grundlagen bestehen nach wie vor. Allerdings ist wohl gerade die Rechtssprechung diesbezüglich in einem eklatanten Umbruch -> siehe die Diskrepanz zwischen den Einschätzungen der unteren Instanzen, der StA und der Verteidigung und dem letztendlich obergerichtlichen Urteil in dem konkreten Fall. Das hieß Totschlag! Und das wissen natürlich auch die zukünftigen Täter, die dann sofort zum "Opfer" werden und sich in der Hoffnung ein zustimmendes Urteil zu finden durch die Instanzen klagen. Bei gewährter Prozesskostenbeihilfe bezahlt das sogar der Staat. Und das wirkliche Opfer kann 1.) selber zahlen und 2.) zittern und hoffen. Gerade deswegen ist es so wichtig, was nun letztinstanzlich hier rauskommt. Und daher meine Frage, was der aktuelle Stand ist. Und aus meiner bescheidenen Sicht aus der Ferne war das Verhalten des Rentners kein Notwehrexzess, da von ihm keine Grenzen überschritten wurden. Das eigene Eigentum ist ganz klar ein notwehrfähiges Rechtsgut. Und der Lehrbuchfall mir dem vom Baum geschossenen "Kirschendieb" aus Reichsstrafgesetzbuchzeiten hat nicht das Notwehrrecht beim Kirschenklauen verneint, sondern lediglich die Flinte als in diesem speziellen Fall wegen eines extrem krassen Missverhältnisses der 5 Kirschen zum Leben des Diebes als nicht gebotenes Mittel gesehen. Ich meine mich zu erinnern, dass diese Missverhältnisgrenze bei der Gebotenheit im Laufe der Zeit auf ca. 200 EUR festgelegt wurde. Im konkreten Fall waren es aber 2.143 EUR (!) im Portemonnaie + Uhr und Kette. Somit, laut Gesetz und div. Kommentare unter Vorbehalt, dass keiner von uns dabei war und sämtliche Infos nur aus den Medien stammen: 1.) rechtswidriger Angriff: Haken dahinter, auf das Eigentum 2.) gegenwärtig: Haken dahinter, denn die Beute war lange noch nicht von den Tätern gesichert und damit dauerte der rw Angriff noch an (anders wäre es z.B. gewesen, wenn der Rentner am nächten Tag einen der Täter vom Moped schießt) 3.) erforderlich: Haken dahinter. Es gab für ihn bei der Schussabgabe kein anderes Mittel um sein Eigentum nicht entgleiten zu lassen. Und er hat sicher nicht in Tötungsabsicht sondern in Eigentumssicherungsabsicht geschossen. Auf das Ergebnis hernach kommt es dann nicht an. 4.) geboten: Haken dahinter, da keine bloße Mini-Bagetelle (s.o.) Somit eigentlich ganz klar Notwehr und kein Exzess und schon gleich gar kein Totschlag. Ich verstehe auch nicht, warum der eigene Anwalt noch versucht hat zu argumentieren, dass der Rentner gedacht habe, die Täter drehen sich in der Flucht nochmal um und schießen etc. pp. - das braucht es gar nicht für sein Recht. Na ja, ich bin wirklich gespannt wie der BGH entscheidet, weil das ganz gewiss eine neue (oder bestätigende) Leitlinie für die Zukunft wird, an der sich zukünftige Richter orientieren werden - so oder so. PS: Entscheidend ist die weitere Ausrichtung der Justiz in jedem Falle für alle Legalwaffenbesitzer. Denn klar kann man sagen "der ist mit Bewährung (oder in einem anderen Fall mit einer Geldstrafe) nochmal gut aus der Nummer rausgekommen und soll froh sein, dass ihm letzendlich nichts passiert ist" -> aber was auch ein "Schuldspruch light" nach einem Notwehrfall für einen LWB mit sofortiger Kosequenz heisst, dass brauche ich glaube ich nicht zu erwähnen. Bitte dranbleiben und sofort posten, wenn wer was weiß. Mann müsste sein zukünftiges Verhalten nämlich logischerweise nach diesem Urteil ausrichten.
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  2. Ich hatte gehofft, daß der Satz mit ....mal sein Hirn" enden würde. Die Enttäuschung war groß. Eigentlich klar, daß die Begriffe Reporter und gebrauchen so enden musste. Jegliche sinnvolle Tätigkeit, mal abgesehen von der Nahrungsaufnahme und dem ausscheiden der nicht verwertbaren Anteile sind für die Journaille eine nicht vollbringbare Überforderung. Selbst das Wort "strohdoof" kommt dem Zustand dieser Gruppe nicht annähernd nahe. Ich glaube nicht, dass solche Individuen durch Zufall als Laune der Natur entstehen, die werden in Geheimlaboratorien der Illuminati gezüchtet.
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