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  1. In Polen gibt es bereits hier und da eine Zusammenarbeit zwischen der Armee und den Sportschützen. Letztendlich diente der traditionelle Schießsport immer auch der Wehrertüchtigung. Ehemalige Berufssoldaten sind häufig Mitglied in den Schützenvereinen. Einige von ihnen arbeiten später in privaten Sicherheitsfirmen und schützen z. B. die Handelsschiffe vor Piraten etc. Der Schießwettkampf LONGSHOT läuft unter der Schirmherrschaft des Verteidigungsministeriums. Wenn ein Sportschütze weiß, wie man auf 1.000 Meter ein Ziel trifft, dann ist er im Falle eines Falles auch für die Armee interessant. ROMB betont explizit immer auch den Verteidigungsaspekt des privaten Waffenbesitzes. Die haben noch viele Baustellen, wie z. B. die Einführung des Selbstschutzes in den eigenen Wohn- und Geschäftsräumen als Bedürfnis für den Erwerb von Schusswaffen, aber sie gehen recht offensiv dabei vor. Was deren Gegner dazu sagen ist denen vollkommen egal, weil sie an ihre Mission glauben.
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  2. Man sollte wissen, dass es in Polen bis zum heutigen Tag in jeder Schule Wehrunterricht gibt. Das war dort schon immer so. Da gehört auch das Schießen mit einem KK-Gewehr dazu und dafür bekommen die Kids Noten. Die Jugendlichen sehen also in Waffen keine politisch unkorrekten Teufelswerkzeuge, sondern halt Verteidigungsmittel, die man auch sportlich oder jagdlich nutzen kann. Die Situation ist nicht ganz so verkrampft. Darüber hinaus ist die Situation in den Medien viel besser. Die gelebte Meinungsfreiheit und Pluralismus sind größer. Ein Waffenlobbyist, wie z. B. Andrzej Turczyn von ROMB, darf das Recht eines jeden erwachsenen und zuverlässigen Polen auf Waffenbesitz regelmäßig im TV fordern, ohne dass ihm der Moderator und drei grüne Politiker sofort mit dem Arsch ins Gesicht springen. Die Medien lassen ihn einfach aussprechen und konfrontieren ihn vielleicht mit einem Polizeikommandanten, der einer gegenteiligen Meinung ist. Beide kommen aber gleichberechtig zur Wort. Nota Bene es gibt nicht allzu viele Grüne in Polen. Das ist schon viel wert
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  3. http://www.pi-news.net/2013/09/olg-koblenz-bestatigt-urteil-gegen-steven-geyer/
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  4. ​Da kann ich genausogut eine "Form" nehmen und die voll Haushaltsilikon füllen und darauf rumkneten. bäääääähhhhhhh geht nix über "Mutter Natur"
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  5. Wie ich schon anderswo geschrieben habe, für den Legalwaffenbesitzer ist das wieder eine Loose Loose Situation. Falls sich herausstellt, daß es berechtigte Notwehr war, ist es nach 2 Tagen vergessen, weil politisch nicht korrekt. War die Sache nicht in Ordnung, kriegen wir sie aufs Brot geschmiert. Bei ersterem Ausgang haben wir nichts gewonnen und im zweiten Fall haben wir auch wieder Probleme.
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  6. Für mich ist der Prozess gegen den Vater von Tim nur ein böswilliger Racheakt. Den Sohn können sie nicht mehr bestrafen, also muss der Vater unter allen Umständen "vernichtet" werden. Früher nannte man so etwas schlicht RECHTSBEUGUNG. Grüße Gunfire Das ist meine Meinung, nicht die von Gunboard.
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