Auszug aus meiner Broschüre
Von der „Bürger Wehr“ zum Sportschützen
Ein waffengeschichtlicher Exkurs von gestern bis heute
Schon 1972 war man sich der Tatsache bewusst, dass man den illegalen Waffenbesitz nicht unter Kontrolle bringen kann und plante für diesen Bereich zusätzliche flankierende Maßnahmen (die bis heute allerdings fehlen). Trotz dieser „Erkenntnis“ meinte man, das Waffengesetz „verschärfen“ zu müssen; diese „Verschärfungen sollten sich allerdings „nicht gegen gesetzestreue und zuverlässige Bürger richten“.
Einige (mutige) Politiker wiesen zudem darauf hin, dass ein „ängstlicher und bürokratischer Kleinmut fehl am Platze sei“; d. h. man sollte gegenüber gesetzestreuen und zuverlässigen Bürgern „großzügig“ verfahren.
Der heute weit verbreiteten Meinung, dass Waffenbesitz ein „Privileg“ sei, wurde widersprochen – „Das neue Waffengesetz privilegiert niemanden“.
Zusammengefasst spiegelt wohl folgende Aussage den Geist der Waffenrechtsveränderung wieder:
„Die Bürger und Steuerzahler in unserem Land sollen keinen berechtigten Anlass haben, über einen perfektionierten, superbürokratischen Vorgang zu klagen“.
1972 war man sich bewußt, daß der "normale Bürger" keine Gefahr darstellt, leider gibt es heute kaum noch solche Politiker und das WaffG wird Scheibchen für Scheibchen zu einem "perfektionierten, superbürokratischen Supermonster"