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Showing content with the highest reputation on 03/22/23 in all areas

  1. Wenn das wirklich so stimmt, würde ich denjenigen juristisch grillen, der das verzapft hat. Der Verein hat auf Anfrage der Behörde (die sich an den Betroffenen richtet) zu bescheinigen, dass derjenige aktuell Mitglied ist, bei einem der Verbände gemeldet ist - und, wenn noch keine 10 Jahre rum sind auch eine Bescheinigung der schießsportlichen Aktivität der letzten 24 resp. 12 Monate. Und bei Austritt hat der Verein auch zu melden, aber nur, wenn es eine WBK gibt. Wer mehr meldet "Herr Sachbearbeiter, der Anton hat schon lange nicht mehr bei uns geschossen!" der verletzt den deutschen Datenschutz. Und gehört darum gegrillt.
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  2. Hoffentlich zerfleischen sie sich gegenseitig und diese Koalition des Grauens zerbricht. Und Nancy F. und ihre kruden Entwaffnungsfantasien landen im Orkus der Geschichte…
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  3. Ich würd den Verein verbal grillen, bis nur Asche übrig bleibt. Was für A…Krampen! Hatte als 1. Vorsitzender auch grade zum ersten Mal mit einer 10 Jahres Bescheinigung zu tun. Des weiteren melde ich aber nur, wie gefordert, WBK Inhaber bei Austritt. Wer nicht bei uns schiesst, kann das ja woanders tun. Dafür muss jeder selber sorgen, das er sein Bedürfnis erhält.
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  4. Ey isch kenn da son Typn von der Ebbsch Seit, der streunt öfter mit seim Hund im Wald rum, des isch fei ferdächdisch! Und der säuft Bier und zielt mit sone Zielfernrohr uff de Schorstein von seine Nachbarn und der läsert die soggar noch vorher!!! Entziehnse dem ma die Waffn, abä ziemlisch züchisch! Am End schreibd der Seggl a noch a Buch! A. Nonym
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  5. Wenn es eine legale Waffe war, wieso hatte der die noch? Hat man diese Spinner denn nicht alle entwaffnet. Oder wollte man, dass was passiert….
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  6. Jedenfalls hat der Verein(svorstand) definitiv nicht das Recht, seine Mitglieder bei der Behörde wegen Verdachts der versuchten "Inaktivität" anzuschwärzen. Genau so. Und wer so ein Bestätigunspapierchen haben möchte, zeigt eben seine Nachweise, wo auch immer erworben, vor. Fertig.
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  7. Nö, bis 2025 kann das noch der Verein - sagt zumindest unsere Amtfrau. Warum sollte ich mich da streiten? Dh., für die Alten Hasen wird alleine die Mitgliedschaft in Verein und Verband bestätigt, bei den Jungfüchsen zusätzlich: Die wälzen wir auf die einzelnen Mitglieder ab und verpflichten sie, dies im Falle einer Überprüfung mit entsprechenden Nachweisen, z.B. im Schießbuch zu belegen. Im Gesetz steht nicht, dass der Verein jederzeit über diese Daten verfügen muss, nur dass sie zu führen sind. Wenn jeder auf sich achtet, ist jeder beachtet. Das brauchen wir eben bei den "Jungfüchsen", die zum Behufe der Bestätigung ihre Nachweise vorlegen müssen.
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  8. Die landen wieder auf dem Stapel in der Schublade. Und bei nächster Gelegenheit…
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  9. Schön Beweislastumkehr. Das Ganze noch mit ein bisschen Sippenhaft würzen und Adé Rechtsstaat.
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  10. Schlau ist von denen wohl eher keiner. Die haben schon eine ziemliche Schramme im Oberstübchen.
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  11. Ich habe Sachkunde unterrichtet und damit auch diesen Passus
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  12. Vor dem Amoklauf in Hamburg hatte der Täter Philipp F. ein Buch mit wirren Inhalten veröffentlicht. Die Polizei erklärte zunächst, es nicht gefunden zu haben. Wie der NDR erfahren hat, stimmt das nicht. ndr Gesamten Artikel anzeigen
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  13. Ich war ja nur ein Zugereister aber IMHO ist in der Gegend die Wiesbadener Seite die Ebbsch Seit.
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  14. Ich bin gedanklich gerade dabei, das Schreiben zu entwerfen. Ich muß dann nur aufpassen, daß sie mich nicht aus dem Verein werfen.
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  15. Das wäre ein Grund dem Verein so richtig eine mitzugeben, denn damit hat er gegen den Datenschutz verstoßen.
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  16. Das ist zumindest meine Absicht - ob das bis zur Juristerei geht, weiß ich noch nicht: Auf jeden Fall werde ich erst einmal Auskunft darüber verlangen, auf welcher rechtlichen Basis der Verein diese Meldung gemacht hat. Hat gerade einer diesen § mit der 10Jahresfrist parat? Ich müßte mich sonst durch die ganzen WaffG nebst Bedienungsanleitungen wühlen; ich weiß, daß es irgendwo in den Bedienungsanleitungen in einem Nebensatz steht.
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  17. Hamwarde bietet maximal KK an. Großkaliber ist für die obsolet. Das war schon immer so. Ist halt ein Dorfverein mit begrenzter Aussicht.
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  18. Da wäre ich mir nicht sicher, denn den Nachweis über die schießsportliche Aktivität muss ich als Schütze dem Verband nachweisen, der dann die Bestätigung für das Amt ausstellt. Der Verein bestätigt lediglich die Mitgliedschaft in Selbigem, oder hat esa da auch schon wieder eine Änderung gegeben? Erst bei mehr als 10 Jahre als WBK Besitzer reicht die einfache Bestätigung durch den Verein und zwar ohne Anzahl der Trainingstermine. Ausnahme nach dem neuesten Urteil wenn das Grundkontingent überschritten ist und auch dann läuft das meines Wissens über den Verband und nicht den Verein.
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  19. Was für eine dumme Kackbratze, sorry aber ich kann nicht mehr anders. Damit dürfte klar sein, wo die Gerüchte von der IWA herkommen, trotz aller Dementis.
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  20. Mehr hab ich sowieso nicht mehr, da ich schon einiges abgestoßen habe. Für einen eventuellen Überhang ist es eigentlich auch egal, da in einer der vielen "Erklärungen" für die Anwendung des WaRe steht, daß für die Waffen über den Regelbedarf kein Bedürfnisnachweis mehr erforderlich ist, wenn der Waffenbestand vor 2009 eerworben wurde. es wäre jetzt ein Treppenwitz des WaRe, wenn ich für den Überhang kein Bedürfnis nachweisen müßte, dafür aber für den Regelbedarf.. Das wird hier immer bekloppter. Mich würde aber interessieren, auf welcher Grundlage der Verein eventuell eine Nichtteilnahme melden müßte. Wenn dafür keine rechtliche Notwendigkeit besteht, dürfte er ein paar Probleme bekommen und ich habe nichts im WaRe gefunden, das eine Meldung bei ausbleibender Aktivität erforderlich macht. Inwieweit hier evtl. sogar Datenschutzrechtliche Probleme eine Rolle spielen könnten, werde ich mal eruieren.
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  21. Ach ja......das Sportscheißen müsste ich auch mal wieder intensiver betreiben. In der Schwergewichtsklasse ab 5 Pfund Scheiße pro Schuss. Und ab und an Speedscheißen und alle heilige Zeit Flitzkacken. GRUẞ
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  22. Schon echt gut, so ein Waffenrecht mit den aktuellen Möglichkeiten, wenn das nicht genutzt wird. Also lieber nochmals verschärfen, damit die Nicht-Anwendungen noch besser funktionieren.
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  23. So sieht so ein Schreiben aus. Nun frage ich mich, wie die Kopie eines Mitgliedsausweises eines anderen Vereins mein Bedürfnis erhalten soll, wenn ich dort genauso wenig Schieße, wie in Hemmingstedt. Also diese Logik kann ich nicht nachvollziehen. Wenn, dann hätte sie die Schießnachweise im anderen Verein anfordern müssen.
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  24. Bei der Überschreitung des Grundkontingents gilt allerdings auch die Einschränung, daß die Bedürfniserklärung entfällt, wenn der Erwerb vor 2009 erfolgt ist (Bestandsschutz). Das könnte im unsinnigsten Fall dazu führen, daß du ein Bedürfnis für den "Überbestand" nicht nachweisen mußt, weil vor 2009 erworben, jetzt aber das Bedürfnis für den Grundbestand nachweisen mußt. wenn der dann entfällt, dann lochen sie alle Karten - - Ziel erreicht.
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