Was da noch fehlt, ist die Definition des Extremismus im Gesetz. Vielfach wird ja schon als Extremist bezeichnet, der die Regierung -oder schlimmer noch: die Grünen- kritisiert oder gar wagt, ihren steilen Thesen zu widersprechen. Das kann es aber nicht sein.
Fehlt jedoch eine solche Definition, was Extremismus ist und ab welchem Grad er zur Feststellung der absoluten Unzuverlässigkeit führt, ist nichts an Rechtssicherheit gewonnen -weder für die Waffenbesitzer noch für die Waffenbehörden und auch nicht für die Gerichte, denn es bliebe dann wie gehabt individuelle Auslegungssache.