Abgesehen von dem irreführenden Titel ( Altersuntergrenze wäre netter gewesen... ) kann man momentan in Deutschland keine klare Linie erkennen und es kommt auch immer auf die Begleitumstände an. Wird alleine gesammelt, wird man in eine existente Sammler WBK mit eingetragen, übernimmt man eine Sammlung aus erbrechtlichen Gründen, an deren Aufbau, Erhaltung, Pflege etc. er beteiligt war...
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Um das Gutachten wird der Antragsteller wohl nicht herumkommen, genausowenig wie um den geistigen Eignungstest. Aber sonst müßte es eigentlich gehen