Jump to content

ReinickendorferFuchs

Registrated User
  • Posts

    856
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    1

Everything posted by ReinickendorferFuchs

  1. Ziemlich genau 5 1/2 Stunden, dann sind die 27 Jahre rum, als mir die Anarchos mit Zwillengeschossen das linke Schlüsselbein angebrochen, und meinen Schutzhelm zerfurcht haben. Das solches Pack von Knüppelbullen spricht, damit kann ich zähneknirschend lebend. Aber hier? Um auf deinem Niveau zu bleiben... nee, das verbietet mir meine Erziehung. Viel Spaß noch!
  2. Bitte entschuldige meine Reaktion. Kannst ja nicht wissen as die alles so treiben.
  3. Du hast anscheinend wie ich keinen Bedarf an Combatlehrgängen im Ausland. Prima, ist damit kein Thema für dich. Ich finde es zumindest interessant sich darüber Gedanken zu machen, denn eines der Ziele der GRA ist ganz offensichtlich die Erweiterung/Änderung des § 19 WaffG. Ich glaube zwar nicht dass das hier durchsetzbar ist, finde das aber unterstützenswert.
  4. Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste. In diesem Sinn mal dran denken, dass IDPA hierzulande als Übung im Verteidigungsschießen gesehen wird. Womit zumindest das Verwenden der eigenen Waffen fraglich erscheint. Um sich da abzugrenzen ist beim IPSC ja auch der Bravo-Bereich der Classicscheibe verschwunden... weltweit.
  5. Das Waffengesetz ist jedenfalls nicht aufgeführt. PS.: Jetzt könnt ihr euch erschöpfend zu diesem Thema informieren.
  6. Es gibt genügend Anbieter, In- wie Ausland, wo du deine eigenen Waffen mitbringen kannst oder sogar sollst. Finde ich auch durchaus sinnvoll damit zu üben mit dem ich arbeiten möchte...
  7. http://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9jNTUIr2S1OSMvMxsvYzEvJTyxLS01Dy99NTy1IyidCML_YJsR0UA56VOhQ!!/
  8. Die Fragestellung ist berechtigt. Und bei der GRA gibt es auch die richtigen Informationen dazu, insbesondere durch einen Kommentator. 1. Strafrechtlich ist alle i.O. denn hier liegt keine Auslandsstraftat vor. 2. Verwaltungsrechtlich sieht es anders aus. Da ist Vorsicht geboten, denn es sind ja Fälle bekannt in denen Waffenbehörden in engster Auslegung davon ausgehen das man mit einer Jagdwaffe, die dafür angeschafft wurde, nicht rein sportlich schießen darf, und umgekehrt. Aber wer streitsüchtig ist kann das natürlich durchziehen und am besten Foto-/Videografieren und ins Netz stellen.
  9. Aber sicher doch: http://www.radiohamburg.de/Radio-Hamburg-interaktiv/Radio-Hamburg-Aktuell-Journal-Aktuelle-News-als-Podcast
  10. http://www.morgenpost.de/kultur/tv/article127459046/Warum-Einbrecher-in-Deutschland-oft-ungeschoren-davonkommen.html Die komplette Sendung: http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/311210_menschen-bei-maischberger/21070584_vorsicht-einbrecher-opfer-schlagen-zurueck-
  11. Das geht, also die Gedanken von Toten lesen oder die letzten Bilder aus dem Sehnerv saugen. Frag mal Walter Bishop.
  12. Seite L-24, Punkt L 2.08.1 http://www.bdsnet.de/downloads/shb_langwaffe_bva.pdf Und wann du dabei auch einen Schießriemen oder nur einen Gewehr-/Trageriemen verwenden darfst, das musst du dir bei den technischen Spezifikationen jeder einzelnen Waffenart raussuchen.
  13. Für einen Mk VI, richtig? Sei doch froh, der verdaut alle Varianten, auch wenn es geCIPt alle Jubeljahre nur Mk II gibt.
  14. Wenn man dem verlinkten Artikel bei SpOn vertraut, dann sind die wesentlichen Fakten doch bekannt. Mehrfache Einbruchdiebstähle führen dazu das der Hausbesitzer eine Falle legt. Lässt das Garagentor sogar auf und legt eine Handtasche als Köder aus... Umgebrochen auf deutsches Recht: keine Notwehr da provoziert.
  15. Den Fall kann man sogar noch etwas weiter ausspinnen. Das Polizeirecht lässt über die sogenannte Generalklausel sogar zu, jemanden polizeipflichtig zu machen. So nach dem Motto: Du bist jetzt mein Deputy! Ist natürlich ein Eiertanz was man damit jemandem zumuten kann und darf und wird daher selten angewendet. Da ist dann aber die Versicherung über die (Eigenunfallversicherung, ältere Bezeichnung, jetzt ==> ) Unfallkasse eines Landes oder einer Kommune geregelt. Diese Unfallkassen sind quasi die Berufsgenossenschaft des öffentlichen Dienstes, dazu existieren Landesgesetze die Aufgaben, Leistungsumfang und etwa den Kreis der Versicherten beschreiben. Übergestülpt ist das Sozialgesetzbuch SGB IX, §§ 4 ff.
  16. Sabberstoff eines unbekannten Spenders. http://imgur.com/a/miSbD#0
  17. Ich war noch nie in Brüssel, habe sie mir aber schon oft von der Nachbarin aus dem Heimaturlaub mitbringen lassen. Ich habe Angst...
  18. Sportschützen-Tötungen Als Autor und Journalist gilt für Herrn Grafe das, was auch für den Schutzmann gilt: Die Waffe ist das Wort! Und sein Handwerkszeug sollte man beherrschen. Zusammengesetzte Hauptwörter mit Bindestrich sieht man ja in den letzten Jahren immer häufiger, eine Neuerfindung der letzten Rechtschreibreform? Ich glaube nicht. Viel schlimmer aber, der Kerl versucht sich mit uns gemein zu machen. Häh? Jaja, tatsächlich fragte er ja nach statistischem Material über getötete Sportschützen. Die Angst vor, ist anscheinend der Sorge um uns gewichen. Welch Sinneswandel. PS.: Bei genauer Betrachtung ist auch schon der Satzbau an dieser Stelle grenzwertig:
  19. Hmm, sowas erinnert mich dann an Begehen durch Unterlassen und ähnliche Konstruktionen...
  20. Lies mehr über Rentner erschießt Dieb: Notwehr oder Totschlag? - RTL.de bei www.rtl.de
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)