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stefan0303

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Everything posted by stefan0303

  1. https://www.bdmp.de/aktuelles/news-details/news/aenderung-sportordnung-genehmigt/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail
  2. Sorry, ich kannte solche Silhouette Pistolen ausschließlich als Einzellader. Wieder etwas dazu gelernt.
  3. Warum ist das wichtig? Die Waffe ist doch nicht mehrschüssig.
  4. Also ich lese das nur für Munition die von der Erlaubnispflicht freigestellt ist. Munition die nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist wird ein 0er Schrank gefordert. Kann aber gut sein das ich das nochmal in Ruhe alles lesen muss.
  5. Verstehe ich das richtig, das nach diesem Entwurf es für erlaubnispflichtige Munition dann mindestens ein 0er Schrank sein muss????????????????????
  6. Ein Revolver ist keine halbautomatische Waffe. Daher wirkt sich dieses Urteil auch nicht auf diese aus.
  7. Ich finde die im Artikel gannte 3. Tabelle im Anhang der 3. Waffenverordnung nicht. Hat da vieleicht jemand einen Link? Thx
  8. Gibt es die Sendung irgendwo in einer Mediathek??? Finde da nirgend wo etwas.
  9. Ich bin erstaunt, anscheinend haben die den Begriff "Waffennarr" aus der online gestellten Version des Artikels entfernt. Hattest du auf deinen Leserbrief eine Antwort erhalten?
  10. Ich habe nie geschrieben das ihn nicht entlassen will. Das ist schlicht und einfach eine Lüge deinerseits. Ich habe nur die Merkmale an denen die Wiedereingliederung fest gemacht wurde angezweifelt. Also daran das er nicht zu dumm war die Ausbildungsmöglichkeit im Strafvollzug die man ihm angeboten hatte auszuschlagen. Und wenn du nur einen marginalen Unterschied zwischen einer eventuellen zu langen Gefängnisstrafe und eines Gefängnisaufenthalts ohne Tat siehst, dann empfehle ich dir ganz dringend mal das Wort zu marginal zu googeln.
  11. @Reservist: Stellst du dich jetzt absichtlich Dumm oder willst du einfach nicht verstehen wo der Unterschied ist???? Die Waffengegner wollen präventiv alle! Waffen verbieten. Wenn du schon dieses Argument versuchst auf meine Argumentation anzuwenden würde dies bedeuten das ich alle! Menschen, bevor sie etwas getan haben wegsperren will! Umgekehrt würde dies auf die Waffenfrage bedeuten das ich einem "Amokläufer" nach 3 oder 5 Jahren gleich wieder eine Waffe in die Hand drücke, ohne einen Hinweis darauf zu haben ob er wieder geistig Gesund ist. Ich kann nur hoffen das du den Unterschied siehst und dich nicht weiter darin verrennst Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
  12. Diese Aussage ist durch absolut gar nichts belegt. Schließlich kann der Drang jemand der wehrlos am Boden liegt tot zu treten genauso stark sein wie die eines Triebtäters. Außerdem werden pädophile Straftäter nicht unbegleitet entlassen. Sie müssen auch Außerhalb entsprechende Maßnahmen erfüllen, leider funktioniert das ja wie wir sehen nicht immer. Meine Empörung galt auch nicht ausschließlich seiner vorzeitigen Haftentlassung, sondern im wesentlichen der extrem niedrigen Ansprüche die sie an die Wiedereingliederung in die Gesellschaft geäußert hatten. Die Ausbildungsmöglichkeit die er genutzt hatte ist eben viel zu wenig um zu beurteilen ob er in die Gesellschaft wieder integriert ist. Persönlich einen Mörder zu kennen sollte genauso wenig Qualifikation über eine Allgemeine Rehabilitationsfähigkeit von Menschen geben wie die "Betroffenheitsqualifikation" der Eltern des AAW. Eins noch, ich selbst kenne Opfer von Gewalt ähnlich wie im Falle Brunner (Grundlos ohne Provokation). Auch wenn die Taten zum Glück nicht tödlich endeten, so war doch keiner der Täter ein unbeschriebenes Blatt. In allen Fällen (zum Glück waren es nur 4) waren die Täter schon wegen Gewaltdelikten vor Gericht und auch verurteilt worden.
  13. Mit dem Differenzieren tust du dich wirklich schwer. Du redest die ganze Zeit von Rehabilitiert, ich sage das jemand nach so kurzer Zeit bei solch einem Verbrechen höchst wahrscheinlich eben nicht rehabilitiert ist. Wie auch, er hat jemanden tot getreten, konnte im Strafvollzug seine Ausbildung machen und hat praktisch kaum Jahre seines Lebens verloren. Das niemand hier diese Taten akzeptiert oder Verständnis hat ist mir klar, und wurde auch nie von mir in Abrede gestellt. Nur sollte jedem klar sein das die Ursache von diesem Gewaltexzess der bis zum Tod des Opfers geht nicht durch eine Ausbildung hinter Gittern einfach verschwindet.
  14. Du hast meine Argumentation bezüglich eines Täters der einen Menschen aus Spaß tot getreten hat und die Frage seiner angeblichen Reintegration in unsere Gesellschaft mit einem Ladendiebstahl, Besitz eine kleinen Drogenmenge (Eigenverbrauch ohne Absicht zum Verkauf?) sowie Fahren unter Fahren unter Alkohol verglichen. Und da ja diese 3 Strike Roule aus Kalifornien eben deiner Meinung nach viel zu hart sei, kann man auch hier nicht die Länge oder die angebliche Reintegration des Totschlägers anzweifeln. 1. Beide Sachverhalte haben mal gar nix mit einander zu tun! Ich habe mich mit der 3 Strike Roule noch nicht eingehend beschäftigt, aber sie hat mit diesem Fall eben überhaupt nichts zu tun. Da du aber ja anscheinend eine Reaktion auf diesen Sachverhalt willst, ich persönlich finde eine Dritte Chance für 2 Fach verurteilte Verbrecher jetzt nicht wirklich Schlimm, auch wenn die Qualität der vorhergehenden Vergehen anscheinend qualitativ immer gleich zählen. 2.Wenn du mal die 3 Strike Roule ignorierst, und nur die Verbrechen die du aufzählst, sollte dir doch aufgehen das ein Diebstahl, eine betrunkene Autofahrt sowie Drogenbesitzes für den Eigenverbrauch in der Regel ganz andere Motive zu Grunde liegen als jemand aus Lust einfach tot zu treten. Wenn jemand mit einer Gruppe Menschen so lange auf jemand Eintritt bis er tot ist, habe ich nun einmal Zweifel das dieser sich seines Fehlers den er gemacht hat und nicht wiederholen wird genauso leicht bewusst wird wie ein einfacher "Hühnerdieb". Wie schon Katja Triebel schrieb: Rehabilitation ist ein Gebot des Strafvollzuges. Jedoch ist es sicherlich nicht wichtiger als die Gesellschaft vor solchen Menschen zu Schützen. Denn sein Recht (Täter) auf den Versuch wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden kann ja wohl nicht meines auf körperlicher Unversehrtheit aushebeln. Und da jemanden am Boden tot zu treten doch etwas mehr aus der Verhaltensnorm fällt als ein Diebstahl bin ich mir da nicht sicher ob das in so kurzer Zeit wirklich dem Täter klar gemacht wurde, bzw. ob es ihm nicht dennoch einfach egal ist.
  15. Nein das muss ich ganz sicher nicht. Diese 3 Strike Roule ignoriert ja anscheinend die Art des Verbrechens. Und wenn du zwischen jemandem aus Lust und Laune tot treten und den von dir aufgezählten Taten keinen Unterschied siehst kann ich dir nur dringend raten dir mehr Mühe beim Differenzieren zu geben.
  16. Bubi Scholz hat man keinen Tötungsvorsatz nachweisen können. Anscheinend eine Beziehungstat. Und gezielt haben auf seine Frau durch eine geschlossene Tür ist auch etwas schwierig wenn man nicht über einen Röntgenblick verfügt. Das er durch den freiwillig verlängerten Gefängnissaufenthalt wieder ein Mitglied der Gesellschaft sein soll würde nur gehen wenn man den Anspruch an unsere Gesellschaft das Klo runter spülen würde!!!!!!!! In unserer Gesellschaft ist es üblich eine Ausbildung nicht im Gefängnis zu machen, da ist er einzig und allein weil er zusammen mit anderen so lange aus Spaß an der Freud auf jemanden wehrlosen eingetreten hat bis er tot war!!!! An der Tatsache das er im Gefängnis eine Ausbildung gemacht hat, statt weitere Menschen tot zu treten seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft fest zu machen könnte glatt von C.R. und Co stammen. Um es ganz deutlich zu sagen: Nur in einem Leben außerhalb des Gefängnis wird sich zeigen ob er wieder ein halbwegs ordentliches Mitglied der Gesellschaft ist. Man kann nur hoffen das er nicht wieder aus Langeweile jemanden tot tritt. Ich persönlich zweifle stark das die paar Jahre aus ihm jemanden gemacht haben der auf einmal anders tickt und nicht bei einer ähnlichen Situation so handelt.
  17. Naja, er hat in diesem Post http://www.gunboard.de/threads/88977-Seniorin-aus-Herne-bedrohte-Werber-an-der-Wohnungstür-mit-Gaspistole?p=540968#post540968 mal pauschal die meisten Waffenbesitzer als hirnlos dargestellt. Wenn du meinst das dies nicht falsch ist, dann beziehe das doch bitte nur auf dich und sprich nicht für andere.
  18. Also da steht ja eigentlich in dem Hinweistext das der HSV will das man für jede Waffe (auch auf Gelb) diesen Antrag ausfüllt. und es wird ja auch in dem Hinweistext ein Beispiel genannt. Nämlich für eine freie Pistole und eine Langwaffe sollen separate Anträge gestellt werden. diese Praxis beim HSV finde ich schon extrem heftig.
  19. Meinst du in dem Text worauf ich verlinkt habe ? Da in dem Kasten (oberes Drittel Mitte) wo "Vordruck" steht. Zwischen "Antrag" und "Noch Fragen" @Medizinmann: Ich befürchte fast, von denen die als erstes in den HSV eingetreten sind, und keine Zweitmitgliedschaft in einem anderen Verband haben könnten einige gar nicht wissen das diese Forderungen des HSV den Sinn der gelben WBK mal direkt obsolet gemacht haben. Und daher auch nicht die korrekte Gesetzeslage. Sind Schober, Grafe oder CR dort in führender Position tätig????????????????????
  20. Ich hatte einen Link dazu gepostet. Da ist zu lesen was der HSV bezüglich Waffen die auf gelbe WBK gehen fordert. Insofern sind da ein paar Schießnachweise bei Überschreitung des Grundkontingents, welche Praxis ich auch nicht befürworte, dazu im Vergleich geradezu lächerlich.
  21. Splitterverbände sind BDS und BDMP sicherlich nicht, da sie ein stark abweichendes Sportprogramm anbieten. Und ja, ich habe auch gelesen das sowohl BDS und BDMP Teilnahmen bei Wettkämpfen bei Bedürfnisbescheinigungen nach §14(3) fordern. Aber verglichen mit dem DSB Landesverband Hessen, der gleich mal für seine Mitglieder den kompletten §14(4) umschreibt, und aus der gelben WBK eine 2. grüne WBK macht sind diese zusätzlichen Wettkampfnachweise geradezu lächerlich und der HSB in seiner Kontrollwut mehr als nur peinlich. http://hessischer-schuetzenverband.de/Verband/Waffenrecht/Waffenerwerbf%C3%BCrSportsch%C3%BCtzen.aspx
  22. Du hast die dritte Option weggelassen. Du hättest einfach nur nach dem Formular A39 Fragen müssen, das Wiederlader eine automatisch unbefristete und uneingeschränkte Wiederladeerlaubnis einräumt und ganz ausführlich im Rundschreiben B65 angekündigt und erklärt wurde.
  23. Es gibt in Deutschland Bogenjäger? Das es Schwarzpulverjäger gibt wusste ich, aber Bogen? Das klingt extrem spannend. Gibt es über die Bogenjagd Internetseiten wo man sich als unkundiger mal durchlesen könnte? Also ich meine kennst du eventuell konkret eine Seite die du empfehlen könntest?
  24. Also ich habe mir den Thread bei WO mal durchgelesen, da ich mir im Moment noch den Verstand zersetzenden Luxus erlaube in mehreren Foren parallel zu lesen. Sicherlich ist die Äußerung und Position von Katja Triebel bezüglich dessen sie angegangen wurde strittig. Aber einen Shitstorm erkennt man meiner Meinung nach immer am leichtesten daran das die Argumente die vorgetragen werden in sich widersprüchlich sind, und gleichzeitig eine moralisch mindestens fragwürdige Motivation implizieren. In dieser Sache lauteten die Vorhaltungen das sich Frau Triebel für einen Schießnachweis ausspricht da ihr dadurch wirtschaftliche Vorteile entstehen, zu Lasten der Freiheit der Jäger. Und so wie die Posts formuliert waren handelte es sich eben nicht um eine Sachliche Diskussion. Man hat die Katja Triebel persönlich angegriffen und daraus auch keinen Hehl gemacht. Ich kenne Jäger nur vom Schießstand, und logischerweise auch nicht besonders viele. Daher versuche ich mir immer extra keine Meinung über die Jägerschaft zu bilden, da die 2 oder 3 Jäger die auf dem Schießstand durch nicht 110% Treffsicherheit auffallen garantiert nicht repräsentativ für die Jägerschaft sind. Sonst würde ja kein Wild erlegt werden. Mich hat nur gewundert das bei dem "Shitstorm" eben nur ein sachliches Argument gegen den Schießnachweis (das war in der Tat sehr gewichtig) vorkam. Ich gehe davon aus das es da noch deutlich mehr gibt. Vielleicht wenn sich die Sache nochmal beruhigt, sofern dieses Thema nicht genauso emotional geführt wird wie nur KK bei Sportschützen oder das Bedürfnisprinzip. Kenne mich bei der Jagd einfahch nicht genug aus um dieses Thema und deren Bedeutung einordnen zu können.
  25. Ich habe mir die Hinweistexte nur zwei maximal dreimal durchgelesen. Ich muss da was falsch verstehen, denn so wie sich das ließt würde ich meinen das man auch einen solchen Antrag beim Verband einreichen muss wenn man etwas auf die Gelbe kauft????????? Steht jedenfalls bei den Hinweisen unter "Vordruck", wofür dieser Anwendung findet.
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