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Sven

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Everything posted by Sven

  1. Noch einmal zum mitmeisseln: Keine Waffen - kein Führen von Waffen - kein Schloß nötig. Alles klar? Wenn das Zeug fest angebracht wird, dann sind aber ggf. Vorschriften aus dem Straßenverkehrszulassungsrecht tangiert. So wie auf dem Bild sehe ich kein Problem (und sage das mal als Weisse Maus a.D.). Also darauf achten das sich nichts bei einem Aufprall (oder nur einer Gefahrbremsung) allzuleicht lösen und als Geschoß weiterfliegen könnte, oder was über den Fahrzeugumriss herausragt. Wie auf dem Bild ist das nur Ladung, die muß auch "geeignet" gesichert werden (im selben Sinne wie schon erwähnt).
  2. Die Tingle Pistole ist von Armi San Marco und orientiert sich an den Remington Army 1858 oder 1875, nur das der Kasten massiv ist (nix Trommel). Gab es so nicht als Original.
  3. Na wo steht denn irgendwo in Gesetz oder Verordnung, daß Klappspaten oder Gartenbauwerkzeuge dazugerechnet werden? Auf den letzten Halbsatz kommt es an, "...und die in diesem Gesetz genannt sind."
  4. Null Problemo! Es sind ja schließlich Werkzeuge im engeren Sinne und keine Hieb- oder Stoßwaffen.
  5. Tut mir leid, bis Mainz reicht meine Fähigkeit Gedanken zu lesen leider nicht.
  6. Könnte das ein Gewehr in 6mm Flobert sein?
  7. Das geht ja leider nicht so einfach. Gib den ursprünglichen Adressaten bescheid damit die sich darauf einstellen können, aber melde Dich nicht bei den Absendern. Geht Dich ja nichts an. So verschaffst Du den Abmahnopfern wenigstens etwas mehr Zeit.
  8. Na gut, noch mal zum Mitmeisseln (war wohl vorher nicht eindeutig): unter Idealbedingungen ist das möglich, also in verschwindend geringender Anzahl von Fällen. Im direkten Vergleich unter klinischen Bedingungen z.B.
  9. Na dann probier es doch einfach mal auf dem Stand aus. Bei Schreckschuß fehlt halt der Geschoßknall.
  10. Sven

    Mehr Power!

    Try this: http://www.machineguns.co.nz/ :gulp: (Gut geeignet für Freunde der Apokalypse. (Wegen des Stromausfalls. ))
  11. Sven

    Mehr Power!

    Na dann wollen wir doch mal hoffen, das Arnie keine zweite Amtszeit erlebt. Dann sehen wir ihn bald damit in T4. :mrgreen:
  12. Sven

    Mehr Power!

    Ob da Tim Taylor seine Finger im Spiel hatte? http://www.gunboards.com/forums/topic.asp?TOPIC_ID=9985
  13. @ Anaconda: Diese Frage kann ich Dir so auch nicht beantworten. Im Allgemeinen kann man ja durchaus Schüsse mit Signalwaffen von scharfen unterscheiden, aber ob das in dieser Situation möglich war...? (Andererseits kennen die weitaus meisten Kollegen Schußgeräusche eigentlich nur aus geschlossenenen oder teilgedeckten Ständen mit Gehörschutz. Ob es so etwas wie ein "Gewöhnungsschießen" ohne Gehörschutz noch gibt?) Allerdings wird beim Schußwaffengebrauch in aller Regel zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen den Schützen eingeleitet. Egal ob nach Polizeirecht oder in Notwehr pp., es muß immer die Rechtmäßigkeit geprüft werden. Schließlich muß der Schußwaffengebrauch Ultima Ratio bleiben. Als Schutzmann finde ich ja auch so manche Vorschrift eher hinderlich, würde mich auch nicht gerne da in der Beschuldigten/Täter-Rolle sehen, aber ich möchte in keinem Staat leben wo man da einfach zur Tagesordnung überginge.
  14. Paßt irgendwie. Wie kann man nur so blöd sein?
  15. Was sind denn das für Leute? Sieht zunächst recht ansprechend und durchdacht aus. Wer aber ernstgenommen werden möchte, der sollte doch zumindest Andersdenkende nicht pauschal zu Idioten stempeln ("Ausgangs-Link" nach Disney.com). Damit disqualifiziert man sich selbst.
  16. Das mag ja stimmen (obwohl der Besoffene in meinem Fall ja auch Anstalten für eine Western-Einlage machte), aber erstens ist Gas auch nicht zu verachten (mal ganz abgesehen von illegal abgeänderten Gaswaffen) und zweitens wird damit immer Gewalt gegen das Opfer ausgeübt. Die bloße Angst vor möglicher Verletzung oder gar Tod durch die vorgehaltene Waffe reicht ja wohl. Das ist nicht so intensiv wie schlagen, stechen oder schießen, bleibt aber Gewalt. Außerdem sind Gas-/Signalwaffen für den Verteidigungsfall eher ungeeignete Mittel, da gibt es inzwischen wirklich brauchbareres auf dem Markt. Und da ich auch kein Freund der engen Auslegung desGewaltmonopols des Staates bin, wäre mir die Freigabe von Waffen beinahe jeder Art, für nicht vorbestrafte, volljährige Staatsbürger ein Anliegen. Aber das ist auch bloß Wunschdenken.
  17. @ Karaya: So aus der Nachsicht hast Du ja recht, der Typ wäre selber schuld... hätte mir aber nicht geholfen glaube ich. Egal. Ich will auch keine Spielzeuge wegnehmen, ich will das Spielzeug auch als solches zu erkennen ist, mehr nicht. Ist das zu viel verlangt? Messer, mmh. Ich habe ja auch ein Faible für das vermutlich zweitälteste Werkzeug der Menschheit und finde die alten und neuen Verbote auf diesem Sektor wenig sinnvoll. Die weitaus meisten Tatwaffen aus dem "Blankwaffensektor" sind bzw. waren tatsächlich keine Hieb- und Stoß-/Stichwaffen im Sinne des WaffG, sondern Haushaltsmesser, also mißbrauchte Werkzeuge. Halt halt, so schlecht ist das mit dem neuen WaffG gar nicht. Seit Inkrafttreten habe ich bei den Jugendgangs in meiner Umgegend (hier gibt es davon eine Handvoll die recht aktiv z.B. Telefonzellen regelmäßig entglast oder im besten Falle nur Leute anpöbeln) weder Messer noch Schreckschußwaffen in den Händen gesehen. Muß nicht bedeuten das die Dinger nicht noch in der Tasche stecken, aber selbst diese Oberpfeifen trauen sich zumindest nicht mehr damit auf der offenen Straße herumzufummeln. Mich beeindruckt das wenig, aber meine Hundebekanntschaften aus der Gegend (weit überwiegend ältere alleinstehende Frauen) fühlen sich zumindest etwas sicherer. Denen ist zumindest eine geringfügige Verhaltensänderung bei den Jugendgangs der Gegend aufgefallen. Schönes Beispiel für das trügerische Sicherheitsgefühl das uns die Politiker vermitteln wollen. So, jetzt wird gefrühstückt, da habe ich irgendwie den Faden verloren...
  18. Die Uberlegungen klingen ja irgendwie schlüssig, wiedersprechen aber ganz einfach schlicht meiner und anderer Kollegen Berufserfahrung. Und ganz konkret, was das bringt. Das ich wieder ruhig schlafen kann. Ist jetzt etwas mehr als sechzehn Jahre her, da hätte ich beinahe so ein besoffenes Arschloch erschossen, der mit einem Schreckschußrevolver im Anschlag vor mir stand. Aber er war Sekundenbruchteile schneller und lieferte den Beweis für die Ungefährlichkeit, den Druckpunkt hatte ich schon fast überwunden. Der Film der da ablief ist mir noch heute präsent. :? Hätte ich nicht Zweifel gehabt hätte ich mir das Brimborium mit dem Androhen gespart und das Magazin entleert. So wie wohl die meisten bei flüchtigem Blick und einer Mischung aus Instinkt/Panik und Training handeln würden. Darüber möchte ich mir zwar gar keine Gedanken mehr machen, geht mir aber bis heute nicht aus dem Kopf. Ich denke mein Unbehagen in diesem Zusammenhang ist nachvollziehbar. PS.: Bitte nicht falsch verstehen, ich bin allgemein auch kein Freund staatlicher Überreglementierung, im Gegenteil.
  19. Aha. Na den Begriff des Befehl gibt es zwar auch bei der Polizei, in der fraglichen Sache wird es aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen gegeben haben. Hier geht es um das sog. Legalitätsprinzip, also den Strafverfolgungszwang. Das ergibt sich aus: Und das hat erstmal nichts mit dem Wachtmeister auf der Straße oder dem Goldfasan im Präsidium zu tun. (Die machen schon genug anderen Blödsinn, aber das ist ein Thema für sich. :evil: ) Und wenn wir schon beim Thema sind; was aussieht als wäre es echt, es aber nicht ist, gehört meiner Meinung nach komplett aus dem Verkehr gezogen. Egal ob Softair oder Schreckschuß, das Zeug muß weg! Meine Erbsen- und Knallplätzchenpistolen sahen ja auch nur sehr entfernt echt aus. Hat mich das als Kind gestört? Nee, Euch?
  20. @ Anaconda: Deine Äußerung spricht für ein, gelinde gesagt, offensichlich gespanntes Verhältnis zur Polizei, oder irre ich mich? Der Knabe ist schuldunfähig, hat also nichts zu befürchten. Wie stellt sich ein Laie denn vor was die Polizei da zu machen hätte? PS.: Das eigentlich wesentliche der Meldung ist doch wohl nicht die (nicht vorhandene) "krimminelle Energie" des Dreizehnjährigen, sondern der Umstand wie er an die Waffen gelangen konnte.
  21. Und noch eine Alternative: das Bankschließfach.
  22. Sven

    Fernwettkampf?

    Manche verwechseln das auch mit Chaos.
  23. Sven

    Fernwettkampf?

    @ clifford: Als faule Sau versuche ich immer das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden. Wie hier, die No-Hit-Zone macht es anspruchsvoller. Wenn nur die Dose an sich zählt, dann reichen ja im Idealfall drei Schuß. Mit Till´s Version und festgelegter Schußzahl ist es eben "sportlicher". Oder erscheint das emandem zu spießig?
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