Äpfel mit Birnen..... Bezieht sich auf §7 "Wer gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
1.
mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will oder
2.
den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben will
bedarf der Erlaubnis."
Wenn ich, für mich Pillen drücke ist es keine Tätigkeit.
Vielleicht stellt dann mal einen Link zu einem Urteil ein. Ansonsten denk ich mir jetzt meinen Teil.