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rugerclub

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  1. Aktuell sind noch folgende Startzeiten frei 2x 10.15 Uhr, 1x 10.40 Uhr, 1x 12.45 Uhr, 2x 14.25 Uhr, 1x 14.50 Uhr und können bis Donnerstagabend bei Michael Münzberg gebucht werden unter longrange@bdshessen.de. Startberechtigt sind alle Mitglieder des Bund Deutscher Sportschützen (BDS), auch wenn sie nicht aus dem Landesverband Hessen kommen! Also greift zu! Gruß TEAM LongRange Rimfire 20201119 BDS Landespokal Rimfire Speed.pdf
  2. Ich würde es gerne mal auf 100 Meter probieren. Allerdings werde ich aus dem Sporthandbuch nicht wirklich schlau. Da ist mal die Rede davon das Optiken auf KK Kurzwaffe nicht erlaubt sind, dann gibt es eine Unlimited Klasse bei der schon, da sind unterschiedliche Angaben zu Waffenlängen und Gewicht, die dann in der KK wieder anders aufgeführt werden. Spannend wäre es auf eine reduzierte Scheibe auf einer 50 Meter Bahn mal bei uns im Verein vor zustellen.
  3. https://ipscmatch.de/index.pl?match=2015_LM_KK Ort Altenbergstraße 99a, Düsseldorf Datum 30.08.2015 Meldeschluß 23.08.2015 Disziplin IPSC Handgun Level 2 Stages 6 Schußzahl ca. 100 geschossen in 1 Tag Startgeld EUR 35,- (Junioren: 0,-)
  4. https://ipscmatch.de/index.pl?match=2015_LM_Rifle Ort Altenbergstraße 99a, Düsseldorf Datum 27.09.2015 Meldeschluß 20.09.2015 Disziplin IPSC Rifle Level 2 Stages 6 Schußzahl ca. 100 geschossen in 1 Tag Startgeld EUR 35,-
  5. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an die Rottweiler Attacke in Hamburg und das dadurch entstanden Hundegesetz. Mit dem Unterschied das damals ein Kind zu Schaden kam. Mal sehen ob es einen ähnlichen medialen Aufschrei und Konsequenzen diesmal gibt...
  6. Unfassbar. Gut das du dich erfolgreich gewährt hast.
  7. das ist gut. muss mal Axel fragen ob ich das "klauen" darf. Danke!
  8. hat jemand so was? So was in der Art wie: wie lange, wie oft. Sachkunde, Berechtigung, WBK Antrag, Altersgrenzen und so weiter...
  9. gegen eine moderen Art der Kreuzzüge hätte ich nichts...
  10. perfide Stimmungsmache: lest euch mal den Briefkopf durch, rechte Seite. Hinweis auf den Jahrestag.....
  11. http://www.dwj.de/magazin/aktuell/details/items/dwj-extra-14-waffenrecht.html Sportschützen, Jäger, Waffensammler sowie die Mitarbeiter mit dem Waffengesetz befasster Behörden finden im neuen DWJ EXTRA 14 ein übersichtliches, topaktuelles und komplettes Nachschlagewerk.
  12. http://www.dwj.de/magazin/wissen/details/items/528.html www.dwj.deMuss ein Mietinteressent dem Vermieter anzeigen, wenn er in der Wohnung einen 300 kg schweren Waffenschrank unterbringen will? Rechtsanwalt Göpper vom Forum Waffenrecht erläutert.
  13. Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder, der Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde - www.bremerhaven-wesermuende.de bittet Euch ganz herzlich um Unterstützung. Folgender Sachverhalt in Kürze: Im Landkreis Cuxhaven - www.landkreis-cuxhaven.de - werden seitens des Landkreises nur Sportler/innen geehrt, die Vereinen angehören, die Mitglied im hiesigen Kreissportbund(KSB) sind, und zwar ab Platzierung 3. Platz bei Landesmeisterschaften aufwärts. Sportler/innen deren Vereine nicht Mitglied im KSB sind, können nur ab "Deutscher Meister" aufwärts geehrt werden, und dies ist nur eine Ausnahmeregelung. Historisch bedingt sind nur sehr wenige unserer Schützenvereine Mitglied im KSB und wollen dies auch nicht werden. Dies bedeutet, dass eine große Anzahl unserer Schützen/innen - Jugendliche bis Senioren - für ihre persönlichen sportlichen Erfolge keine Ehrung erhalten. Wir finden dies ungerecht, und haben einen entsprechenden Antrag an den Landkreis gerichtet. Der Landrat des Landkreises Cuxhaven lehnt eine Änderung der Ehrungsrichtlinien kategorisch ab, ja sogar ein Gespräch mit uns am Runden Tisch lehnt er ebenfalls ab. Die örtliche Presse - Nordsee-Zeitung Bremerhaven www.nordsee-zeitung.de - hat über die Angelegenheit berichtet (siehe Anlagen). Es gibt jetzt eine Telefonabstimmung pro und contra zu unserem Ansinnen bis zum 16. Mai 2012. Wir bitten um Eure Teilnahme an der Telefonumfrage und würden und freuen, wenn Ihr liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder wie folgt abstimmt. Bitte anrufen: 0137 580400201 - dann Ansage abwarten, anschliessend 01 mittels Telefontasten eingeben (Anruf kostet 14 Cent aus dem Deutschen Festnetz) = JA, Landesmeister ist Landesmeister, egal ob man im Kreissportbund ist Weitere Informationen könnt Ihr unserer homepage www.bremerhaven-wesermuende.de oder in facebook unter "Sportlerehrungen für alle im Landkreis Cuxhaven" finden. Bitte diese Mail weiterleiten. Danke für Eure Unterstützung. Mit Schützengruß Jürgen Wintjen Präsident Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde e.V. Wanhödener Str. 243a - 27637 Wanhöden Tel. 04741 - 603662 - FAX 603946 E-Mail: juergen.wintjen2@ewetel.net Homepage: www.bremerhaven-wesermuende.de eingetragen in das Vereinsregister Bremerhaven; VR 582 BHV
  14. EK überwältigt Mann nach Streit mit Messern zuletzt aktualisiert: 24.04.2012 - 10:22 Hilden (RP). Mit der Einlieferung in eine psychiatrische Klinik endete in der Nacht zum Dienstag ein Nachbarschaftsstreit in einem Mehrfamilienhaus an der Poststraße: Ein 42-jähriger Mieter bedrohte dabei seine Nachbarn mit zwei Messern – und ging auch auf die hinzu gerufenen Polizisten los http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/hilden/nachrichten/sek-ueberwaeltigt-mann-nach-streit-mit-messern-1.2804834
  15. http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=1035X4297EA4L57A0640672XR1853LZLZ21R539D DJV: Verwahrung des Waffenschrank-Schlüssels: kein Tresor erforderlich In welcher Form Waffen und Munition aufbewahrt werden müssen, ist im Waffengesetz geregelt. Seit dessen Novellierung 2009 sind Waffenbesitzer zudem angehalten, den kontrollierenden Behörden die sachgemäße Verwahrung nachzuweisen. Was aber geschieht mit den Schlüsseln von Waffenschränken? Zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank äußern sich weder das Waffengesetz oder die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), noch die kürzlich beschlossene (aber immer noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlichte) Waffenverwaltungsvorschrift. Darauf weist der DJV hin. Das Waffengesetz verlangt lediglich, dass Nichtberechtigte keinen Zugriff zu den Waffen haben dürfen. Das bedeutet konkret, dass der Schlüssel zum Waffenschrank beispielsweise nicht auf demselben liegen oder in der Wohnung an einem Schlüsselbrett hängen darf. Eine Aufbewahrung in einem weiteren Schrank, der dem gleichen Schutzniveau wie dem des Waffenschrankes entspricht, ist zwar sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Es reicht aus, dass der Schlüssel so versteckt ist, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf – und dadurch auf Waffen und Munition – haben. Auf Reisen müssen Waffe und Munition nicht zwingend im Waffenschrank verwahrt werden. Vorübergehend kann der Kleiderschrank im Hotelzimmer ausreichen, wenn Verschluss oder Vorderschaft entfernt werden. Für den Transport im Auto gilt nach der AWaffV: Die Waffe muss nicht unbedingt in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, sondern darf lediglich nicht zugriffsbereit sein. Das heißt: Sie darf bei einem Transport in einem unverschlossenen Behältnis nicht innerhalb von drei Sekunden mit weniger als drei Handgriffen in Anschlag gebracht werden können. Eine Schlüsselrolle übernimmt der Schlüssel hier ebenfalls nicht.
  16. wer im Galshaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen...:maul:
  17. Hallo und guten Tag Zusammen! Nachfolgend zwei Informationen zum darüber Nachdenken und Weiterverbreiten. Weniger Freiheit, weniger Sicherheit – Grüne Wahnvorstellungen zur Hundehaltung. Erschreckend in jeder Hinsicht ist die neueste Verbots- und Regulierungswahnvorstellung der Grünen. Gesetzesentwurf zum Schutz vor Gefahren durch Hunde in der Stadt: http://www.claudia-haemmerling.de/2012/entwurf-hundegesetz.pdf Für die Schnellleser nachfolgend stichwortartig eine kurze Zusammenfassung dieses Gesetzesentwurfs, der viele Parallelen zum Waffengesetz aufweist: Ø Kategorieeinführung für Hunde: Groß und schwer = Verdacht auf Gefahr Ø Chipzwang = Registrierung (nicht zum Vorteil des Hundes, sondern nur zu staatlichen Zwecken) Ø Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung von HundehalterInnen Ø Regelmäßige Überprüfung großer und gefährlicher Hunde bei einer staatlichen Hundeprüfstelle Ø Bedingungen zum Halten (Besitzen) und Führen (Bedürfnisprinzip aus dem WaffG) Ø Auflagen, Haltungsuntersagung, Einziehung, Tötung bei Verdachtsmomenten (!) Ø Mitwirkungspflichten, Betretungsrecht – Einschränkung eines Grundrechts (Art. 13 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung) Der letzte Punkt müsste jeden freiheitsliebenden Menschen endlich wachrütteln: Die Hundebesitzer wären somit bereits die zweite Gruppe unserer Gesellschaft, für die das Grundrecht nach Art. 13. GG – Unverletzlichkeit der Wohnung – eingeschränkt werden soll und die damit rechtlich schlechter gestellt würden als ein Verbrecher. Bei Bürgern, die Waffen- und/oder einen Hund besitzen, haben staatliche Organe ein Betretungsrecht, während für die Betretung der Wohnung von Verbrechern ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich ist – wie geisteskrank ist das denn?!
  18. http://www.weserreport.de/ausgabe.php?p=2&ausgabe=MIT&e_id=142
  19. [ame=" "]Range Time with Cory & Erika - Chuck Norris Reloading A Glock - YouTube[/ame]
  20. hier unbedingt mitzeichnen, wir liegen momentan an sechster Stelle und währe damit raus!! https://www.dialog-ueber-deutschland.de/SiteGlobals/Forms/Vorschlaege/vorschlag_abstimmung_captcha-formular.html;jsessionid=DC8AC0C1CB566DE90AC84CE701992884.s6t2
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