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Califax

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Everything posted by Califax

  1. Dummheit an sich nicht. Aber die Folgen von angewandter Dummheit schon. Und das ist auch gut so!
  2. Wenn ich hier posten würde, was ich als kleines, süsses unschuldiges Kind im noch nicht straffähigen Alter gebaut habe, ach ja... - das verbietet mir aber §130a StGB.
  3. Geld spielt schon eine Rolle, denn das wollen die Chefs doch lieber selber in ihren Luxus investieren. Ausserdem müssen die dann keinen so grossen, auffälligen Kapitaltransfer nach old Europe organisieren.
  4. Schon der alte Indianerhäuptling Sitting Bull wusste: Den Pfeil können sie brechen, das Bündel nicht. :!: Aber wenn ich mal so ganz verschämt in Richtung BDMP schaue
  5. 1.3.1 der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil; Ist natürlich dünnes Eis. Friedrich Güll Das Büblein auf dem Eise Gefroren hat es heuer noch gar kein festes Eis. Das Büblein steht am Weiher und spricht zu sich ganz leis: "Ich will es einmal wagen, das Eis, es muß doch tragen. Wer weiß!" Das Büblein stapft und hacket mit seinem Stiefelein. Das Eis auf einmal knacket, und krach! schon bricht's hinein. Das Büblein platscht und krabbelt, als wie ein Krebs und zappelt mit Arm und Bein. "O helft, ich muß versinken in lauter Eis und Schnee! O helft, ich muß ertrinken im tiefen, tiefen See!" Wär' nicht ein Mann gekommen - der sich ein Herz genommen, o weh! Der packt es bei dem Schopfe und zieht es dann heraus, vom Fuße bis zum Kopfe wie eine Wassermaus. Das Büblein hat getropfet, der Vater hat's geklopfet es aus zu Haus.
  6. Da das Rohr ja nicht der Definition eines Laufes entspricht (Die Kugel fliegt nach Verlassen desselben ja im mehr oder weniger rechten Winkel weg), schiesst man nicht und das Ding müsste damit waffenrechlich problemfrei sein.
  7. Wenn man sich das Bild anschaut, dann ist hat die Zentrifuge tatsächlich max. 75 cm Rohrlänge. Allerdings sollen lt. Text die Kugeln 32 Pfund schwer gewesen sein (da wären dann ein Kaliber von ca. 5,5 Zoll ). Da komme ich bei 800 Umdrehungen auf satte 14.000 Joule. Ich weiss zwar nicht, ob das 9 Zoll Holz durchschlägt, aber der Baum kippt vielleicht um.
  8. Damit kämst du zwar auf knapp 2600 Jauls, aber eine Konstuktion aus dem vorvorigen Jahrhundert hätte das bestimmt nicht mitgemacht. Schau mal, so für das Gefühl, was deine Waschmaschine so bringt - etwa 800 bis 1600 Umdrehungen pro Minute, je nachdem. Bei mehr hebt das Teil ab.
  9. Und eine Schießerei im Tunnel ist nicht so schlimm? Hey, das muss ich gleich mal ausprobieren!
  10. So, was ich letztens gepostet habe, alles Quatsch. Physik 11. Klasse ist doch schon zu lange her. Jetzt Butter bei die Fische: Eine Bleikugel .58 wiegt ca. 19g (also 0,019 kg) Nehmen wir zur Vereinfachung der Berechnung einen Hammerwurf; die Energie ist ja stets konstant. Lässt man den Hammer von der Leine, fliegt er mit seiner bisherigen Geschwindigkeit weiter, allerdings geradeaus. Die Geschwindigkeit berechnet man aus dem Radius (Rohrlänge) und der Umdrehungszahl Geschwindigkeit = 2 * Radius * Umdrehungszahl (bei u/min noch durch 60 dividieren, um auf 1/s zu kommen) Energie = 1/2 Masse * Geschwindigkeit zum Quadrat Rechenbeispiele (geg. m = 0,019kg und Rohrlänge 1m): 1000 u/min -> 104 J 2000 u/min -> 417 J 3000 u/min -> 938 J
  11. Nein. Sollste nicht. Wollen doch das Knoff-Hoff für uns behalten! (Und denk an den Heise-Artikel zu den Hausdurchsuchungen)
  12. Pfui aba, wer Milch in den Kaffee tut, klaut auch kleinen Kindern die Silversterknaller! Jaja, ich arbeite dran... Hetz doch nicht so!
  13. Den SuRT brauchst du so oder so, da wirst du dann wohl nicht drumherum kommen.
  14. Neues Liedchen unserer lieben Mitbürger: 1. Bomben baun und Staßenschlacht, Terror ist so schön. Hat gerummst die ganze Nacht - Wir wollen sprengen gehn. Halli, hallo! Halli, hallo! Wir wollen sprengen gehn. 2. Flocken wirbeln, Semtex kracht, Terror ist so schön. Wer Angst hat, der wird ausgelacht. - Wir wollen sprengen gehn. Halli, hallo! Halli, hallo! Wir wollen sprengen gehn. 3. Rote Nase, Staub im Haar, Terror ist so schön, heisser als im vorÂ’gen Jahr. - Wir wollen sprengen gehn. Halli, hallo! Halli, hallo! Wir wollen sprengen gehn.
  15. Bei 2/3 illegaler Waffen kann man soviel die Legalwaffenbesitzer kontollieren, wie man will. Es ist eigentlich ein Wunder, dass durch die vielen illegalen Waffen nur relativ wenig Unheil geschieht.
  16. Die verstehen uns doch sowieso nicht!
  17. Aber bitte nur Kindersekt, und zwar den ohne Kohlensäure, bitte! Sonst kotze ich wieder auf meine Wattebauschsammlung, und das wollen wir doch nicht! Du, schön, dass wir darüber gesprochen haben!
  18. Du, ich_bins, der Fritzig, der, der will uns damit sagen, dass wir von nun an immer politisch korrekt posten sollen, du! Nich?
  19. Die waren bestimmt auch nicht sachkundig.
  20. Auch berufliche Waffenträger sind nur Menschen. Und wenn die in der Schule aufgepasst hätten, hätten sie auch ... (*Zensur*)
  21. Kann es sein, dass ich diesen Beitrag schon woanders gesehen habe? Da haben sie "nachgewiesen", dass ein Projektil immer vom Luftzug verweht wird, wenns am Scheitelpunkt ankommt. Gefunden habe die keine Murmel. Naja, der Polizist hat auch immer ganz schön schräg geschossen. Wollte sich wohl nicht selbst gefährden. Ach ja - es war in der "Show, die Wissen schaft"
  22. Ist doch logisch - alles, was selten ist, ist teuer. Wird dagegen von einer Sache viel produziert, sinken zwangsläufig die Herstellkosten. Warum soll das für unsere lieben islamistischen Brüder nicht gelten?
  23. Nach Auffassung diverser Gerichte muss nur erkennbar sein, wer gemeint war... Hier aber mal was Positives: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Autofahrer freigesprochen, der Polizisten als “Wegelagerer” bezeichnete. Die Äußerung ist nach Auffassung der Richter noch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, zumindest in der konkreten Situation (Gurtkontrolle). Bemerkenswert die Urteilsbegründung, so beck-online: Es gehöre zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit jedes Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren. *Warnung*: Andere Gerichte sind an diese Entscheidung nicht gebunden. Aus: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/05/02/wegelagerer-keine-beleidigung/
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