Wie sieht's da eigentlich aus, wenn man die Bilder im Rahmen einer Diskussion einfach nur vom Originalspeicherort verlinkt?
Der Link ansich stellt ja bereits eine Quellenangabe dar, das Posten des Bildes ist nichts anderes als ein Zitat im Rahmen einer Diskussion.
Natürlich ist hier die Diskussion ein entscheidendes Kriterium, stellt sie doch das in UrhG §51 Nr. 2 geforderte selbständige Sprachwerk dar (im weiteren Sinne einer Diskussion auf einer Waffenseite mit dem Thema Waffen evtl. auch ein populärwissenschaftliches Werk). Natürlich sollte man fremde Bilder eben nicht auf den eigenen Webspace stellen. Das ist auch einer der Gründe, warum ich meine Bilder eben auf meinen Webspace stelle. Eine Verlinkung ist wohl im weitesten Sinne als eine Quellenangabe zu werten, wenngleich die sicherlich nicht den notwendigen rechtlichen Umfang hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat#Zitate_im_Deutschen_Urheberrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Quellenangabe
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinzitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fzitat
Bilder von fremden Webseiten verwende ich ihm Üblichen nur dann, wenn ich mir sicher bin, dass die Seitenbetreiber selber nicht Inhaber (oder Vertreter des Inhabers) des Urheberrechts sind - oder alternativ Bilder von mir selbst ohne Quellenangabe und Rückfrage auf ihrer Seite haben (was auf Waffenseiten mittlerweile nicht ganz unüblich ist... ).
Mit der Verfahrensweise hatte ich in jetzt fast 10 Jahren bisher nur ein einziges Mal einen Vorfall, in dem jemand sein Urheberrecht meinte durchsetzen zu wollen, hier waren aber alle notwendigen Bedingungen für ein ordentliches Zitat erfolgt, so dass ich das Bild nur freiwillig entfernt und gegen einen entsprechenden Kommentar getauscht habe.
Nichtsdestotrotz hast Du natürlich vollkommen Recht, dass man mit soetwas heutzutage wirklich aufpassen muss, grade als Betreiber einer nicht-kommerziellen Webseite mit weitgehend öffentlichem Forum.
Wird echt Zeit, dass ein gesetzliches Abmahn-Limit geschaffen wird.
Ich bezweifle, dass der, der gegen Dich geklagt hat, tatsächlich einen realen Wert von 4.000 Euro mit welchem Bild auch immer hätte erzielen können. Aber Klagen ist ja heute so schön einfach als Möchtegern-Urheber in Deutschland...