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Didi

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Posts posted by Didi

  1. Ein Wechsellauf muss m.E. grundsätzlich eingetragen werden

    Worauf basiert diese Einschätzung? Hört man öfter, genauso aber die Version mit der Nicht-Notwendigkeit.

    Der oben zitierte Passus aus dem WaffG gibt zumindest eine Pflicht zur Eintragung nicht her. Daher ist ja auch im Neuentwurf eine entsprechende Änderung vorgesehen.

  2. Ich beabsichtige mir einen 686er in .357 Mag. zu kaufen. Muß ich nun eine MEB für .38 Special auch beantragen???? oder reicht die MEB zur .357 Mag für beide?

    Manche Händler verkaufen .38 SPL an Leute mit .357-MEBs, andere nicht.

    Das Gesetz lässt sich darüber nicht genau aus, Verwaltungsvorschriften gibt's bisher nicht, daher legt das auch jeder SB aus, wie er (oder seine Vorgesetzten) meint, dass es richtig ist.

    Sicherer ist, wenn Du zusammen mit der Waffe die MEB für beide Kaliber beantragst. Da das nur ein Stempel ist, sollte das auch nur einmal kosten.

    Grundsätzlich ist der Besitz von Munition (ausserhalb des vorübergehenden Besitzes im Rahmen des §12) eher ungünstig, wie gesagt, sicher ist sicher - beantrage gleich beides.

  3. Ich beabsichtige mir einen 686er in .357 Mag. zu kaufen. Muß ich nun eine MEB für .38 Special auch beantragen???? oder reicht die MEB zur .357 Mag für beide?

    Manche Händler verkaufen .38 SPL an Leute mit .357-MEBs, andere nicht.

    Das Gesetz lässt sich darüber nicht genau aus, Verwaltungsvorschriften gibt's bisher nicht, daher legt das auch jeder SB aus, wie er (oder seine Vorgesetzten) meint, dass es richtig ist.

    Sicherer ist, wenn Du zusammen mit der Waffe die MEB für beide Kaliber beantragst. Da das nur ein Stempel ist, sollte das auch nur einmal kosten.

    Grundsätzlich ist der Besitz von Munition (ausserhalb des vorübergehenden Besitzes im Rahmen des §12) eher ungünstig, wie gesagt, sicher ist sicher - beantrage gleich beides.

  4. Nichts anderes ist es übrigens mit diesem GFF-Quatsch.

    Es existiert ein Sofortbedarf an geschützten Fahrzeugen für den Einsatz. Es gibt eine Handvoll Fahrzeuge auf dem Markt, die von einer ganzen Reihe von Nationen bereits im Einsatz erprobt sind.

    Das BWB macht jetzt was, um den Sofortbedarf zu stillen?

    Sie schreiben ein GFF aus, bei dem grossteils nur Kasperle-Autos im Bereich der relevanten Fahrzeuggrösse teilnehmen und "testen" in ihrer unendlichen Weisheit die bereits einsatzerprobten Alternativen zu Tode.

    Ich habe mittlerweile genug von den Beschaffern der BW live erlebt, um das kalte Grausen zu bekommen, wenn ich drüber nachdenke - da braucht es nichtmal einen einzigen Politiker dazu... PDT_Armataz_01_19

  5. Nichts anderes ist es übrigens mit diesem GFF-Quatsch.

    Es existiert ein Sofortbedarf an geschützten Fahrzeugen für den Einsatz. Es gibt eine Handvoll Fahrzeuge auf dem Markt, die von einer ganzen Reihe von Nationen bereits im Einsatz erprobt sind.

    Das BWB macht jetzt was, um den Sofortbedarf zu stillen?

    Sie schreiben ein GFF aus, bei dem grossteils nur Kasperle-Autos im Bereich der relevanten Fahrzeuggrösse teilnehmen und "testen" in ihrer unendlichen Weisheit die bereits einsatzerprobten Alternativen zu Tode.

    Ich habe mittlerweile genug von den Beschaffern der BW live erlebt, um das kalte Grausen zu bekommen, wenn ich drüber nachdenke - da braucht es nichtmal einen einzigen Politiker dazu... PDT_Armataz_01_19

  6. Ja, da sind sie wider, alle die, die es besser wissen. Da werden Geheimnisträger zu Märchenprinzen und ungediente Dummschwätzer zu Militärspezialisten.

    Ich weiss nicht, was Du hier schon wieder faselst.

    Aber der Inhalt des Artikels trifft recht genau auf den Punkt.

    Das Problem ist bekannt, seit Jahren.

    Und anstatt sich darum zu kümmern, wird Geld sinnlos in andere Projekte verpulvert, deren Scheitern man schon ohne allzutiefe Insiderinformationen voraussagen kann.

    Wir könnten schon seit Jahren CSAR-Fähig sein, wenn es denn die Bundeswehrführung wollte und Eier hätte - hat sie aber nicht.

    Wenn wir heute ein erprobtes CSAR-Muster ordern würden, wären in spätestens 12 Monaten Techniker und in 2 Monaten Piloten verfügbar, entsprechende Wartungs- und Ersatzteilpakete sind problemlos abzuschliessen, schliesslich fliegen 60er sowohl hierzulande als auch im Einsatzland. Aber das wäre vermutlich alles viel zu einfach, da lassen wir uns dann lieber noch 12 Jahre bis 2020 Zeit und torpedieren evtl. zielführende Projekte mit Bullshitideen - die womöglichen Toten, die deswegen zu beklagen sind, fallen dann immerhin mit Glück nach dem DZE der Verantwortlichen an.

    Wenn ich keine souverän agierende Führung habe, habe ich auch kein souveränes Deutschland. Leider.

  7. Ja, da sind sie wider, alle die, die es besser wissen. Da werden Geheimnisträger zu Märchenprinzen und ungediente Dummschwätzer zu Militärspezialisten.

    Ich weiss nicht, was Du hier schon wieder faselst.

    Aber der Inhalt des Artikels trifft recht genau auf den Punkt.

    Das Problem ist bekannt, seit Jahren.

    Und anstatt sich darum zu kümmern, wird Geld sinnlos in andere Projekte verpulvert, deren Scheitern man schon ohne allzutiefe Insiderinformationen voraussagen kann.

    Wir könnten schon seit Jahren CSAR-Fähig sein, wenn es denn die Bundeswehrführung wollte und Eier hätte - hat sie aber nicht.

    Wenn wir heute ein erprobtes CSAR-Muster ordern würden, wären in spätestens 12 Monaten Techniker und in 2 Monaten Piloten verfügbar, entsprechende Wartungs- und Ersatzteilpakete sind problemlos abzuschliessen, schliesslich fliegen 60er sowohl hierzulande als auch im Einsatzland. Aber das wäre vermutlich alles viel zu einfach, da lassen wir uns dann lieber noch 12 Jahre bis 2020 Zeit und torpedieren evtl. zielführende Projekte mit Bullshitideen - die womöglichen Toten, die deswegen zu beklagen sind, fallen dann immerhin mit Glück nach dem DZE der Verantwortlichen an.

    Wenn ich keine souverän agierende Führung habe, habe ich auch kein souveränes Deutschland. Leider.

  8. Hallo

    kann es sein daß beim §14 die 2/6 Regel nicht mehr vorgeschrieben wird?

    so long

    Reloader

    Wie kommst Du darauf?

    Mal das Dokument gelesen? PDT_Armataz_01_18

    § 14 Absatz 2 wird nicht geändert.

    Im Gegenteil wird in Absatz 3 nocheinmal explizit auf Absatz 2 verwiesen.

    Und auch in Absatz 4 wird deutlich auf die Beachtung von Absatz 2 Satz 3 verwiesen - damit ist die Interpretierbarkeit der 2&6-er-Regel Geschichte, sie gilt für Grün und Gelb.

    Siehe hierzu auch die Erläuterungen auf Seite 46 des Dokuments (3. Absatz zu Buchstabe B).

    Interessant hierbei ist aber, dass man künftig auch Waffen beantragen kann, die in anderen Sportordnungen als der Verbände, denen man angehört, erfasst sind. Das ist neu.

  9. ...und die Armee sich auf den Krieg der vierten Generation vorbereiten muss der asymetrisch verlauft.

    Das ist noch das kleinste Problem. Das ist eine normale Lernkurve (auf der wir uns immerhin durch 15 Jahre Auslandseinsätze nicht mehr ganz unten befinden), Umstrukturierung (die eigentlich im Rahmen des Erträglichen bleiben könnte). Die Grundgerüste und Grundfähigkeiten wären da, nur werden sie leider zu oft nicht oder falsch genutzt.

    Das Problem heute ist eine Politik, die nicht mehr weiss, wofür eine Armee ausgebildet und da ist und eine Führung, die nicht mehr weiss, wie man eine Armee im Einsatz führt.

    In der derzeitigen Wehrverwaltungsarmee, geführt von inkompetenten Managern mit Hang zur Inzucht werden all die guten Ansätze und Fähigkeiten die notwendig wären gebremst und beschnitten, all die schlechten und unbrauchbaren Phänomene jedoch verstärkt.

    Wenn man die mittlere und untere Führungsebene ihre brauchbaren Vorstellungen würde umsetzen lassen, dann sähe die Fähigkeit zu der von Dir angesprochenen Einsatzform schon ganz anders aus - und das im Rahmen des aktuellen Verteidigungsbudgets. Einsparungspotentiale gibt es viele (Stichwort A400M; Eurofighter, PzH2000).

  10. Das würde ich nicht verallgemeinern. ...

    Doch. Ohne mit der Wimper zu zucken.

    Werden aber jetzt nach und nach Aufgerüstet.

    In ausreichendem Maße, mit dem Material, was sie auch wirklich brauchen?

    Was vielleicht im Rahmen von Sofortbeschaffungen im kleinen Rahmen (Visiere, Medic-Ausbildung und -Ausstattung, Waffen und Kleingerät) gehen mag, ist bei Grossprojekten nach wie vor ein Graus.

    Sei es aus politischen Gründen die Unfähigkeit, eine organische Luftverlastbarkeit garantieren zu können, seien es Unterstützungshubschrauber ohne die wichtigste Waffe für eine solche Mission, seien es geschützte Fahrzeuge, in denen Unsinnskandidaten ernsthaft in die Auswahl genommen werden. Oder sei es ein unsinniges Modernisierungsprojekt für den Infanteristen, bei dem Bliden versuchen, dem Tauben irgendwelche Sachen anzudrehen. Zumindest Letzteres ist bei den Amis zwar noch schlimmer, das macht es aber im Umkehrschluss bei uns nicht gut.

    Und da muss eine Armee, wie die Bundeswehr natürlich auch erst mal ihre Erfahrungen machen. Logistik, Verwaltung, Beschaffung, Ausrüstung, Bewaffnung, Munition, Geräte, ärztliche Versorgung. Das war bis auf einen minimalen % Satz, doch nur für eine Hobby Verteidigung`s Armee gedacht.

    Die Armee vor '90 war wenigstens noch eine, die den Namen verdient hat. Die in sie gestellten Aufgaben (Verzögerung, Abschreckung) hat bzw. hätte sie gut bis sehr gut erfüllt.

    Bei der derzeitigen Umstrukturierung der BW geht ihr die Befähigung zur Durchführung der ureigensten Aufgabe - die des Heimatschutzes - eher früher als später verloren. Währenddessen brechen die Politiker mit unsinnigen Auslandseinsätzen dem verbliebenen Rest das Rückgrat und demotivieren mit Führungsstil und Konzeptlosigkeit den Führernachwuchs.

    Die Hobby-Armee kommt erst.

  11. Bereits im Fall taser-bewaffneter Polizei oder privater Security wird kritisiert, dass Gefahren des Taser-Einsatzes meist nicht bekannt sind, auch gesunde Menschen durch den Schocker umgebracht werden können und man den potentiellen Opfern beispielsweise Herzkrankheiten nicht ansieht - mit im Wortsinn fatalen Folgen.

    Dummerweise ist diese "Kritik" sachlich falsch, faktisch unbelegt und statistisch nicht haltbar. Aber es wäre ja etwas Neues, wenn man für Presseartikel vorab seriös recherchiert...

    Der Grossteil der Tasereinsätze ersetzt die Verwendung von anderen polizeilichen Einsatzmitteln, sei es Schlagstock oder Schusswaffe. Zur vielkritisierten und natürlich total ungerechtfertigten "Disziplinierung" werden die Dinger wohl seltenst eingesetzt. Meist liegt ein Widerstand vor, der entweder damit oder mit körperlicher Gewalt gebrochen werden muss. Natürlich kann man dabei ganz tolle Videos drehen, die bei entsprechend unbedarften Personen Entrüstungsstürme hervorrufen, aber wenn man ein wenig in die Tiefe geht, dann sieht man, dass der Einsatz von Tasern eher Verletzungen und Todesfälle verhindert.

    Dass der Einsatz verhältnismässig sein muss, ist IMHO eine Selbstverständlichkeit. Hilfsmittel körperlicher Gewalt sollte man nur sehr dosiert und gewählt einsetzen. Und ein umfassendes Training daran und Kenntnis darüber setze ich auch vorraus.

    Lesestoff; selbst beim eher linksorientierten Telepolis muss eingelenkt werden:

    http://www.heise.de/tp/r4/html/result.xhtml?url=/tp/r4/artikel/26/26373/1.html&words=taser&T=taser

    http://www1.wfubmc.edu/news/NewsArticle.htm?Articleid=2165

    http://scienceandresearch.homeoffice.gov.uk/hosdb/publications/police-weaponry/

  12. Und Führen heißt doch nichts anderes, als die tatsächliche Gewalt über die Waffe, außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder befriedeten Grundstücks auszuüben, sie also zugriffsbereit zu haben.

    ...und ausserhalb einer Schiessstätte oder des nicht zugriffsbereiten Transports (hier werden die Regelungen übrigens schützenfreundlicher, soweit ich das mitbekommen habe).

    Also überall da wo der Sportschütze seine Waffen dabei hat, führt er nicht.

    Damit ist das Führverbot für Anscheinswaffen auch inhaltslos für ihn. Daher mein ursprünglicher Einwand.

    Wenn man dafür einen Waffenschein bräuchte, müsste ihn jeder Sportschütze und jeder Jäger haben, um mit der Waffe zu schießen.

    Jäger wiederrum führen (Anscheins)Waffen auch ausserhalb der in §12 ausgenommen Situationen. Sie wären also vom Führverbot und damit wegfallenden Bedürfnis betroffen gewesen, wenn sie nicht explizit von diesem Verbot ausgenommen worden wären: "Führensregelungen in §13 Abs. 6 bleiben hiervon unberührt".

    Ergo - in diesem Fall geht's wirklich nur um das Führen von Anscheinswaffen, das Sportschützen sowieso nicht betrifft. Die Jäger würde es zwar theoretisch betreffen, die sind aber ausgenommen.

    Sicherlich hätte man das noch etwas zweckmässiger formulieren können, aber das Ziel der ursprünglichen Absicht wird erreicht ohne allzu viele Nachteile zu bringen.

  13. Und Führen heißt doch nichts anderes, als die tatsächliche Gewalt über die Waffe, außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder befriedeten Grundstücks auszuüben, sie also zugriffsbereit zu haben.

    ...und ausserhalb einer Schiessstätte oder des nicht zugriffsbereiten Transports (hier werden die Regelungen übrigens schützenfreundlicher, soweit ich das mitbekommen habe).

    Also überall da wo der Sportschütze seine Waffen dabei hat, führt er nicht.

    Damit ist das Führverbot für Anscheinswaffen auch inhaltslos für ihn. Daher mein ursprünglicher Einwand.

    Wenn man dafür einen Waffenschein bräuchte, müsste ihn jeder Sportschütze und jeder Jäger haben, um mit der Waffe zu schießen.

    Jäger wiederrum führen (Anscheins)Waffen auch ausserhalb der in §12 ausgenommen Situationen. Sie wären also vom Führverbot und damit wegfallenden Bedürfnis betroffen gewesen, wenn sie nicht explizit von diesem Verbot ausgenommen worden wären: "Führensregelungen in §13 Abs. 6 bleiben hiervon unberührt".

    Ergo - in diesem Fall geht's wirklich nur um das Führen von Anscheinswaffen, das Sportschützen sowieso nicht betrifft. Die Jäger würde es zwar theoretisch betreffen, die sind aber ausgenommen.

    Sicherlich hätte man das noch etwas zweckmässiger formulieren können, aber das Ziel der ursprünglichen Absicht wird erreicht ohne allzu viele Nachteile zu bringen.

  14. .....doch, zu dem vom Bedürfnis umfassten Zweck (noch) PDT_Armataz_01_13

    Gem. §12 WaffG ist das Führen von Schusswaffen auf einer Schiessstätte, beim Biathlon oder auf befriedeten Grundstücken von der Erlaubnispflicht ausgenimmen, de facto "führt" man da also seine Waffen nicht.

    Eine Änderung des §12 hätte so grundlegende Konsequenzen, dass der gesamte legale Waffenbesitz ad absurdum geführt würde, da wäre das nichtmehr-führen-dürfen von Anscheinswaffen das kleinste Problem, da davon alle Arten Schusswaffen erfasst wären.

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