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Raging-Bull

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About Raging-Bull

  • Birthday 06/13/1981

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Wohnort
    7
  • Interessen
    Schiessen, Autos,
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Nein
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Nein

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    BDMP

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  1. Hallo Leute, bin seit nem Monat in Kolumbien, war auch schon schiessen, laueft aehnlich ab wie in Amerika, alles auf dem freien Feld, ist n Klasse Feeling.. Nun sprach mich einer der Ansaessigen an, es waere moeglich eine Waffe aus Deutschland mitzubringen und hier eine Licenca de Armas fuer die Zeit meines Aufenthalts zu bekommen. Was waere da in Deutschland zu tun? Es waere auch moeglich eine Waffe hier zu kaufen und sie in einem Safe (hier bei der Familie meiner Frau) zu verwahren und sie eben zu nutzen und ggfalls zu fuehren wenn ich hier bin. Durch meine Deutsche WBK haben die Behoerden hier sehr viel vertrauen. Hoert sich fuer mich interessant an, da wir sehr viel hier im Inland ausserhalb der Staedte mit dem Auto unterwegs sind und reisen, aber hat jemand Erfahrung mit dem Transport von Waffen in nicht EU Laender? An wen koennte ich mich denn wenden? Wuerde eine "Einladung" der hier ansaessigen Polizeibehoerde welche ich beglaubigt uebersetzen lasse denn genuegen? Vielleicht kann mir jemand helfen. PS: Fuer nicht vorbestrafte Einheimische ist der Erwerb von 3 Waffen nach Wahl recht unbuerokratisch. Fuehren ist verdeckt auch moeglich. Allerdings nicht in der Disco oder grossen oeffentlichen Veranstaltungen. Sonst ueberall u jederzeit. gruesse Raging-Bull
  2. Vergiss nicht die Mossberg Typen, die sind am brutalsten...
  3. Hm, den Schwarzpulver Revolver würd ich gerne nehmen, geht das auch ohne Schwarzpulver Schein? Gibt ja so Lade-Pellets, oder? Das wäre eine Erinnerung fürs Leben, die Beretta soll er verklopfen... Ich werds ihm morgen sagen... Danke für die Antworten..
  4. Hallo, ich frage hier nun wegen meinem Vater an. Er ist mittlerweile 57 Jahre alt, hat 1973 seine WBK beantragt, viele seiner Waffen bereits wieder veräussert und wurde nun vom SB aufgefordert seine beiden letzten Kurzwaffen (nichts besonderes, eine Beretta 22er Mod 76 und ein Schwarzpulver Revolver) innerhalb von 3 Monaten zu verkaufen u seine WBK abzugeben. Gab es mit den alten WBK´s nicht sowas wie ne Besitzstandsregel? Ist denn das so rechtens? Er ist wg einiger Differenzen vor einiger Zeit aus seinem Verein den er damals mitbegründet hat ausgetreten und geht echt nicht sooo oft schiessen, aber n Schiessbuch oder ähnliches hat er keines. Wie ist seine Handhabe? Falls es keine Möglichkeit gibt, den Schwarzpulver Revolver könnte ich mir auch unter den Nagel reissen, oder? Neue gelbe hab ich ja, einfach umtragen und fertig, oder? Würd mich freuen den ein oder anderen Tipp zu bekommen, grüsse RB
  5. Momentan seh ich es für diese Hammerpreise nicht ein allzu exzessiv zu Trainieren, nicht aus Geldnot, aber mich kotzt das echt an!
  6. wir sollten uns da dann zu gegebener Zeit zusammenschliessen!
  7. Wie soll man denn darauf reagieren? Wid es BKA Ausmahmegenehmigungen geben? Was machen denn 1000e von Imperator/590/870 besitzern?
  8. Bist du dir sicher? Ich kenn bestimmt 10 Leuts mit ner dann zu kurzen!
  9. Ja und wenn man dann exemplare wie ne kurze 890, 590 oder Imperator besitzt? Vor nem Monat haben einem viele noch zum kaufen geraten.... http://guns-online.de/gb4/showthread.php?tid=12143&page=last
  10. Was ist nun mit den kurzen Rep Flinten? Gibt es da einen beschluss und wenn ab wann gilt der?
  11. Dirty Harry ist ja noch oft online hier, will der mal nix posten? Immer noch beleidigt?
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