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flens69

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About flens69

  • Birthday 05/27/1969

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  • Website URL
    http://www.MyTriumph.de

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Wohnort
    84419
  • Interessen
    ERMA
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

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  • Meine Verbandsmitgliedschaften
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  1. Liest sich, als wenn das ein Aufsatz eines Sechstklässlers ist, der etwas beschreibt, das er lediglich theoretisch während der kurzen Recherche erfasst hat. Einige Dinge sind falsch. Bei anderen ist nur ein Bruchteil der Thematik angegeben.
  2. Ist doch ganz einfach: wir schießen ab sofort nur noch mit Goldgeschossen und die grünen Gutmenschen müssen die Diskrepanz zwischen dem Blei- und dem Goldgeschoss tragen. Damit hätten wir eine Menge Probleme sofort gelöst und es würden sich ganz neue Möglichkeiten eröffnen:up:
  3. ViperM hat Recht: für die Bedürfnisfreiheit muss lediglich das F im Fünfeck original draufsein und die Waffe eine "geborene" und keine "gekorene" sein. PTB war lediglich früher vorgeschrieben und es gibt diverse freie 4mm, die keine PTB-Zulassung haben. Einen Fallstrick gibt's dabei auch, da es durchaus auch 4mm-Waffen mit PTB aber ohne F gibt. Die sind nicht bedürfnisfrei und können daher nur mit Bedürfnis erworben werden.
  4. Die Frage ist, wieviel davon wirklich illegal war. Es wird immer groß aufgebauscht und am Ende waren evtl. 80% frei ab 18 Jahren und völlig legal. Ich sehe da zumindest Gaspistolen und Luftgewehre mit dabei und es würde mich nicht wundern, wenn die Hälfte von dem Zeug Deko, Salut und sonstiges ist.
  5. @Wilhelm25: das ist ganz normal, dass die unteren Waffenbehörden die Hilfe der LKA-Waffenexperten in Anspruch nehmen. Es gibt sogar Sachbearbeiter, die mangels Fachkenntnissen grundsätzlich alle Anträge auf rote WBK zur Prüfung dem LKA schicken. Das heißt nicht, dass die die Weisheit mit Löffeln gefressen haben. Aber zuständig sind die schon, wenn die damit quasi beauftragt werden.
  6. Die einzige Amnestie, die wirklich etwas bringen würde, wäre, wenn jede illegale Waffe in eine legale umgewandelt werden könnte. D.h. natürlich nur, solange diese nicht mit einer Straftat in Verbindung steht und der Antragsteller die üblichen Voraussetzungen (Sachkunde, körperliche Eignung, usw.) erfüllt. Damit würden dann auch wirklich viele der alten WK2-Stücke legalisiert werden. Alles andere ist "in die Tasche lügen". Die 2009er-Amnestie hat das ja zuletzt gerade wieder bewiesen. Was wurde denn abgegeben? Alte rostige Floberts aus Opas Gartenlaube, wertlose KK-Langwaffen aus Omas Kleiderschrank, Ramschware auf Erben-WBK oder Altbesitz-WBK bei denen Besitzer keinen teuren Safe anschaffen wollten, usw.
  7. Derlei bekomme ich auch alle Nase lang. Einfach an Egun markiert mit "Spam" weiterleiten und vergessen.
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