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Andreas458

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About Andreas458

  • Birthday 07/28/1963

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Wohnort
    Niedersachsen
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

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  • Meine Verbandsmitgliedschaften
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  1. In Jura-Foren kann man zum Thema Erbe (das betrifft ja nicht nur Gegenstände, sondern auch Verträge und andere Rechte des Verstorbenen) lesen, dass man als Erbe halt nicht die Gegenstände (oder Verträge, oder......) im klassischen Sinne "erwirbt" sondern in die Rechtsposition (ich hoffe ich habe das richtig formuliert) des Verstorbenen eintritt. Bei Verträgen (Versicherung, Pacht......) vielleicht leichter verständlich, da der Erbe quasi 1:1 den Namen mit dem Verstorbenenen austauscht und in seine Rolle schlüpft. Wenn der oder die Erben die (legalen) Waffen des Verstorbenen annehmen, dann kann das schon mal kein illegaler Erwerb (wegen fehlendem Bedürfnis und so) sein. Klar, dass sie dies innerhalb einer Frist der zuständigen Behörde anzeigen müssen. Das Thema Aufbewahrung würde ich mit einem kundigen Anwalt besprechen, Da wenn man das Thema weiter spinnt, man als Erbe ja nicht die Waffen erwirbt, sondern quasi das Altbestandsrecht der A-Schränke des Verstorbenen weiter führt. Das mögen Behörden anders sehen, die Ansicht muss aber nicht rechtmäßig sein, da diese Behörden sich ja nicht über das Erbrecht stellen können. Da sind wir wieder beim Anwalt........ Gruß Andreas
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