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Völker

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  1. Das Problem ist aber, daß man nicht mit "Gesunden Menschenverstand" an die Materie rangehen kann (vermutlich in Ermanglung desselben bei den Verfassern diverser Rechtsvorschriften) . Nach dem Wortlaut ist es unerheblich, ob man nach Montage mit der Waffe noch schießen kann, oder nicht. :x Sonst würde es ja heißen: "Vorrichtung zum Schießen mit einer Waffe..." oder so ähnlich. Einzige Möglichkeit: Es gibt für diesen speziellen Fall irgendwo eine Ausnahme, z.B. in einer VO (in der aktuellen, vorläufigen aber Fehlanzeige). Oder sonstwo - irgendwo muß es die geben, sonst wären ja auch die in Caliber 7-8/03, S. 86f. genannten Laser "Red-I" und "Laserlyte" auch verboten. Vielleicht solltest du mal den Autor, Michael Fischer caliber@vsmedien.de, dazu befragen.
  2. Großes Problem: WaffG / Waffenliste - Abschnitt 1 - Verbotene Waffen Tatsächlich stellt der Gesetzestext in seiner wörtlichen Auslegung ein Verbot für diese Gerätschaften dar, da - Vorrichtung (ja) - die das Ziel beleuchtet (ja) - oder markiert (ja) - für Schußwaffen bestimmt (ja) auch wenn der Gesetzgeber ganz was anderes im Sinne :?>: hatte. Ich weiß jetzt auch nicht, wie man hier Rechtssicherheit herstellen kann.
  3. Hallo Anaconda! Leider funzt der Link bei mir nicht - aber ich nehme an, das Teil ist ein Laserpointer, der in den Lauf gesteckt wird (oder ins Patronenlager) und dann die Grob-Einrichtung des ZFR erleichtert. Also eher was für Büchsenmacher. Ist IMHO erlaubt - zwei solche Produkte werden in der aktuellen Caliber-Ausgabe besprochen. Das Montieren mittels Adapter als Laserzieleinrichtung, wie von Dir beschrieben, stellt allerdings einen Straftatbestand dar.
  4. Es sind also weniger die originären Untertanen of Her Majesty sondern eher zugereiste Gangster mit neuem Know how
  5. 0.12" = 3mm als Großkaliber zu bezeichen? Richtig sind wahrscheinlich 12 mm. (sh. http://www.braunschweiger-feldkorps.de/windbuechse.htm) Naja, wenn der Rest genauso gut recherchiert ist, muß es ja stimmen.
  6. Was soll denn blos diese antichristliche Hetze, die manche hier betreiben? Ich bin katholisch (wenn ich auch selbstkritisch anmerken muß, ich könnte ein viel besserer Christ sein) und ich LIEBE Waffen (aber nicht den Kadavergehorsam der Armee). Wo ist da der Widerspruch? Aber mein Vereinsvorsitzernder ist bald vom Stuhl gefallen, als ich es ihm gesagt habe. "Und Deine Frau ist auch katholisch???" (schießt auch). Ich bin der Meinung, das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Die Christen unter uns (egal welcher Couleur) sollten dazu stehen: "ICH BIN DIE WAFFENLOBBY". Unser Pfarrer ist diesbezüglich auch ganz still geworden...
  7. Politischen Druck aufbauen: Die Abgeordneten Eurer Umgebung raussuchen (www.bundestag.de, www.bundesrat.de --> dann sich zum entsprechenden Landtag weiterhangeln) und höflich, freundlich anschreiben. Das sind doch sicher, von Ausnahmen abgesehen, auch "ganz normale Leute", die sich einfach noch nie mit der Materie befaßt haben.
  8. Aha, - danke für die Aufklärung - habe jatzt auch ein Interview gefunden: http://www.friedensrat.ch/kleinwaffen.killias.html Wenn ich mir dazu noch eine Schweizer Mundart vorstelle, hat das tatsächlich einen gewissen humoristischen Reiz...
  9. Schau mal bei www.visier.de vorbei - sowas scheint schon in Arbeit zu sein! (Zitat: "Fortsetzung folgt: Mit missionarischem Eifer - das Sündenregister des Jürgen Edgar Brenneke") (Oder war das etwa Deine originäre Idee, DH?
  10. Da habe ich auch Glück: Meine Gudsde (hochdeutsch: "Beste") :blover: ist von ihrer Familie schon etwas vorbelastet gewesen. Sie hat jetzt auch WBK und schießt in etwa so wie ich, obwohl sie viel weniger übt. Aber die Waffen muß ich putzen (macht mir auch mehr Spaß als ihr) und ansonsten könnte ich ihrer Meinung nach meine Begeisterung ein wenig zügeln - was sie immer wieder in giftigen Bemerkungen fallen läßt ("Ja, bei Deinen Waffensachen hast du Ordnung...", "Du merkst Dir nur was mit Kanonen zu tun hat" usw. :aua: Fazit: Gut, aber noch verbesserungswürdig! :wave:
  11. Seit wann sind Handgranaten keine Kriegswaffen? --> Also kann man davon ausgehen, daß es nur Dekos waren?
  12. Richtig! War das nicht so rübergekommen? Ich hatte geschrieben: "Hier reicht regelmäßige Teilnahme am Training des Vereines (Schießbuch führen!), 1 Jahr lang (nicht pro Waffe, sondern gesamt). Das Schießbuch sollte dann mindestens 3 Jahre lang nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubniserteilung geführt werden."
  13. Nach neuem WaffG ist auch das Regelbedürfnis neu definiert worden: - 2 mehrschüssige Kurzwaffen - 3 halbautomatische Langwaffen - Anzahl der Repetierflinten nicht extra geregelt. Alle übrigen Waffen, soweit nach der Sportordnung des Verbandes zugelassen, IMHO ohne Mengenbeschränkung ("Neue Gelbe") - aber nur 2 Waffen pro Halbjahr. Das Bedürnis zu diesen Waffen muß ab 1.April der (anerkannte) Verband bzw. sein angegliederter Teilverband (z.B. Landesverband) bescheinigen - ab der ersten Waffe! Hier reicht regelmäßige Teilnahme am Training des Vereines (Schießbuch führen!), 1 Jahr lang (nicht pro Waffe, sondern gesamt). Das Schießbuch sollte dann mindestens 3 Jahre lang nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubniserteilung geführt werden. Will man mehr als das "Kontingent", muß man bei überörtlichen Meisterschaften - im BDS LV12 z.B. wird ab April grundsätzlich die Teilnahme an Landesmeisterschaften gefordert - mitschießen. Obergrenzen werden vom Gesetz nicht angegeben, aber die waren auch bisher - auf dem Verordnungswege bestimmt - so zwischen 5 und 7 Kurzwaffen. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Mals sehen, was da auf uns zukommt.
  14. Kann mir jemald einen nachvollziehbaren Grund nennen, warum - so wenig Frauen Sportschützen sind - es extra für die wenigen sportschießenden Frauen eine eigene Wertungsklasse gibt? (IMHO bei allen größeren Verbänden :?: ) Der Hintergrund meiner Frage: Am Samstag war ich mit meiner Frau (schießt 9x19, .38, .22lfB und ein wenig 6,5x55) und ihrer Schulfreundin (Journalistin, noch nie eine Wumme in der Hand gehabt) auf dem Schießstand. Das Mädel hat auf Anhieb sowohl mit .22lfB als auch mit 9Para zwischen 80 und 90 ( ) Ringe geholt! Zu Hause habe ich ihr dann gleich mal die Adressen der BDS-Vereine ihrer Umgebung rausgesucht - so ein Talent sollte man doch nicht verschleudern. Nebennutzen: Gute Presse!
  15. IMHO werden hier im Tread "Schießleiter" und "Standaufsicht" durcheinandergebracht. Der "Schießleiter" besitzt eine verbandsinterne Ausbildung, bei der die Sportordnung einen nicht unerheblichen Teil darstellt. Der für den Schießbetrieb eines Standes "Verantwortliche" muß der Behörde gemeldet werden und muß als Qualifikation nur die Sachkunde lt. WaffG nachweisen.
  16. @Impulse Austria Man kann über das Fröschlein denken was man will - aber hier hat er nur SARKASTISCH den Gesetzgeber bzw. dessen Handlanger zitiert. Aber bei Euch in Austria ist ja eh alles anders. Gruß aus D
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