Das Problem ist aber, daß man nicht mit "Gesunden Menschenverstand" an die Materie rangehen kann (vermutlich in Ermanglung desselben bei den Verfassern diverser Rechtsvorschriften) . Nach dem Wortlaut ist es unerheblich, ob man nach Montage mit der Waffe noch schießen kann, oder nicht. :x Sonst würde es ja heißen: "Vorrichtung zum Schießen mit einer Waffe..." oder so ähnlich.
Einzige Möglichkeit: Es gibt für diesen speziellen Fall irgendwo eine Ausnahme, z.B. in einer VO (in der aktuellen, vorläufigen aber Fehlanzeige). Oder sonstwo - irgendwo muß es die geben, sonst wären ja auch die in Caliber 7-8/03, S. 86f. genannten Laser "Red-I" und "Laserlyte" auch verboten.
Vielleicht solltest du mal den Autor, Michael Fischer caliber@vsmedien.de, dazu befragen.