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Gatopardo

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Everything posted by Gatopardo

  1. Ohne das jetzt nochmals extra nachgelesen zu haben, aus der Erinnerung: Bestandschutz ja - aber MEB ohne sportliche Betätigung geknipst.
  2. also ganz offen gesagt, soooooo völlig falsch fände ich diese Idee im Grundsätzlich nicht - zumindest bei dem, was ich gelegentlich so als Erziehungsergebnis sehe Anscheinend kann man auch bei der Kindererziehung so richtige Fahrkarten "schießen"
  3. Nein. Ganz einfach aus grundsätzlichen Erwägungen nicht ! Es ist eine recht anmaßende auf geradezu feudaler Denkweise basierende Bevormundung unbescholtener und mehrfach überprüfter Bürger ! Wo soll das enden ? Wann wird es verpflichtend, einen vorhandenen Gartengrill 5 X im Jahr zu benützen ? Man kann meinetwegen Erwerb und Nutzung an bestimmte Voraussetzungen binden, das ist auch z.B. beim Kfz so, dient in weiterem Sinne durchaus dem Gemeinwohl. Aber schon die erstmalige Dreijahresregelüberprüfung ist unter diesem Gesichtspunkt fragwürdig. Wer die Voraussetzung zum Waffenerwerb und Besitz erfüllt dem sollte als erwachsenem Bürger selbst überlassen sein, wie oft er sein Eigentum benutzt. Ich gehe pro Jahr das Mehrfache der in dieser Diskussion im Raume stehenden Anzahl auf den Stand, aber das tue ich, weil es mir Spaß macht und nicht um behördliche Vorgaben erfüllen zu können. Das Ganze spiegelt die m.E. falsche bundesrepublikanische Sichtweise wieder, daß Waffenbesitz ein "Privileg" ist und nicht ein "Recht", was es in anderen und absolut demokratischen Ländern ist. Man muß zwar damit leben, weil es gültiges Gesetz ist, aber Gutfinden muß man es deshalb wirklich nicht ! GP
  4. Wieso das denn ? Selbstverständlich führe ich ein Schießbuch ! Damit könnte ich jedem taggenau belegen, wann und wie oft ich die letzten 10 oder mehr Jahre, mit welchen Waffen in welchen Kalibern und auf welchen Ständen ich war - und noch ein paar Extras mehr . Tue ich aber nicht, denn das sind MEINE Aufzeichnungen, die MEINER Information und Erinnerung dienen ! Fazit : Nicht das Führen eines Schießbuches, was absolut Sinn macht, ist der Fehler, sondern der Umgang mancher Leute damit - das ist schon ein erheblicher Unterschied ! GP
  5. Na ja, das Finanzamt per Hebel Gemeinnützigkeit kann da schon so Manches ................. Und da fängt das Problem möglicherweise auch schon an. Steht eine Vereins-Satzung nicht gewissermaßen schon im Konflikt zum GG, wenn sie Schwulen und Andersgläubigen die Aufnahme verweigert ? Zumindest wenn der Verein Gemeinnützigkeit beansprucht, könnte das schwierig werden. ICH weiß es wirklich nicht, was hier geht und was nicht, aber unsere gesetzlichen Regelungen heutzutage machen Vieles möglich, worüber man früher (und auch heute noch) nur den Kopf schütteln konnte. Andererseits, wenn ich so sehe, wer Alles in der "Christlich Demokratischen Union" Mitglied ist, sind das tatsächlich nur Christen, dann kann ein katholischer Schützenverein wohl auch Muslime ertragen und bei Schwulen sehe ich da erst Recht keine Probleme, denn Gerüchten zufolge soll das mit dem Schwulsein auch in der katholischen Kirche schon länger nicht soooo völlig unbekannt sein ......................
  6. Jede Generation muß mit ihren eigenen Problemen fertig werden Ja, so sind sie nun mal die lieben Kleinen, ungeniert in vorausschauender Uneigennützigkeit wird schon mal das Erbe im Voraus verteilt, obwohl die künftigen Erblasser störrischerweise noch gar nicht dran denken, ihre Position unter den Blümchen einzunehmen
  7. Damit das Weibsvolk nicht rankommt natürlich - die sind doch auch dort oben
  8. Was juckt mich das Elend meiner Erben ? Die dürfen dann gerne darüber fluchen, wie viel Bares ihnen durch meine Leidenschaft für gute Waffen entgangen ist
  9. Zum Prüfen eines solchen Teils gehört dann aber auch eine fachärztliche Aussage dazu, was man über die nähere Umgebung des Ohres an belastenden Geräuschen aufnimmt. Ein guter (!) Gehörschutz geht nicht umsonst über das Ohr hinaus, das Verstopfen des Gehörgangs allein reicht eben nicht.
  10. Ich würde in dem Fall die Transferkosten gerne aus eigener Tasche bezahlen !!!
  11. Ja, wenn darin EWB-Pflichtige Waffen aufbewahrt werden, muß dieser abgenommen werden, so wie letztlich auch jeder Waffenschrank "abgenommen" werden muß , was aber durch die Zertifizierung allgemein geschehen ist. Im hier genannten Fall mit den Druckluftwaffen oder Blankwaffen gilt das, was geschrieben steht: Fest und verschließbar. GP
  12. Deswegen steht dort ja auch "oder vergleichbare Sicherung" . Fest, verschließbar, das sind die Kriterien um die es geht, nicht betretbar oder Behältnis oder Kiste, nicht Kammer oder Raum. GP
  13. Analog zu den Bestimmungen über "vergleichbar gesicherte Räume" bei den EWB Pflichtigen Waffen und den Anforderungen einer "vergleichbaren Sicherung" hier, wie oben zitiert, reicht dann aber auch ein verschließbarer Raum innerhalb des Hauses, denn dieses IST eine vergleichbare Sicherung. Treppenhaus, Gänge, Flure etc. , die nur durch die äußere Umhüllung des Hauses gesichert sind, dürften tatsächlich fraglich sein, ein fest verschließbarer Raum innerhalb des Hauses erfüllt aber die Kriterien der Vergleichbarkeit zu einem fest verschlossenen Behältnis. Ob jemand einen Schrank verschließt oder seine Besenkammer ist in dem Fall die "vergleichbare Sicherung". GP
  14. ICH ganz sicher doch ! Ich habe es selbst erlebt, daß in diesem schönen Rechtsstaat, in dem zwar eine sgn. echte Rückwirkung, also nachträgliche Verschlechterung durch Gesetzesänderungen, in Bezug auf die Straftaten von Verbrechern gesetzlich verboten ist, diese aber problemlos anwendbar wird, wenn es sich um ordnungsgemäß erworbene Rechte und Ansprüche unbescholtener Bürger handelt. Habe ich damals sogar schriftlich vom Innenministerium bestätigt bekommen ! GP
  15. Also hinter einer Kammer in welcher sich die Hülsen nicht ausdehnen ist der Aufenthalt nicht so komfortabel, da "zieht" es so
  16. Der Endpreis wird das garantiert auch sein ..........................
  17. Wie ich schon sagte, wenn es in der Sache seine Berechtigung hat, dann ist zumindest gegen einen Teil der Maßnahmen nichts einzuwenden. Aber das ändert immer noch nichts daran, daß der Artikel reißerisch aufgemacht ist und teilweise ans Lächerliche grenzt. Wenn unser Verein mit über 250 Mitgliedern eine Sammelbestellung z.B. mit Schrot und KK Munition macht, dann müßte man der dortigen Logik zufolge, wo man für 1,5 to Material die Bundeswehr benötigt, dann schon fast der Nato Einsatzfall ausgerufen werden GP
  18. Wenn das so ist, dann hat es teilweise seine Berechtigung. Aber was da berichtet wird ist erst mal Stimmungsmache ohne Seriosität ! DAS stört mich, nicht das hier möglicherweise einem Typen aufgrund tatsächlich fehlender Eignung die WBK gezwickt wird. Aber auch das Alles ist noch lange kein Grund, frei erhältliche Dinge wie Wiederladematerial und Komponenten einzusacken. Das ist legales Eigentum, das er auch nach Verlust der WBK behalten, veräußern oder verschenken kann ! GP
  19. Der "verhaltensauffällige Besitzer" - ja was hat er denn getan ? Daran gezweifelt, daß Frau Merkel alternativlose Politik macht ? Womöglich gar in Frage gestellt, daß Martin Schulz die Republik rettet ? Gar noch Schlimmeres ? Ist ja entsetzlich ! LEE Pressen und RCBS Matrizen auf dem Index ? Was das Bild anbelangt, soll das irgendwie beeindrucken ? Was die 114 Waffen betrifft, na er hatte diese doch offenbar legal, oder nicht ? Keiner kann nach diesem typischen medialen Sensationserguß ohne harte Fakten wirklich beurteilen, was da tatsächlich abging, Hauptsache mal wieder eine Meldung die beim ahnungslosen Bürger ein Erschauern auslöst. Peinlich das Ganze ! GP
  20. Partiell humorvoll - mit Neigung zum Grantler ..............
  21. Eine Plastik-Glock ein Schmuckstück ???? Hast Du das jetzt ernst gemeint ??????
  22. Die Tatsache, daß man die Reichsbürger für teilweise sogar gefährliche Idioten hält, macht einen ja nicht automatisch zum kritiklosen, glühenden Bewunderer unserer Politik. Man kann durchaus und ohne den geringsten Widerspruch in der Sache, zu diesem Staat stehen, aber trotzdem Politiker und Funktionsträger, politische und verwaltungsrechtliche Handlungen scharf kritisieren, Gesetze für schlecht und änderungsbedürftig halten - so lange man sie beachtet und sich daran hält, so lange sie gelten. Dies alles ist kein Hinweis auf Nähe zu den Reichsbürgern, dies zeichnet bevorzugt den kritischen Demokraten aus, ist geradezu seine Pflicht ! Nun stellt sich mir aber die Frage, ab wann geht die Fahrt dahin, daß Kritik überhaupt, die natürlich unbeliebt bei den Adressaten ist, automatisch mit einer Nähe zum "Reichsbürgertum" gleichgestellt und damit abgewürgt wird ? Auch wenn ich keinerlei Sympathien mit diesen Verwirrten der Reichsbürgerbewegung habe, unser Gesetz sieht meines Wissens nach nicht nur z.B. für Asylsuchende eine rechtliche Einzelfallsprüfung vor, dies gilt meines Wissens nach für Alle und Jeden ! GP
  23. Ich kenne den rechtlichen Stand des Gesetzes nicht, aber zumindest bisherige und belegbare Erwerbe sollten problemlos anzumelden sein.
  24. Nein, nicht, so lange die Tresore der gesetzlichen Norm entsprechen. Auch die "vorsorgliche" Meldung ist lediglich ein "Gürtel zum Hosenträger", denn sobald die gesetzliche Neuregelung mit Bestandschutz beschlossen ist, ist es nötig, eine Stichtagsregelung zu Nachmeldung durchzuführen, deren Datum nicht vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung liegen darf (Verbot der echten Rückwirkung). Letztlich müßte sogar danach noch ein eindeutig nachweisbarer und VOR dem Stichtag liegender Erwerb ausreichend sein. Also z.B. eine Rechnung auf Deinen Namen mit eindeutigem Beschrieb des Tresors und Datum 2010, oder 2015 usw. . Trotzdem macht es m.E. Sinn, das schon vorher ordnungsgemäß geregelt zu haben-im Sinne von "be prepared". GP
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