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Gatopardo

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Posts posted by Gatopardo

  1. vor 1 Minute, Hollowpoint sagte:

    Das liegt aber auch an der grenzenlosen Unfähigkeit der Gelbfüßler-CDU mit solchen "Lichtgestalten" wie Guido Wolf und dem Strobl.

    Auch wenn die Gelbfüßler natürlich der weitaus unbedeutendere Teil, also quasi eine zu vernachlässigende Größe in BW sind, ist das tatsächlich einer der Hauptgründe für Kretsches Erfolg.

    Noch unfähiger waren praktisch nur die Sozen unter dem kleinen Nils, aber deswegen kommen diese ja in BW demnächst auch auf die rote Liste:

    "Vom Aussterben bedrohte Art"

    :hysterical::hysterical::hysterical:

    • Like 2
  2. vor 1 Stunde, pancho lobo sagte:

    auf unser HV 2017 waren 13 von 17 Mitglieder

    Bei 17 Mitgliedern muß man ja doch eher von Verhältnissen einer Gruppe als einem Verein ausgehen.

    Da sind dann auch alle aktiv und interessiert.

    Bei einem Verein von 260 Mitgliedern sind schon deutlich mehr als Eure 17 der Rollator Fraktion zuzurechnen, ein weiterer Prozentsatz zahlende Karteileichen und eine beachtlich Gruppe Witwen von Gründungsmitgliedern

    :rolleyes:

  3. vor 13 Stunden, Jägermeister sagte:

    Vorbestrafte erhalten eine waffenrechtliche Erlaubnis? Das ist kein Behördenversagen?

    Nein.

    Sie erhalten über die vorgeschobene und nicht vorbestrafte Ehefrau direkten Zugang zu einer Waffe. Wurde dort extra so beschrieben. Wer so etwas mit dieser Zielrichtung durchzieht wird wohl auch nicht in Verdacht kommen, sich strikt an die Aufbewahrungsregeln zu halten, welche dem Ehemann den Zugriff auf die Waffe nicht ermöglichen.

    Falsch zu lesen und zu verstehen ist auch nicht besser als falsch zu berichten

    bzw. wie Quarktasche es auszudrücken beliebt, Käse zu lesen wo keiner steht ist auch nicht besser als Käse zu schreiben

    :rolleyes:

    Man braucht hier nicht irgendwelche Verstöße gegeneinander in ihrer Gewichtung aufzuwiegen und zu vergleichen,

    es bleibt dabei:

    Die Typen haben Mist gebaut der uns Allen garantiert wieder schadet !

    GP

    • Like 2
  4. vor 4 Stunden, Medizinmann sagte:

    Mit "wie wir" meinste jetzt "die Deutschen" oder "Gunboard"? Da scheint mir ein "gefühlter, signifikanter Unterschied" zu bestehen.

    Es gibt glücklicherweise weder für Gunboard noch für "die Deutschen" eine einheitliche Meinung - und das ist auch wirklich gut so :rolleyes: !

    Woran ich allerdings immer mehr und immer öfter zweifle ist, das die veröffentlichte, angebliche Meinung "der Deutschen" mit der tatsächlichen Meinung einer Mehrheit "der Deutschen" auch übereinstimmt und nicht nur Wunschvorstellung mancher Kreise ist :ph34r:.

    GP

    • Like 1
  5. vor 13 Stunden, Jägermeister sagte:

    Ich habe ihn bisher nur zwei- oder dreimal persönlich getroffen und einmal mit ihm telefoniert. Also ist er mir entferntest bekannt. Da maße ich mir kein Urteil an.

    Wie lange brauchst Du dafür ?

    Ein Urteil habe ich sofort über jeden mit dem ich Kontakt habe, erweist es sich aus welchen Gründen auch immer im Nachhinein als falsch, dann kann ich es jederzeit berichtigen.

    Ich kann das problemlos, denn ich bin nicht Papst, ich darf zu meinen Fehleinschätzungen bei Bedarf stehen :D

    • Like 2
  6. vor 8 Stunden, Jägermeister sagte:

    Man merkt Dir an, dass die Juristerei nicht Dein Metier ist.

    Natürlich nicht, dazu sind Hochbautechniker auch viel besser geeignet, das merkt man schon an der Logik der Vergleiche und deren Angabe in Höhenmetern :baeh1:

    An den Rest der Mannschaft: Glaubt und tut einfach, was Ihr wollt, es sind doch nicht meine Probleme, wenn Ihr damit Ärger kriegt :rolleyes:.

    Die Leute von der GRA, mit denen ich ansonsten nichts zu tun habe, haben da m.E, mal für vernünftige Leute etwas Brauchbares zusammengefaßt - wer sich für schlauer hält kann das gerne bei der nächsten allgemeinen Verkehrskontrolle durchziehen.

    Ich bin kein Missionar

    und deshalb,

    von mir aus ist dazu alles gesagt,

    jeder wie er will

    und ich bin hier jetzt

    raus

    :bayer:

  7. vor 5 Stunden, DirtyHarriett sagte:

    Trotzdem: das Recht zu schweigen hat man immer.

    Wer bezweifelt das ? Das ist doch gar nicht Thema !

    Du hast die Berechtigung der Überprüfung des Kofferraums während einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Zweifel gestellt.

    Nur darum geht es !

    Hier wird das Recht zu schweigen mit der Frage durcheinandergewürfelt ob ein Kofferraum im rollenden Verkehr auf öffentlichen Straßen demselben Schutz unterliegt wie die eigene Wohnung, JM bringt Vergleiche von gezielten Ermittlungen wegen einer Straftat und einem auf privatem Gelände geparkten PKW ins Spiel -

    irgendwie ist es immer hilfreich, sich den konkreten SV erst mal zu eigen zu machen und nicht Stichworte zu kombinieren. Ein Kofferraum in der eigenen oder sonstigen, privaten Garage oder Gelände kann durchaus anderen Regeln unterliegen, wie während der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, eine allgemeine Verkehrskontrolle ist etwas ganz Anderes, wie ein gezieltes Ermitteln gegen Personen wegen Verdachts einer Straftat - und somit gelten auch immer andere Bestimmungen.

    Wäre das alles so einfach, würden die RAe serienweise verhungern :P

    GP

  8. vor 2 Stunden, Jägermeister sagte:

    Das ist so pauschal ausgesagt schlichtweg falsch.

    Hier mal ein Beispiel, wo die widerrechtlich erworbenen Beweise trotzdem verwertet werden durften:

    https://www.ra-kotz.de/durchsuchung.htm

    Was soll den hier außer Deinem völlig unpassenden Beispiel falsch sein ?

    Wie wenig hat jetzt dieser Fall mit einer

    VERKEHRSKONTROLLE

    von der wir hier reden und die hier Thema ist, zu tun ?

    Seit wann sind gezielte Ermittlungen gegen Personen wegen Verdachts einer Straftat mit einer allgemeinen Verkehrskontrolle vergleichbar ?

    In der Klausur stünde: Thema verfehlt, ungenügend :rolleyes:

  9. vor 2 Stunden, DirtyHarriett sagte:

    Für die, die es immer noch nicht begriffen haben:

    Auch für den verschlossenen Kofferraum bedarf es eines Durchsuchungsbefehls.

    Du führst vollmundige Worte - bist Du Fachmann ? Bist Du Jurist ?

    Kennst Du die entsprechenden Polizeigesetze aller Bundesländer so vollständig und gut ?

    Bist Du wirklich kompetent genug, anderen Leuten Begriffstutzigkeit vorzuwerfen ?

    Es mögen umstrittene Fragen sein, aber ob für einen Kofferraum z.B. bei einer Ringfahndung ein Durchsuchungsbeschluß nötig ist, das halte ich durchaus für fragwürdig !

    Ich sage nicht, daß ich Recht habe - aber ob die Sicherheit und Überzeugung Deiner Formulierung auch der Überprüfung standhält, das bezweifle ich doch auch !

    :bayer:

  10. Das

    vor 2 Stunden, xhbkx sagte:

    Kofferraum ist eh Tabu also was soll ich mir da nen Kopf machen.

    erscheint mir nicht so logisch wie Du es meinst.

    Die Polizeivollzugsgesetze der Länder (oder wie das genau sich nennt) sehen da für Verkehrskontrollen nach meiner Kenntnis einige Dinge vor, die der Normalbürger nicht so kennt.

    Den Kofferraum eines PKW als rechtlich geschützten Raum wie eine Wohnung zu sehen, ist m.E. ein Irrtum.

    GP

    • Like 1
  11. Nach meinem Verständnis unserer tollen Gesetzen dürfen die doch zwischenzeitlich jederzeit an meiner Türe klingeln und die Aufbewahrung in meinem Haus kontrollieren.

    Warum also sollten sie nicht auch die ordnungsgemäße Aufbewahrung in meinem Auto kontrollieren dürfen ?

    Ansonsten will ich hier sogar Deckard gerne zustimmen, solange ich bei einer Kontrolle nicht explizit gefragt werde - Maul halten  (ist im Umgang mit der Polizei in jeder Situation ein bewährtes Mittel, denn was nie gesagt wurde kann auch nicht mißverstanden werden).

     

    GP

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