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BeastyBoy

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  1. Dann hält sie wenigstens ein bißchen länger
  2. Da nehm ich doch lieber einige wenige gebildete Richter als 12 Normalos, die man mit der richtigen Rhetorik viel zu leicht beeinflussen kann.
  3. Achso. Ich dachte, dass sich aus dieser Studie jetzt ein Anforderungskatalog ableitet, der auf alle künftigen Gutachten dieser Art angelegt wird. Dass es immer ein persönliches Gespräch geben sollte, ist doch klar. Steht das nicht sogar im WaffG oder in der AWaffV? Gibt es überhaupt so eine "Mißbrauchssituation" mancher Gutachter? Ich kann mir das ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, denn so groß ist die Kundschaft ja nicht. So viele Nachwuchsschützen unter 25, die sich für GK interessieren und von ihrem Verein dabei unterstützt werden, gibt es ja nicht. In diesem Zusammenhang wird bestimmt keinem Psychologen die Tür eingerannt.
  4. Inwieweit werden denn die Ergebnisse aus dieser Studie jetzt als Anforderungen übernommen? Und auf welcher rechtlichen Grundlage?
  5. Kannst du mir das mal erklären? Was macht es denn für einen Unterschied, ob ich einen ungültigen Wahlzettel abgebe oder gar nicht erst wähle. Ein ungültiger Wahlzettel wird bestimmt nicht als Protest aufgefasst und mit meiner Zeit habe ich eigentlich Besseres zu tun (gewählt habe ich aber).
  6. Das hat Uncle Pete weiter oben ja schon eindeutig beantwortet. Wenn sich da jemand bei deinem OA aufspielen will, dann würde ich es darauf anlegen. Rein vom Gesetzestext her, stehst du auf der sicheren Seite.
  7. Dass der BSSB 20 Euro für die Bearbeitung von Bedürfnisanträgen nimmt, ist aber nichts Neues. Das ist schon seit einer halben Ewigkeit so. Soweit ich weiss, gilt aber noch die Regel, dass man für die 20 Euro auch zwei Bedürfnisanträge einreichen kann (zur gleichen Zeit natürlich). In irgendeinem Landesverband kriegt man das Geld sogar wieder zurück.
  8. Werden diese Richtlinien dann auch öffentlich gemacht oder bekommen die nur die Behörden? Mein Psychologe hat sich nämlich zwar zu dem Thema Sportschiessen schlau gemacht, ist aber selbst kein Schütze.
  9. Vom Zeitaufwand her deckt sich "mein" Gutachten mit den Angaben von User Neuser, d.h. 2,5 Stunden für mich und ein bißchen mehr für den Psychologen. Ich musste aber im Vorfeld ganz schön Entwicklungsarbeit leisten. Das Landratsamt wusste nämlich nicht, wie das Gutachten auszusehen hat und der Psychologe wusste schon gar nicht, was er machen soll. Er hat sich dann freiwillig in den Gesetzeswust eingearbeitet und sich schlau gemacht. Währenddessen habe ich mit dem Landratsamt "verhandelt", d.h. ich habe einen Entwurf erstellt (auf Grundlage des Gesetzestextes), wie das Gutachten aussehen könnte. Dieser Entwurf wurde dann von den Verantwortlichen abgesegnet und es konnte weitergehen. Um dem Psychologen seine Aufgabe ganz klar zu machen, habe ich ihm dann eine Riesen-Word-Datei geschickt. Darin war der Gutachten-Entwurf und ein Haufen kommentierter Gesetzestexte. An dem "Tag der Entscheidung" hatten wir zuerst ein ziemlich langes Gespräch (bei dem er sich eine Menge Notizen gemacht hat) und anschließend habe ich noch einige Fragebögen ausgefüllt. Aus diesem Material hat er dann das Gutachten erstellt. Inwiefern soll das denn die Hochstimmung trüben? Das bedeutet schließlich nicht, dass alle vorher angefertigten Gutachten mit diesen neuen Richtlinien null und nichtig werden. Ich finde es zwar sehr lobenswert, dass sich der Berufsverband der Psychologen mit dem Thema befasst, aber was dabei rauskommt sind ja keine gesetzlichen Regelungen, sondern Empfehlungen an die betroffenen Psychologen. So verstehe ich das zumindest (im WaffG stehen nirgendwo Vorschriften, wie das Gutachten auszusehen hat und schon gar nicht, dass der Berufsverband der Psychologen das festlegen darf).
  10. Yeah Baby, :shs: Ich habe heute mit meinem Psychologen (das hört sich wirklich komisch an) gesprochen und erfahren, dass ich das Gutachten "bestanden" habe. Juhu. Meine persönliche Honorargrenze hat er aber ganz schön ausgelotet. Der ganze Spaß kostet mich 270 Euro. Trotzdem bin ich jetzt mal in Hochstimmung.
  11. Das sehe ich genau so. Im Moment herrscht bei diesem Thema ziemlich viel Schwarzmalerei, und das alles ohne Grundlage. Im Gesetz steht nichts Eindeutiges zu diesem Thema, sondern nur schwammiges BlaBla. Wie will man denn z.B. die geistige Reife definieren? Und wie sollen dafür ungefähr 150 Euro ausreichen? Für so einen Betrag kann man doch kein ernsthaftes Gutachten erwarten. Da lacht einen doch der Psychologe aus. Der einzige Hinweis darauf, dass der Antragssteller noch nicht die nötige Reife haben könnte, ist das Alter. Deswegen kann auch kein großes Gutachten (wie bei §6 Abs.2 WaffG) gefordert werden. Das wäre, als würde man mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Man geht also als quasi unbescholtener Bürger zum Psychologen. Das sind auch nur Menschen mit einer gewissen Menschenkenntnis, die jetzt nicht gerade darauf aus sind, dir bösartig Steine in den Weg zu legen. Ich stehe jetzt kurz vor diesem Mini-Gutachten und habe mich auch schon mit dem Psychotherapeuten unterhalten. Wenn ein persönliches Gespräch als Bewertungsgrundlage ausreicht, dann sehe ich da auch keine großen Probleme. Und Horrorgeschichten wie Führerschein-Abgeben nehme ich solchen Wichtigtuern nicht ab. Das ein Psychologe mich nach §6 Abs.3 WaffG untersucht ist ein Vertrag zwischen ihm und mir. Das Landratsamt hat damit erst was zu tun, wenn ich den Wisch abliefere. Zumindest habe ich bis jetzt nichts Anderes im Gesetz gesehen. @Turner&Henry Das mit dem Warten sagen nur die Leute, die selbst schon die Eisen im Schrank stehen haben. Noch drei weitere Jahre zu warte ist zumindest für mich keine Alternative. In meinem Verein gibt es keine sonderlich aktive GK-Szene und deshalb auch keine Vereinswaffe. Ich musste jetzt schon ewig betteln, bis sich endlich mal jemand erbarmt und seinen Revolver mitgebracht hat. Außerdem bin ich schon am Warten, seit ich in den Verein eingetreten bin und habe es langsam satt.
  12. Mit gut 600 Kilometern Hin- und Rückfahrt ist dieses verlockende Angebot leider keine brauchbare Alternative für mich. Und hoffentlich bedeutet diese Initiative nicht, dass jetzt alle Gutachten zurückgestellt werden, bis im Februar klare Grundlagen für die Begutachtung vorliegen. Ich habe nämlich schon lange keine Lust mehr, auf alles Mögliche zu warten, bis ich endlich die WBK beantragen kann. Ich setze meine Hoffnung weiter in den Psychotherapeuten, den ich hier in der Nähe aufgetrieben habe und der mir dieses Mini-Gutachten erstellen würde. Sobald ich vom Landratsamt eine klare Aussage bekomme (Sachbearbeiterin ist noch im Urlaub), was auf dem Wisch stehen soll, kann es dann auch schon losgehen. Wahrscheinlich wird mir diese Sachbearbeitern aber auch nichts Eindeutiges sagen können. Der Gesetzestext könnte ja nicht schwammiger sein. Sie selbst wird aber hoffentlich wissen, was sie als Gutachten akzeptiert.
  13. Ich bin 22 Jahre alt. Also noch ein langer Weg, bis mich der Staat auch ohne Gutachten für fähig hält. Dass ich daran nicht vorbeikomme nehme ich ja notgedrungen auch hin, aber manchmal hilft es eben, ein bißchen Dampf abzulassen. Meinst du mit dem Zerfleischen meine Flucherei weiter oben? Eigentlich heule ich mich deswegen nicht in den Schlaf, sondern tue mein Möglichstes, um den Kram hinter mich zu bringen. Ich lasse mich von ein paar Paragraphen nicht runterziehen, aber Freude macht es natürlich nicht gerade. Ich werde dieses Gutachten auch machen lassen, wenn es sich finanziell in gewissen Grenzen hält (mein Vater würde es vielleicht sogar bezahlen, wenn ich fragen würde, aber ich nutze das nicht aus. Ist ja schließlich mein Hobby und deshalb bezahle ich dafür auch selbst). Wenn mir nichts anderes übrig bleibt, dann schieße ich halt Sportpistole. Trotzdem ist es nicht das, was ich wirklich will. Das mit dem Training ist sicherlich richtig, aber ich trainiere jetzt schon lange und engagiert mit der Luftpistole und gelegentlich mit der Sportpistole. Ich will jetzt auch mal was ganz anderes machen (keine Formgriffe, beidhändiges Schießen). Und leider bringt bei uns kaum mal jemand seine GK-Waffe mit. Ein schönes Schlusswort
  14. Hi, ich hatte jetzt einmal Kontakt mit einem der Ärzte, die mir das Landratsamt empfohlen hat. Der hat zuerst natürlich gar nicht gewusst, dass er überhaupt auf einer derartigen Liste steht. Dann hat er sich erkundigt, was da von ihm als Gutachter verlangt wird und wie es dann für mich mit den Kosten aussieht. Vorhin habe ich die Antwort bekommen: Demnach wäre das für uns beide ein Riesenaufwand und ich wäre danach um sage und schreibe 1000 Euronen ärmer :evil: Die Nachricht hat mich aber nicht total entmutigt, weil ich denke, dass es da ein kleines Missverständnis gab (wahrscheinlich weil ich meinen Vater vorgeschickt habe, der den Arzt schon länger kennt). Ich bin mir fast 100-prozentig sicher, dass das Gutachten, über das sich der Kerl erkundigt hat, das große nach §6 Abs. 2 WaffG war. Das ist das Gutachten, bei dem es um "die persönliche Nichtgeeignetheit für den Umgang mit Waffen oder Munition allgemein" geht. Das Gutachten, dass ich abliefern muss, gründet sich aber auf § 6 Abs. 3 WaffG. Das heisst, dass ich jetzt bis nächste Woche warten muss, um ein bißchen Klarheit zu kriegen. Ihr könnt gar nicht glauben, wie sehr mich diese ganze Sch**** anwidert. Als Jungschütze wird man einfach nur ständig in den A**** gef****. Sorry, für diese harten Worte, aber ich habe echt die Nase voll. Herzlichen Glückwunsch an die Regierung. So zerstört man einen ganzen Sport.
  15. Macht mir keine Angst! Ich muss in ein paar Wochen nämlich auch diese lästige Angelegenheit hinter mich bringen. Vom Landratsamt habe ich eine Liste mit den Ärzten bekommen, die dieses Gutachten machen können. Wer von denen sowas dann auch tatsächlich macht, werde ich bald sehen.
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